Dabei zeigt die Praxis Umweltzonen sind im Sinne einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität unverzichtbar

Nordrhein-Westfalen 436 Plenarprotokoll 15/7 gelben Landesregierung haben Sie die gebotenen Schritte bei den Umweltzonen aktiv behindert und dazu beigetragen, dass wir hier eher ein Stückwerk im Stile eines Flickenteppichs vorfinden, als wirklich ein zusammenhängendes Raster an Umweltzonen.

Dabei zeigt die Praxis: Umweltzonen sind im Sinne einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität unverzichtbar. Alleine in Berlin senkte die Umweltzone den Dieselruß aus dem Straßenverkehr bereits im ersten Jahr um 24 %.

Auch bei den nicht minder gefährlichen Stickstoffdioxiden wirken die Umweltzonen. Hier wurde in Berlin ebenfalls bereits im ersten Jahr der Ausstoß um 14 % reduziert.

Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Markert, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Deppe zu?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Aber gerne.

Rainer Deppe (CDU): Herr Markert, ich finde es ja wirklich bemerkenswert, welchen Eindruck Sie von Familien- und Handwerksbetrieben haben. Ich kann mir das nur so erklären, dass man sich halt im öffentlichen Dienst um das monatliche Einkommen nicht so große Sorgen machen muss, wie vielleicht Betriebe, die das jeden Tag erwirtschaften müssen.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Stellen Sie ruhig Ihre Frage!)

Wenn Sie so genau die Zahlen kennen, dann können Sie uns sicher auch sagen, zu welchem Prozentsatz die Handwerksbetriebe, die noch mit Ausnahmegenehmigung unterwegs sind, zur Luftschädigung oder Luftverpestung in den Städten beitragen. Vielleicht können Sie das dann einmal in den Kontext setzen, wie gewichtig doch der Schutz der Luft vor diesen Fahrzeugen ist. Vielleicht können Sie das ja etwas genauer erklären.

Hans Christian Markert (GRÜNE): Herr Deppe, ich würde jetzt ungern der Landesregierung vorgreifen und hier schon Zahlen präsentieren, zumal wir den Antrag der FDP noch ausgiebig diskutieren wollen.

Es geht hier um eine Überweisung. In der weiteren Beratung werden wir diese Zahlen auch gerne mit Ihnen zusammen erforschen.

Allerdings möchte ich schon darauf hinweisen, dass ich anfangs gesagt habe, es geht um einen fairen Ausgleich zwischen Nutz- und Schutzinteressen.

Auf die Nutzinteressen, die Interessen der Handwerksbetriebe, komme ich gleich noch zu sprechen.

Ich war mit meiner Rede erst halb fertig. Wenn Sie sich noch einen Augenblick gedulden könnten, finde ich vielleicht auch noch eine Antwort auf Ihre Frage.

Im Übrigen ist es kein Problem, wenn man sich nicht als Handwerker verdingt hat. Ich weiß nicht, welchen Beruf Sie bis jetzt ausgeübt haben. Vielleicht waren Sie schon längere Zeit hier im Landtag.

Ich habe elfeinhalb Jahre in der Umweltverwaltung gearbeitet und habe dort auch einen Dienst an diesem Land getan. Man sollte nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst so pauschal verunglimpfen, auch wenn das an Ihren Stammtischen vielleicht gut kommt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich komme noch einmal auf den gesundheitlichen Aspekt kurz zurück. Feinstäube in unserer Atemluft sind diejenigen Luftverunreinigungen, die die größten Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben.

Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass mit Feinstaub belastete Luft die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate verkürzt.

Ich darf daran erinnern, dass immerhin das Bundesverwaltungsgericht im September 2007 bekräftig hat, dass Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch darauf haben, vor den schädlichen Wirkungen von Feinstäuben geschützt zu werden, etwa im Rahmen von Umweltzonen oder insgesamt einer Luftreinhalteplanung.

