Pflegesituation in dem Altenpflegeheim Cura, Erzhausen

Das Altenpflegeheim Cura der Firmengruppe Vogel in Erzhausen ist seit seiner Inbetriebnahme vor etwa drei Jahren regelmäßig in der Kritik der Öffentlichkeit.

Angehörige von Heimbewohnern kritisieren eine unzureichende Pflege. Auch die Heimaufsicht hat bereits gravierende pflegerische Mängel in dem Heim festgestellt.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerinnen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie oft hat die Heimaufsicht bzw. der Medizinische Dienst das Pflegeheim Cura in den Jahren 2003 bzw. 2002 und 2001 kontrolliert und zu welchem Ergebnis führten diese Kontrollen?

Seit Inbetriebnahme der Einrichtung im Februar 2001 wurden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) in Darmstadt fünf angemeldete und 14 unangemeldete Überprüfungen durchgeführt, wobei der überwiegende Teil der Überprüfungen aufgrund von Beschwerden von zwei Angehörigen erfolgte. Dreimal wurden zu festgestellten Defiziten auf der Grundlage des Heimgesetzes (§ 16 HeimG) Mängelberatungen durchgeführt.

Die Erteilung von Anordnungen (§ 17 HeimG) war nicht erforderlich.

Der Einrichtungsträger hat bisher bereits zweimal auf eine defizitäre Personalsituation in der Form reagiert, dass er selbst von der Aufnahme neuer Heimbewohnerinnen und Heimbewohner absah, bis eine Veränderung der Personalsituation und der damit verbundenen Schwierigkeiten erreicht werden konnte.

Die Verbände der Pflegekassen in Hessen führten aufgrund von Beschwerden im Juni 2003 eine erste Qualitätsprüfung durch. Hierbei stellte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Ergebnis Mängel in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität fest. Da sich die Einrichtung kooperativ und bemüht zeigte, die Mängel zügig abzuarbeiten, wurde gegenüber dem Träger der Einrichtung ein Mängelbescheid mit einem Zeit-/ Maßnahmenkatalog vereinbart, der vorsah, die Defizite bis zum 31. Dezember 2003 zu beheben. Vertragsrechtliche Konsequenzen ergaben sich aus dem Ergebnis dieser Qualitätsprüfung nicht. In naher Zukunft ist eine weitere Prüfung des MDK geplant.

Frage 2. Ist die Pflege- und Versorgungssituation in dem Pflegeheim Cura aus Sicht des Ministeriums verbesserungsbedürftig und wenn ja, wie?

Die im Rahmen der durchgeführten Überprüfungen getroffenen Feststellungen zur Pflege- und Betreuungssituation und der sich daraus ergebende Handlungs- und Veränderungsbedarf wurden seitens der Heimaufsicht jeweils auf dem Beratungsweg dem Träger und der Leitung vermittelt.

Die aus der Anfangszeit bestehenden Personalprobleme, auf die ursächlich der größte Teil der Defizite zurückzuführen war, sind nicht mehr gegeben.

Nach den dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales, Darmstadt, vorliegenden aktuellen Erkenntnissen bestehen derzeit keine pflegerischen Defizite. Die Pflege- und Betreuungssituation wird engmaschig durch die örtlich zuständige Heimaufsicht des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales, Darmstadt, und auch durch das Regierungspräsidium Gießen überwacht.

Frage 3. Welcher Personalschlüssel bei welcher Anzahl von Heimbewohnern liegt dem Pflegeheim Cura zugrunde und hält das Hessische Sozialministerium diesen für ausreichend?

Die Einschätzung der erforderlichen Personalmenge auf heimgesetzlicher Grundlage kann sich nicht auf die Anwendung von Personalschlüsseln stützen. Aus dem Heimgesetz und der hierzu erlassenen Heimpersonalverordnung ergibt sich keine Rechtsgrundlage für die Anwendung von Personalschlüsseln. Nach § 5 Heimpersonalverordnung ist lediglich eine Fachkraftquote von 50 v.H. für betreuende Tätigkeiten vorgeschrieben, wobei nicht näher geregelt ist, auf welche Personalausstattung sich diese Quote bezieht.

