Privatschule

Landtag 24.02. dort so sehr gegen die Gemeinschaftsschule ins Felde ziehen.

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Herr Kollege Witzel, ich habe bereits vorhin ausgeführt, dass unserer Einschätzung und Prüfung nach, die sich im Übrigen mit den Prüfungen der Bezirksregierung Arnsberg deckt, die geäußerten Bedenken bezüglich der Einhaltung von Genehmigungsbedingungen und der angeblich fehlenden Verwaltungs- und Finanzkraft der Gemeinde nicht berechtigt sind und insofern zurückgewiesen werden können.

In welcher Weise und mit welcher politischen Mehrheit der Schulträger vor Ort entscheidet, das hat für mich als Genehmigungsbehörde keine Rolle zu spielen. Das ist das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommune muss entscheiden, wann sie die Schulen fragt und wie sie mit dem Votum der Schulkonferenzen umgeht. Das ist hier gewesen, wie es gewesen ist, aber das kann für meine Genehmigung keine Rolle spielen.

Ähnliche Konfliktlagen hat es im Übrigen auch ­ darauf will ich ausdrücklich hinweisen ­ bei der Genehmigung von Verbundschulen in der letzten Legislaturperiode gegeben. Auch dort hat es Klageverfahren gegeben. Auch dort gibt es unterschiedliche Interessen der einen Gemeinde gegenüber der anderen Gemeinde. Das ist mitnichten immer reibungsfrei gelaufen. Manchmal sind auch dort genehmigte Verbundschulen nicht zustande gekommen, weil die Eltern diese Schule nicht gewählt haben. Das kommt halt immer mal wieder vor, sogar bei Privatschulen.

Insofern kann ich nur sagen: Wir haben die Verfahren geprüft und eingehalten. Trotz der intensiven öffentlichen Diskussion gerade am Standort Finnentrop ­ dort gibt es im Übrigen auch eine Klage der Gemeinde Attendorn; das füge ich hinzu ­ hat es eine große Zahl von Anmeldungen gegeben.

Mit Stand von heute sind es 137 Anmeldungen für Finnentrop. Das sind mehr als für die genehmigte Vierzügigkeit; das wären sogar fast sechs Züge.

Davon sind 107 gemeindeeigene und 30 auswärtige Kinder. Will die Schule eine zusätzliche Klasse bilden ­ der Bürgermeister möchte das gerne ­, ist dies nur möglich, wenn die schriftliche Einverständniserklärung der benachbarten Gemeinde vorliegt.

Da es ein Klageverfahren von Attendorn gibt, gehen wir in diesem Fall nicht davon aus. Das ist bitter für die Beteiligten und hat noch folgenden Nebeneffekt:

Bei einem Teil der aus Attendorn angemeldeten Kinder handelt es sich um Kinder islamischer Religionszugehörigkeit mit Realschulempfehlung, die an der katholischen Realschule in Attendorn nicht aufgenommen werden bzw. sich dort nicht anmelden wollen. Derzeit ist offen, an welche weiterführende Schule diese Kinder künftig gehen werden.

Ich schildere das, um deutlich zu machen, wie differenziert die Einzelfälle zum Teil sind. Wie wäge ich jetzt ab? ­ Sie könnten mir ja mal einen Rat geben! ­ Darf ich die Kinder, die in die Schule am Nachbarort nicht gehen würden, zählen oder nicht? Der Bürgermeister von Attendorn ist aber so wrackig, dass er sagt: Das darf nicht sein; ich will diese Schule verhindern. ­ Die Leidtragenden sind die Kinder, die eine Realschulempfehlung haben und einen guten Bildungsweg wollen.

Das sind Zielkonflikte, die aus meiner Sicht möglichst kriteriengeleitet entschieden werden sollten.

Darum gibt es zusätzliche Bitten meinerseits, hier Abstimmungen vorzunehmen. Ich bringe das als Beispiel, weil es ein besonders schwieriges ist und hier viele verschiedene Faktoren zusammenkommen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Frau Ministerin. ­ Frau Pieper-von Heiden hat eine zweite Frage. Bekommt Morsbach eine eigene Oberstufe? Und ist Morsbach dann auch vierzügig?

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Dazu kann ich Ihnen folgende Auskunft geben, Frau Pieper-von Heiden: Das Anmeldeverfahren bezogen auf Morsbach ist noch gar nicht abgeschlossen. Das Anmeldeverfahren ist von der Gemeinde offensichtlich so gewählt, damit noch berücksichtigt werden kann, dass Kinder, die an der benachbarten Gesamtschule Waldbröl keinen Platz bekommen, ersatzweise an der Gemeinschaftsschule Morsbach angemeldet werden können. Erst wenn wir wissen, ob die Schule definitiv die Vierzügigkeit hat, können wir auch entscheiden, ob es eine eigene Oberstufe gibt. Wenn die Schule dreizügig wird, wird es eine Kooperation mit einer oder mehreren Oberstufen am Nachbarort geben. Auch da ist die Lage also differenziert.

Landtag 24.02.

Die Entstehung, die Gründung und die Anmeldezahlen der einzelnen Schule hängen manchmal auch sehr davon ab, was an Schulen passiert, an denen sich mehr Kinder anmelden wollen, als diese Schulen aufnehmen können. Das führt manchmal zu einem zusätzlichen Rückfluss an die Gemeinschaftsschulen.

Sobald alle Anmeldungen abgeschlossen sind ­ bei einzelnen Schulen läuft die Frist sogar noch bis zum 18. März ­ und mir die Daten vorliegen, werde ich sie natürlich zusammentragen und den Mitgliedern des Parlamentes schriftlich zur Verfügung stellen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Frau Ministerin. ­ Frau Pieper-von Heiden zur dritten und letzten Frage. Bitte schön.

Ingrid Pieper-von Heiden (FDP): Herzlichen Dank, Herr Präsident. ­ Frau Ministerin, ich würde gerne noch einmal auf die Stellungnahme des Verwaltungsgerichtes Aachen zurückkommen. Aachen hat festgestellt, dass die Errichtung einer gymnasialen Oberstufe nicht ohne Weiteres auf § 25 des Schulgesetztes gestützt werden kann. So weit haben Sie sich dort konkret geäußert. Welche Folgen hat dies aus Ihrer Sicht für die anderen genehmigten Oberstufen an Gemeinschaftsschulen?

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Ich will noch mal erläutern, worum es bei der Klage ging, Frau Pieper-von Heiden. Wir haben, weil wir wussten, dass in Blankenheim/Nettersheim eine Klage der Nachbargemeinden oder aber des privaten Schulträgers zu befürchten ist, den sofortigen Vollzug angeordnet, um Sicherheit für die Eltern zu schaffen.

Es gibt jetzt im Eilverfahren einen Antrag eines privaten Schulträgers auf Wiederherstellung des Zustandes, der vorliegt, wenn es keinen sofortigen Vollzug gibt. Ich bin keine Juristin und bitte mir deshalb nachzusehen, wenn ich das rechtstechnisch nicht korrekt ausdrücke. In diesem Eilverfahren ist entschieden worden, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit der sofortige Vollzug, also die Vollziehung des Anmeldeverfahrens für Nettersheim/Blankenheim für die Sekundarstufe I, stattfinden kann ­ was für die Eltern wichtig ist ­, aber keine Eilbedürftigkeit hinsichtlich der Oberstufe besteht. Das ist auch nachvollziehbar, weil man sich für die Oberstufe ja noch gar nicht anmelden kann.

Insofern ist hier abzuwarten, wie in der Hauptsache entschieden wird. Deswegen gibt es hieraus noch keine Schlussfolgerungen für die Oberstufe der anderen Gemeinschaftsschulen, für die wir eine Oberstufe in Aussicht gestellt haben ­ unterstellt, dass die Zügigkeit der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I zustande kommt.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Das ist die derzeit ungeklärte Rechtslage. Es ist aber erst mal nicht entschieden worden, dass das nicht sein könne und nicht sein dürfe, weil in der Hauptsache noch gar nicht entschieden worden ist.

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Danke!) Vizepräsidentin Angela Freimuth: Vielen Dank, Frau Ministerin. ­ Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich es richtig sehe, gibt es dazu keine weiteren Nachfragen, sodass wir am Ende der Mündlichen Anfrage 28 sind. Ich bedanke mich bei der Ministerin für die Beantwortung.

Wir haben die verabredete Zeit der Fragestunde bereits überschritten, sodass wir nun zur Verfahrensklärung für die weiteren Mündlichen Anfragen kommen.

Ich darf deswegen zunächst die Mündliche Anfrage 29 des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP aufrufen. Was soll mit dieser Frage geschehen: schriftliche Beantwortung oder nächste Sitzung?

(Ralf Witzel [FDP]: Nächste Sitzung! ­ Gunhild Böth [LINKE]: Ich glaube, diese Fragen werden uns in fünf Jahren noch beschäftigen!)

­ Mündlich.

Mündliche Anfrage 30 des Abgeordneten Christof Rasche von der Fraktion der FDP? (Christof Rasche [FDP]: Nächste Sitzung!)

­ Mündlich.

Mündliche Anfrage 31 des Abgeordneten Wüst von der Fraktion der CDU? (Hendrik Wüst [CDU]: In der nächsten Sitzung, bitte!)

­ Mündlich.

Mündliche Anfrage 32 des Abgeordneten Rasche von der Fraktion der FDP? (Christof Rasche [FDP]: Schriftlich!)

­ Schriftlich. (Siehe Anlage 2) Mündliche Anfrage 33