Verbraucherschutz

Nordrhein-Westfalen 502 Plenarprotokoll 15/8 einem Unternehmen gegenüber. In diesem Punkt sehe ich mit der Linken überhaupt keine Übereinstimmung. Fakt bleibt: Die Bürger haben ebenso wie ein Unternehmen einen Anspruch auf Rechtssicherheit und Investitionssicherheit.

Wenn Dinge geschehen, die der Rechtsgeber vorher nicht einschätzen konnte oder falsch eingeschätzt hat, und wenn ein Investor nun darunter leidet, dann muss man unter Wahrung der Interessenlagen, die beispielsweise im Urteil aufgeführt werden, einen Weg suchen, um eine Lösung zu finden. Nichts anderes hat die alte Landesregierung getan, (Thomas Eiskirch [SPD]: Doch! Der Weg wäre ein ganz anderer gewesen!) und es wäre gut, wenn die neue Landesregierung diesen Weg beschreiten würde.

Meine Damen und Herren, wenn man dann sagt: Dieser Kühlturm befindet sich zu nah an der Wohnbebauung, dann muss man ehrlicherweise auch sagen, dass diejenigen, die die Genehmigungsvoraussetzungen auf den Weg gebracht haben, davon ausgegangen sind, dass die Begründung eines Ersatzbaus trägt. Und dann liegt eine andere Abstandssituation vor als bei einem Neubau; das hat allerdings das Gericht festgestellt.

Insofern haben wir die Festlegung auf 1.500 m jetzt über das Urteil rechtskräftig erhalten.

Gleichzeitig bleibt es trotzdem möglich, bei Anwendung des Abstandserlasses Nordrhein Westfalen unter Würdigung von zum Beispiel emissionstechnischen Fragestellungen Mindestabstände zu unterschreiten. Insofern gibt es Wege, das Kraftwerk zu ermöglichen. Ich fordere Sie eindringlich auf, diesen Weg gemeinsam mit uns zu beschreiten. Wir sind dazu bereit.

Wer allerdings sagt, das eine sei der böse Abstand der Großindustrie, der unterschritten werde, und gleichzeitig in seinen Koalitionsvertrag hineinschreibt, dass zukünftig die Abstandssicherheit für Menschen, die in der Nähe von Windkraftanlagen wohnen, deutlich reduziert wird ­ damit wird auch ihr Schutzbedürfnis reduziert ­, ist in seiner Argumentation unehrlich. Das gilt es an dieser Stelle noch einmal deutlich festzuhalten.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Meine Damen und Herren, insofern gibt es weder eine gute noch eine schlechte Beurteilung ein und desselben Sachverhalts. Es kann nur die gleiche Beurteilung eines Sachverhalts geben. Dazu fordere ich Sie als neue Koalition, die hier Verantwortung trägt, eindringlich auf. Was für Windräder in diesem Land zukünftig gelten soll, muss auch denjenigen als Zugeständnis gemacht werden, die in diesem Land Kraftwerke bauen wollen.

(Beifall von der CDU und von der FDP) Deswegen sage ich: Lesen Sie Ihr eigenes Koalitionspapier. Nehmen Sie zur Kenntnis, was Sie selbst auf den Weg bringen wollen: die Reduzierung des Anteils der Steinkohle, die Reduzierung des Anteils der Braunkohle im Bereich der Verstromung. Nehmen Sie bitte gleichzeitig zur Kenntnis, dass wir seit 2001 mehr Steinkohle importieren als selbst fördern.

Wie also soll der bewährte § 26 das sicherstellen? ­ Sie sind gar nicht mehr in der Lage, überwiegend heimische Steinkohle zur Energieerzeugung einzusetzen. Wieso schreiben Sie das wieder in ein Gesetz hinein? ­ Ich finde es absurd, wenn sich der Gesetzgeber einen Hinweis gibt, den er gar nicht einhalten kann. Dann führt man sich selbst ad absurdum, und, meine Damen und Herren, damit fördert man auch nicht die Rechtssicherheit.

Also, die Möglichkeit besteht, Datteln unter Würdigung der Hinweise des Urteils zu bauen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Datteln unter Würdigung der Hinweise des Urteils plattzumachen.

Aber, meine Damen und Herren, wenn wir den Industriestandort Nordrhein-Westfalen ernst nehmen wollen, dann müssen Großinvestitionen, die im guten Glauben an die Abläufe, wie sie bisher rechtskonform waren, auf den Weg gebracht worden sind, möglich sein. Dann hat derjenige, der diese Großinvestitionen auf den Weg gebracht hat, auch den Anspruch an den Gesetzgeber, dass ein Weg gefunden wird, um ihm unter Wahrung der Hinweise eines Urteils die Möglichkeit zu geben, sein Projekt zu vollenden.