Um ein dauerhaft gesundes Stadtklima zu etablieren, sind natürlich noch weitere, langfristige Maßnahmen, wie etwa die Förderung von Fahrrad, Bus und Bahn, Tempolimits und die Verstetigung des Verkehrsflusses notwendig.

Nun machen sich aber die FDP und offensichtlich, wenn ich das richtig verstanden habe, auch die Kollegen der CDU zum Fürsprecher jener, die weiterhin Vorfahrt für die alten Dreckschleudern gewähren wollen.

(Kai Abruszat [FDP]: Quatsch!) Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass immerhin zwei Drittel des Handwerks und der Unternehmen ihren Fuhrpark inzwischen erneuert haben.

(Zuruf von Rainer Deppe [CDU])

Die haben die grüne Plakette. Mit der grünen Plakette können Sie in die Umweltzonen einfahren.

Was, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP und der CDU, sagen Sie eigentlich diesen Handwerksunternehmen? Mehrheitlich wurden Investitionen zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge getätigt.

Folgte man Ihrem Antrag, dann hätte die große Mehrheit des Handwerks einen wirtschaftlichen Nachteil zu erleiden, weil sie mit ihren Investitionen in Vorleistungen getreten ist und letztendlich das europäische Umweltrecht rechtzeitig umgesetzt hat.

Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Markert, ... Landtag 16.09.

Nordrhein-Westfalen 437 Plenarprotokoll 15/7

Hans Christian Markert (GRÜNE): Weitere Zwischenfragen gerne am Schluss, damit ich das jetzt einmal zu Ende führen kann.

Weitere Möglichkeiten für die Handwerker, die Sie im Auge haben, die kleinen Familienbetriebe, bieten unter anderem die Förderangebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Es gibt Möglichkeiten, auch denen, denen es wirtschaftlich aus Gründen, die sie selber nicht zu vertreten haben, schlecht geht, durchaus unter die Arme zu greifen.

Es bleibt also dabei, meine Damen und Herren: Sie machen Lobbyarbeit ohne gesundheits-, umweltund nicht zuletzt wirtschaftspolitischen Sachverstand.

(Dr. Stefan Romberg [FDP]: Dummes Zeug!) Vielleicht erklärt das ja auch, warum bei der letzten Landtagswahl so viele Handwerkerinnen und Mittelständler ihr Kreuz bei den Grünen gemacht und Ihnen die rote Karte gezeigt haben. ­ Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Markert, wollten Sie noch die Zwischenfrage ­ jetzt mehr eine Endfrage ­ von Herrn Abruszat zulassen?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Von Herrn Abruszat immer gerne.

Kai Abruszat (FDP): Vielen Dank, Herr Markert. Ich finde es sehr freundlich von Ihnen, dass Sie mir die Gelegenheit geben, und möchte Sie Folgendes fragen: Sie haben zu Recht ausgeführt, dass im Jahr 2007 die Umweltzonen eingeführt worden sind.

Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es für kleine und mittlere Betriebe unüblich ist, im Abstand von zwei, drei Jahren den Fuhrpark zu erneuern? Oder sind Sie der Auffassung, dass dieser Zeitraum ausreicht, um sich auf solche Neuerungen einzustellen?

Hans Christian Markert (GRÜNE): Die Einführung von Umweltzonen im Jahr 2007 ist ja nicht wie das Manna vom Himmel gefallen, sondern es war von vornherein klar, dass diese Maßnahme kommen würde. Dieser Maßnahme war ähnlich wie bei anderen europäischen Umweltrechtsvorgaben eine langjährige Debatte vorausgegangen. Offensichtlich haben zwei Drittel der Handwerksbetriebe diese Debatte verfolgt und sich rechtzeitig umgestellt.

Das Problem an Ihrem Antrag ist, dass Sie sich zum Fürsprecher derer machen, die das Ende der Kolonne markieren; bei der Tour de France würde man sagen, die rote Laterne tragen. Das kann nicht der Ansatz von moderner und zukunftsorientierter Politik sein. Es war nicht so, dass es 2007 völlig überraschend kam.

(Beifall von den GRÜNEN) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Danke, Herr Markert. ­ Für die Fraktion. Die Linke spricht jetzt Frau Akbayir.

Hamide Akbayir (LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP will, dass Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweisen über den 31. Dezember 2010 hinaus in Umweltzonen einfahren dürfen, auch wenn sie nicht über die entsprechende Plakette verfügen. Zur Begründung führt sie die Höhe der anfallenden Kosten für die Handwerksbetriebe an.

Meine Damen und Herren, wir, Die Linken, lehnen den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion ab. Er wird sowieso an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort werden wir ausführlich debattieren und eine Lösung finden bzw. darüber abstimmen.

Dieser Antrag begründet die Verlängerung der Ausnahmeregelungen in Sachen Umweltzonen mit Vertrauensschutz, obwohl alle ­ Privatpersonen, gewerbliche Selbstständige und Unternehmen ­ schon seit geraumer Zeit wissen, was auf sie zukommt, und sich darauf einstellen konnten. Wir sind strikt dagegen, hier eine Ausnahme zu machen.

(Beifall von der LINKEN) Denn, meine Damen und Herren, Ausnahmeregelungen für abhängig Beschäftigte mit geringem Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind, werden von den Antragstellern nicht erwogen. Es gibt viele Menschen, die kein Geld übrig haben, um ihr Fahrzeug umweltgerecht umzurüsten bzw. sich ein neues anzuschaffen. Diesen muten wir trotzdem die Kosten zu, daher auch den Handwerksbetrieben.

Wenn sich das Parlament dazu durchringt, Ausnahmeregelungen nach Kriterien der sozialen Gerechtigkeit vorzuschlagen, dann fangen wir an, darüber nachzudenken, ob wir zu einem zustimmungsfähigen Antrag kommen. Was Sie aber machen, ist eine reine Klientelpolitik, und dafür bekommen Sie ­ leider ­ unsere Unterstützung nicht.

Umweltpolitisch ist der FDP-Antrag in jedem Fall kontraproduktiv. Falls er angenommen wird, bedeutet das faktisch eine Verzögerung der Ausrüstung von Handwerksbetrieben mit umweltverträglichen Autofuhrparks. Wir möchten gerne hören, wie die FDP-Fraktion das umweltpolitisch rechtfertigen will.

Falls kleine Betriebe und Selbstständige wirklich durch die Umrüstung heftige Engpässe bekommen, soll es natürlich eine Lösung geben. Daher regen wir an, darüber nachzudenken, wie diese Betriebe entlastet werden können. Besser als Ausnahmeregelungen wäre die Einrichtung eines Landesfonds, aus dem kleine Selbstständige Zuschüsse für die Umrüstung ihrer Fahrzeuge zum Erhalt der grünen Plakette bekommen können. Wir sind aber auch Landtag 16.09.

Nordrhein-Westfalen 438 Plenarprotokoll 15/7 dafür, dass kleine Selbstständige zu besseren Konditionen an die Kredite herankommen.

Lassen Sie mich abschließend die Gelegenheit dieser Debatte nutzen, um klarzustellen, dass wir bei der Behandlung dieses Antrags hier an den wirklichen und drängenden Problemen vorbeireden.

Auch die Umweltzonen sind bloß eine kurzfristige Maßnahme. Ökologisch geboten sind in Wirklichkeit die Zielrichtung autofreie Städte und der großzügige Ausbau des Schienenverkehrs, wobei der öffentliche Nahverkehr den Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung genügen und gleichzeitig kostengünstig sein muss. Erst einschneidende Schritte weg von der Automobilität verdienen das Gütesiegel ökologisch verantwortliche Politik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns lieber daran arbeiten. Das werden wir auch in den Ausschüssen tun. ­ Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Danke, Frau Akbayir. ­ Für die Landesregierung spricht Herr Minister Remmel.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele umweltpolitischen Debatten, auch diese umweltweltpolitische Debatte, kranken daran, dass man immer versucht, die Debatte vom Ende her aufzurollen und nicht vom Anfang. Man fragt sich: Worum geht es eigentlich? Ich bin dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen darauf hingewiesen haben.

Der Kern der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU ist die Frage des Gesundheitsschutzes; die ist nun einmal evident und wird gar nicht bestritten. Feinstaub und Stickoxide machen ­ das ist erwiesen ­ krank und sind verantwortlich für und Atemwegserkrankungen. Eine jüngere Studie aus Düsseldorf stellt auch den Zusammenhang mit Diabetes fest. Es gibt Signifikanzen in diesem Bereich. Das dürfen und können wir nicht ignorieren. Deshalb darf man sich diesem Begründungszusammenhang nicht entziehen. So einfach darf man es sich nicht machen.

Das Zweite, das Erwähnung finden muss, ist, dass wir uns hier in einem rechtlichen Rahmen befinden, den wir nicht einfach ignorieren können. Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie gibt es seit 1996. Und es ist gerade die Qualität der Rahmengesetzgebung durch die EU, der Richtliniensetzung, dass langfristig Ziele entwickelt werden, die dann auch umgesetzt werden müssen.

Vielleicht an die Adresse der Antragsteller: Wir befinden uns in einer aktuellen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission. Wir haben an mehreren Stellen Ausnahmeanträge gestellt, um die Ziele zu erreichen. Deshalb müssen wir nachweisen, dass wir mit aller Konsequenz die Ziele der Luftreinhaltepläne umsetzen wollen. Sonst bekommen wir die Ausnahmen nicht.

Das heißt, wir stehen auch hier unter Beobachtung, und beispielsweise bezogen auf Krefeld ist auch ein Vertragsverletzungsverfahren in der Diskussion.

Deshalb kommt man nicht so einfach an eine Ausnahme heran.

Deshalb ist es wichtig, den Zusammenhang herzustellen zwischen Schadstoffminimierung einerseits und dem Instrument Umweltzone andererseits sowie natürlich der Luftreinhalteplanung, die ja nicht nur aus der Umweltzone besteht, sondern ein Bündel von Maßnahmen beinhaltet.

Es war daher konsequent, dass die Landesregierung diese Ausnahme befristet hat. Das ist im Übrigen auch gang und gäbe und wird von den Unternehmensverbänden gefordert. Wir wollen strenge Umweltmaßstäbe. Aber sie müssen Investitionssicherheit gewährleisten. Und das ist hier der Fall. Die Ausnahmeregelung gilt und war befristet bis zum 31. Dezember.

Darüber hinaus ­ das wird vergessen ­ hat sich Nordrhein-Westfalen mit Erfolg beim Bund für die Ausweitung der Förderprogramme der eingesetzt. Also: Es gibt diese Förderung von Neuanschaffungen von Nutzfahrzeugen bereits.

Zudem ist das Förderprogramm am 1. Januar 2009 für die Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 t für diesen Bereich geöffnet worden.

Und der Bund fördert auf Initiative der Länder bis zum 31. Dezember 2010 auch die Nachrüstung von leichten Dienstfahrzeugen mit Partikelfiltern mit 330.

Insofern würde eine weitere einfache Verlängerung der Ausnahmegenehmigung in mehrfacher Hinsicht der Politik der EU, der Politik für Umwelt und Gesundheit widersprechen. Jede Aufweichung schränkt die Wirksamkeit von Umweltzonen ein.

Jede Aufweichung würde die Verlässlichkeit einmal getroffener Regelungen infrage stellen. Und es wäre auch gegen den Wettbewerb. Denn bisher war klar: Am 31. Dezember laufen die Genehmigungen aus. Eine Reihe ­ wahrscheinlich die Mehrzahl ­ der Unternehmen hat daraufhin investiert. Denen würde man mit einer Verlängerung der Ausnahmeregelung einen Tort antun.

Wir wollen gleichwohl ­ da sind einige Bundesländer mit uns in der Diskussion ­ gerade bei Betrieben mit sozialer und wirtschaftlicher Härte schauen, ob wir eine weitere Ausnahmemöglichkeit gestalten können, aber sehr begrenzt. Diese Diskussion findet mit Vertretern der Länder Berlin, Niedersachsen und auch dem Bund Landtag 16.09.

