Wird die Landesregierung den geplanten Autobahnanschluss Bonnstraße (L183) bei Frechen an die BAB 4 realisieren?
In Hürth und Frechen ist die Frage wird seit vielen Jahren aufgrund der hohen Verkehrsbelastung nach einem direkten Autobahnanschluss der L 183 (Bonnstraße) an die BAB 4 in der Nähe des Autobahnkreuzes Köln/West diskutiert. Besonderen Auftrieb erfährt vor Ort die Diskussion durch die vorgesehene Ansiedlung des Kölner Großmarkts mit ergänzenden Gewerbebetrieben, wodurch zusätzliche Verkehrsbelastungen in Hürth und Frechen zu erwarten sind.
1. Sind die Planungen des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen für einen Autobahnanschluss der L183 Bonnstraße an die BAB 4 abgeschlossen?
Der Vorentwurf für den Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord ist fertig gestellt und befindet sich auf dem Genehmigungsweg zum Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
2. Von welchem Zeit- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Autobahnanschlusses geht die Landesregierung aus?
Nach der Genehmigung des Vorentwurfes durch Land und Bund wird zeitnah ein Planfeststellungsverfahren betrieben. Eine belastbare Aussage zum voraussichtlichen Baubeginn und zur Finanzierung wäre derzeit verfrüht.
3. Wann ist mit einem Abschluss der Bauarbeiten und einem Ende der damit verbundenen Staubelastung am Autobahnkreuz Köln/West (BAB 4) zu rechnen?
Die derzeitigen Störungen im Kreuz resultieren vor allem aus der Bautätigkeit im Zusammenhang mit der Lärmschutzeinhausung Lövenich. Jedoch sind auch im eigentlichen Autobahnkreuz noch Umbaumaßnahmen zur weiteren Verbesserung der Verkehrsverhältnisse vorsehen. Mit diesen die Leistungsfähigkeit steigernden Maßnahmen soll im Jahre 2011 begonnen werden. Es wird angestrebt, diese Umbauarbeiten im Kreuz zeitnah nach Fertigstellung der Lärmschutzeinhausung Lövenich zum Abschluss zu bringen.
4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung von Verkehrsexperten, dass dieses wichtige Autobahnkreuz nach seiner Fertigstellung und langer Bauzeit in der dann erreichten Ausbaustufe für das zunehmende Verkehrsaufkommen zu klein dimensioniert ist?
Nein, da mit den geplanten Maßnahmen (vgl. Frage 3) innerhalb des Kreuzes die erforderliche Verkehrsqualität erzielt wird.
5. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch die Ansiedlung des Kölner Großmarkts und zugehöriger Nebengewerbebetriebe in Köln-Marsdorf auf das nachgeordnete beziehungsweise kommunale Straßennetz der angrenzenden Kölner Stadtteile und auf die Städte Hürth und Frechen?
Die Beurteilung der Auswirkungen von Gewerbeansiedlungen auf das kommunale Straßennetz der angrenzenden Stadtteile und Städte obliegt den betroffenen Städten im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit.