Aus diesem Grund ist der Aufwand hier gegenüber der vergleichbaren Position bei der Haushaltsstichprobe höher

Erläuterungen zum Kalkulationsschema Erhebungsstellen beim Zensus 2011 in NRW Betreuung (Hotline), Abrechnung) und Nachbereitung der Erhebungsunterlagen für die Übergabe an IT.NRW. Aufwand: 2 Stunden je sensiblem Sonderbereich

Erhebung nicht sensibler Sonderbereiche

Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten Hierunter fallen Aufgaben wie die Anwerbung, Verwaltung, Schulung von Erhebungsbeauftragten, die Zuordnung zu Bezirken, die Betreuung der Erhebungsbeauftragten (Hotline) sowie deren Abrechnung. Ein Richtwert von einer/m Erhebungsbeauftragten für etwa 100 zu befragende Personen ist angemessen.

Aufwand: 2 Stunden je Erhebungsbeauftragter/n

Vorbereitung der Erhebung

Zur Vorbereitung der eigentlichen Erhebung muss die Erhebungsstelle für die einzelnen Interviewerbezirke Begehungslisten und Organisationspapiere zusammenstellen, es ist ggf. eine Vorbegehung von Großgebäuden (Studentenwohnheime) nötig und die Unterlagen für jede/n Erhebungsbeauftragtein müssen zusammengestellt werden. Im Rahmen der Erhebung von Sonderbereichen ist mit einem relativ höheren Anteil an Großgebäuden im Vergleich zu der Haushaltsstichprobe zu rechnen.

Aus diesem Grund ist der Aufwand hier gegenüber der vergleichbaren Position bei der Haushaltsstichprobe höher angesetzt.

Aufwand: 20 Min. je Bezirk

Mahnverfahren

Im Rahmen des Mahnwesens sind zum einen säumige Erhebungsbeauftragte zu mahnen; die Hauptlast wird sich jedoch auf die säumigen Auskunftspflichtigen verteilen (Versand von Fragebogen an Nicht-Angetroffene und Verweigerer, Erinnerung, 1.

& 2. Mahnung, Zwangsgeldverfahren). In den ersten Mahnstufen wird aufgrund von standardisierten Schreiben kein bzw. kaum Personalaufwand anfallen und Bearbeitungszeit wird eigentlich erst für juristische Einzelfallbearbeitungen benötigt; die angesetzten Werte in der Kalkulation stellen somit Durchschnittswerte dar, die insgesamt jedoch zu realistischen Personalaufwänden führen. Die Fallzahlen wurden analog zu den Erinnerungen und Mahnungen im Rahmen der berechnet.

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Erläuterungen zum Kalkulationsschema Erhebungsstellen beim Zensus 2011 in NRW Aufwand: 2 Min. je Mahnschreiben

Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle

Die Erhebungsstellen haben eine Eingangs- und Vollzähligkeitskontrolle der Organisationspapiere, Fragebogen, Interviewerbezirke zu gewährleisten. Hier sind zwar eigentlich unterschiedliche Bezugsgrößen für diese Sachverhalte anzusetzen; die Kontrollen wurden auf Personen bezogen.

Aufwand: 1 Min. je Person

Kontakt mit Auskunftspflichtigen

Die Erhebungsstellen sind neben den Erhebungsbeauftragten die erste für die Auskunftspflichtigen. Hier sind telefonische Kontakte ähnlich einer Hotline ebenso denkbar wie individueller Schriftverkehr im Falle von Beschwerden o.ä. Nach den Erfahrungen aus anderen Erhebungen ist damit zu rechnen, dass von allen Auskunftspflichtigen rund 10 % der Personen telefonisch und 1 % schriftlich Kontakt zur Erhebungsstelle aufnehmen. Die Abschätzung der zu erwartenden Kontakte beruht auf Erfahrungen von IT.NRW aus dem Mikrozensus und anderen Haushaltebefragungen.

Aufwand: 5 Min. je Kontakt

Nachbereitung der Erhebungsunterlagen Hierunter fallen die Verbuchung der Organisationspapiere im EDV-System (Fragebogen und Verteilungslisten) sowie die Verpackung und Bereitstellung zur Abholung durch IT.NRW. Als Bezugsgröße wurden die Interviewerbezirke angesetzt.

Aufwand: 3 Min. je Bezirk

Sachausgaben Porto I:

Da die Erhebungen im Rahmen der Erhebungen in Sonderbereichen durch Erhebungsbeauftragte vorher postalisch bei de.n Erhebungseinheiten (Einrichtungsleitung, Personen) angekündigt werden, fallen entsprechende Ausgaben für Porto an (0,55

EUR). Porto 11: Porto für den Nachversand der Erhebungsunterlagen und den Versand von Mahn11/13

Erläuterungen zum Kalkulationsschema Erhebungsstellen beim Zensus 2011 in NRW schreiben (Schreiben inkl. Erhebungsbogen und Begleitinformationen) i.H.v. 1,45

EUR. Interviewerentschädigungen I - sensible Sonderbereiche:

In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Erhebungen in sensiblen Sonderbereichen erfolgen über die Einrichtungsleitung. Es wurden 15 EUR je Sonderanschrift veranschlagt.

Interviewerentschädigungen 11 und 111 - Bewohner in nicht sensiblen Sonderbereichen:

In den Entschädigungen sind jeweils Aufwandsentschädigung für die Befragung und Fahrtkosten enthalten. Bei der Entschädigung der Interviewer für die Erhebungen in nicht sensiblen Sonderbereichen ist danach zu differenzieren, ob ein Interview erfolgreich durchgeführt wurde oder nicht. In y, . der Fälle ist dies annahmegemäß nicht der Fall, dafür werden nur 2,50 je Selbstausfüller bzw. mind. dreimalig vergeblich kontaktierter Person gezahlt, bei erfolgreich durchgeführtem Interview sind es 7,50 je Person.

5 Primärstatistische Rückfragen

Personalausgaben

Die hier zu Grunde gelegten Fallzahlenbasieren auf den Ergebnissen des Zensustests 2001 und sind von den bundesweit abgestimmten Zahlen der Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für NRW heruntergerechnet worden. Tendenziell dürften die Fallzahlen jedoch eher geringer sein, da sich seit 2001 die Qualität der Melderegisterdaten verbessert haben sollte (Stichwort: Steuer-ID). 5.1.1

5.1.1.1

5.1.1.2

Rückfragen aufgrund der Mehrfachfallprüfung Rückfragen, wenn mind. 1 Registereintrag in Gem. unter 10.000 Einw.

Rückfragen, wenn Person nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist

Für beide Arbeitsschritte wurde jeweils ein Aufwand von 30 Min. je Klärungsfall angesetzt. Hierunter fallen die Planung und Organisation des Einsatzes von Erhebungsbeauftragten und die Nachbereitung der Erhebungsunterlagen für die Übergabe an IT.NRW. Position 5.1.1.1 fällt in den kreisfreien Städten nicht an. Diese Rückfragen werden ausschließlich in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern durchgeführt.