Nordrhein-Westfalen 439 Plenarprotokoll 15/7 statt. Wir hoffen, im Herbst dieses Jahres möglichst schnell zu einer Regelung zu kommen. Aber diese Ausnahme kann nur begrenzt sein auf Fälle von wirtschaftlichen und sozialen Härten.

Wir bedauern, dass wir bisher zu keiner Einigung gekommen sind, und überlegen ­ gegebenenfalls können wir das im Rahmen der Ausschussdebatte klären ­, solche Ausnahmeregelungen dann explizit für Nordrhein-Westfalen, aber sehr begrenzt, zuzulassen. Allen muss klar sein: Irgendwann ­ und das wird in naher Zukunft so sein ­ brauchen wir aufgrund der Evaluierung der Umweltzonen eine deutliche Verbesserung der Anstrengungen für Umwelt, für Gesundheit im Rahmen der Luftreinhaltung.

Ich will der Evaluierung der Umweltzonen nicht vorweggreifen. Aber es ist klar: Umweltzonen wirken. Sie brauchen jedoch eine stärkere Unterstützung und auch eine höhere Wirksamkeit. Dies ist bereits jetzt den ersten Erkenntnissen der Evaluierung zu entnehmen.

Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schuss.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz:

Ich habe in meinen öffentlichen Äußerungen, um auch das klarzustellen, auf bereits vorhandene Konsense im Ruhrgebiet verwiesen. Der Vorschlag, eine einheitliche große Umweltzone im Ruhrgebiet zu machen, ist von den Kommunen, ist von den Räten, ist von den Umweltdezernenten und Bürgermeistern gerade vor dem Hintergrund Flickenteppich und Schilderwald entwickelt worden. Diese Diskussion steht erneut an. Ich würde mich freuen, auch da eine breite Unterstützung im Parlament zu bekommen. ­ Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN ­

Vereinzelt Beifall von der LINKEN) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Danke, Herr Minister.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages der Fraktion der FDP Drucksache 15/128 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ­ federführend ­, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? ­ Gegenstimmen? ­ Enthaltungen? ­ Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Die Daten sind damit dem Landtag zugeleitet worden.

Ich eröffne die Beratung. ­ Es spricht für die SPD-Fraktion Frau Altenkamp.

Britta Altenkamp (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Juli dieses Jahres hat der Präsident nach § 15 Abgeordnetengesetz dem Landtag den sogenannten Angemessenheitsbericht vorgelegt.

Das ist richtig. Das ist Bestandteil des Verfahrens, das wir seit 2005 und dann 2008 in veränderter Form miteinander verabredet haben.

Die zweite Anmerkung, die ich machen will, ist: Das Verfahren in NRW ist ein sehr transparentes Verfahren. Es ist genau festgelegt, welche Bemessungswerte zu wie viel Prozent zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge herangezogen werden. Das ist vielleicht auch wichtig in Richtung Öffentlichkeit: Es gibt also keine Rosinenpickerei.

Drittens. Politiker entscheiden nach der Verfassung über die Höhe der Bezüge. Wir können in NRW deutlich machen, dass wir diese Macht nicht missbrauchen, sondern mit Augenmaß vorgehen. Über die Bezüge selber zu entscheiden ist angesichts des öffentlichen Interesses für uns Sozialdemokraten kein Privileg, sondern Verpflichtung zu größtmöglicher Transparenz.

(Beifall von der SPD ­ Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Viertens. Wir haben in NRW keine steuerfreien Pauschalen oder andere Kostenerstattungen, sondern alle unsere mandatsbedingten Aufwendungen sind mit den Abgeordnetenvergütungen abgegolten und werden voll versteuert. Dies unterscheidet uns entscheidend von allen anderen Landesparlamenten und vom Bundestag.

(Beifall von der SPD und von der LINKEN)

Deshalb ist es auch überhaupt nicht hilfreich, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass steuerfreie Pauschalen bei den Aufwendungen der Bundestagsabgeordneten verfassungsgemäß sind.