Leistungsrechtlich hat der Einrichtungsträger mit den Verbänden der Pflegekassen im Zusammenhang mit der Pflegesatzvereinbarung ein Personalbudget, basierend auf einer Gesamtzahl von 13 Vollzeitkräften im Pflege- und Betreuungsbereich, 2,5 im hauswirtschaftlichen Dienst, 0,6 im Verwaltungsdienst, 0,24 im Hausmeisterdienst und 0,72 für die Leitung der Pflegeeinrichtung, vereinbart. In der abgeschlossenen Pflegesatzvereinbarung wurde die Anzahl der Pflegeplätze mit einer Auslastung von 98 v.H. vereinbart.

Aktuell waren im September 2003 im Pflege- und Betreuungsbereich 14

Vollzeitkräfte beschäftigt, wobei ein Fachkraftanteil von über 50 v.H. gegeben war. Unter Berücksichtigung der Konzeption, der einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und der Bewohnerstruktur unterscheidet sich das Altenpflegeheim Cura hinsichtlich der Personalsituation und unter Berücksichtigung der von den Kostenträgern zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht von anderen Einrichtungen. Heimaufsichtsrechtlich kann die personelle Ausstattung derzeit nicht beanstandet werden.

Frage 4. Liegen dem Ministerium Erkenntnisse über Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit des Betreibers des Heimes vor?

Dem zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Darmstadt liegen keinerlei Erkenntnisse über eine gegebene Unzuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen der GmbH vor. Die Leitungsfunktionen innerhalb der Einrichtung sind entsprechend den Vorgaben der Heimpersonalverordnung hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachlichkeit korrekt besetzt.

Auch dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Frankfurt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Firmengruppe Vogel eine Einrichtung betreibt, liegen keine Erkenntnisse über eine Unzuverlässigkeit vor.

Frage 5. Ist dem Ministerium bekannt, ob das Personal rotierend eingesetzt wird, d.h. auch in fremden Bereichen (z.B. Pflegepersonal in der Küche usw.), und wenn ja, wie bewertet das Ministerium dies?

Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personal aus dem Pflege- und Betreuungsbereich fachfremd eingesetzt wird.

In der Vergangenheit musste das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Darmstadt, feststellen, dass Pflegefachkräfte pflegefremde Tätigkeiten ausführten. Der Heimträger hat jedoch nach qualifizierter Beratung durch die Heimaufsicht dieses Defizit umgehend beseitigt. Der Vorwurf, dass Personal aus der Einrichtung in Seligenstadt im Altenpflegeheim Cura in Erzhausen eingesetzt worden sei, hatte sich nicht bestätigt. Zeitgleich wurde diesbezüglich sowohl durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Frankfurt, als auch durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales, Darmstadt, eine entsprechende Überprüfung durchgeführt.

Frage 6. Wie bewertet das Hessische Sozialministerium die Forderung des Medizinischen Dienstes nach einer Verbesserung der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen bzw. wie denkt die Hessische Landesregierung, Mängel in diesem Bereich zu beheben?

Die Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen war nicht Gegenstand einer Mängelfeststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Altenpflegeheim Cura, Erzhausen.

Die hessische Heimaufsicht achtet grundsätzlich bei Prüfungen auch auf den Bereich Verpflegung einschließlich der Flüssigkeitsversorgung. Insbesondere die Hitzeperiode im Sommer 2003 hat die Aufmerksamkeit der hessischen Heimaufsicht weiter geschärft. Die Flüssigkeitsversorgung wird noch intensiver geprüft, indem z. B. neben der Überprüfung der Dokumentation vom Träger die Vorlage eines Konzeptes zur Flüssigkeitsversorgung verlangt wird, das Auskunft gibt, wie auf die jeweilige Witterungslage reagiert wird.

Trinkprotokolle, die medizinisch indiziert sind, werden ebenfalls kontrolliert.

Darüber hinaus ist vorgesehen, unter Beteiligung der Heimaufsicht, der Gesundheitsämter und der Kassenärztlichen Vereinigung im nächsten Jahr einen Workshop durchzuführen, um konkrete Handlungsempfehlungen zur Flüssigkeitsversorgung bei Hitzeperioden zu erarbeiten.

Auf Initiative des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Hessen hat sich der Landespflegeausschuss bereits mit der Ernährungssituation von mit PEG-Sonden versorgten Menschen befasst und am 4. Dezember 2002 eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete Handlungsempfehlungen, die der Landespflegeausschuss am 1. Oktober 2003 beschlossen hat. Die Landesregierung trägt diese Empfehlungen mit.