Reform des Friedhofs- und Bestattungswesens

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Friedhofs- und Bestattungsrechts vorzulegen. Dieses Gesetz muss folgende Kriterien beachten:

- Streichung der bisherigen Übermaßregelungen und obrigkeitsstaatlichen Beschränkungen;

- Schaffung von Grundsatzregelungen, die unter Wahrung der Totenwürde und des Gesundheitsschutzes ein größtmögliches Maß an Entscheidungsfreiheit für die Bürger, aber auch für Friedhofsträger garantieren;

- Gewährleistung moderner Formen der Bestattung und des Totengedenkens. Hierzu gehören die Aufhebung des Friedhofszwanges im Falle der Feuerbestattung und die Zulassung von Friedwäldern.

Begründung:

Das Friedhofs- und Bestattungsrecht des Landes Hessen ist bisher in Rechtsvorschriften unterschiedlicher Art und Entstehungszeit geregelt. So gilt das aus dem Jahre 1964 stammende Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen, welches wiederum auf das Reichsgesetz über die Feuerbestattung aus dem Jahre 1934 verweist. Ferner gelten die nach kurhessischem Gewohnheitsrecht begründeten Verwaltungs- und Nutzungsrechte der Kirchen an bestehenden Friedhöfen fort. Daneben gilt die Verordnung über das Leichenwesen von 1965.

Die Regelungen sind unübersichtlich und werden den im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung verankerten Grundrechten nicht mehr gerecht.

Das originäre Recht, praktisch das "Urrecht" oder Menschenrecht jedes Einzelnen, über die Verwendung seiner sterblichen Überreste selbst entscheiden zu können, wird unverhältnismäßig stark beschränkt. Es besteht dringender Modernisierungsbedarf.