Wir waren auf dem Weg. Wir sind bereit, die neue Landesregierung auf diesem Weg zu unterstützen.

Wir fordern Sie aus industriepolitischem Interesse für unser Land dringend auf, diesen Weg zu gehen. Wir werden Sie dabei unterstützen. ­ Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Vielen Dank, Herr Hovenjürgen. ­ Für die SPD spricht jetzt Herr Eiskirch.

Thomas Eiskirch (SPD): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Kollege Hovenjürgen, ich möchte noch einmal ganz simpel auf zwei Punkte eingehen.

Erstens. Sie haben gerade über das Thema Abstandsflächen gesprochen. Wenn mich nicht alles täuscht, hat die alte Landesregierung mit ihren Behörden die Planung eines Neubaus auf einer Fläche begleitet, die ausgewiesenermaßen eine Erweiterungsfläche darstellte. Das Gericht hat festgestellt, dass Sie einen Neubau begleitet haben, und es legt deshalb auch die Abstände an, die für einen 17.09.

Nordrhein-Westfalen 503 Plenarprotokoll 15/8 bau gelten. Insofern können Sie sich doch nicht darüber beschweren, dass im Plan unmissverständlich steht, dass es eine Erweiterungsfläche ist.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN) Jetzt kommen Sie doch nicht mit der Nummer Haltet den Dieb!, obwohl Sie es als alte Landesregierung letztendlich selber waren. So geht es nicht, Kolleginnen und Kollegen.

Zweiter Punkt. Zur Wiedereinführung von § 26 ­ Kollege Hovenjürgen und ich haben darüber gestern privat diskutiert ­ sage ich noch einmal: Wir wissen, dass das Gericht viele verschiedene Punkte festgestellt hat, weswegen das Kraftwerk in Datteln so nicht zu realisieren wäre, sodass man schauen müsste, welche Dinge man verändert. Davon betraf lediglich ein einziger Punkt den § 26: Mit was wird es denn befeuert?

Insofern kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass dieses Urteil für Sie der Deckmantel und nicht der Grund war, um den § 26 mit dem Vorrang der heimischen Energieträger zu streichen. Es ist wirklich pharisäerhaft, mit diesem Thema so umzugehen, Kolleginnen und Kollegen. Das muss ich so feststellen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Ha, ha, ha!

Manchmal sind Sie gut, heute aber nicht!)

Ich komme zu einem ganz anderen Punkt. Ich kann Sie nur auffordern: Übernehmen Sie Verantwortung für Ihr eigenes Handeln. Sie haben diesen Prozess seit dem Urteil so gesteuert, dass sich dieses Projekt nun in einer Sackgasse befindet, aus der wir es mühsam herausführen müssen. Also, übernehmen Sie die Verantwortung für Ihr eigenes Tun! Das ist das, was man erwarten kann. Drückebergerei ist schlicht und ergreifend nicht angesagt, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich will es noch einmal sagen: Sie haben ein Verfahren in einer Art und Weise begleitet, die zu diesem Gerichtsurteil führte. Nach Recht und Gesetz ist doch wohl die Mindestanforderung, dass sich sowohl der Investor als auch diejenigen, die sich von einem Investment persönlich betroffen fühlen, auf eine Rechtslage verlassen können. Dann muss gegeneinander abgewogen werden. Das Gericht hat festgestellt, dass die Art und Weise, wie dieser Prozess von öffentlichen Stellen begleitet wurde, zu einem Abwägungsausfall ­ ich betone: Abwägungsausfall ­ geführt hat.

Ihre Reaktion darauf ist aber nicht, zum Beispiel den Weg eines Zielabweichungsverfahrens zu gehen.

Das haben wir mehrfach angeboten; wir haben doch Wege angeboten, die man beschreiten kann.

Sie haben sich darauf zurückbesonnen, das, was wir gerade festgestellt haben, dass sich auch Betroffene verlassen können müssen, nicht einzuhalten, sondern zu sagen: Dann wird die Rechtsgrundlage geändert.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Bei dem, was Kollege Laumann gestern gesagt hat, kam für mich als Credo rüber: Politischer Wille muss zur Not auch Recht und Gesetz brechen und Recht und Gesetz ersetzen. ­ Das kann nicht Wille und Ausdruck eines Landesparlamentes sein, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD ­ Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN ­ Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das geht schlicht und ergreifend nicht.

Lassen Sie mich zu guter Letzt noch einmal appellieren. Ich glaube, das, was im Moment passiert, ist ein Stück Versündigung am Industriestandort Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie es ernst meinen und immer wieder sagen, Datteln sei das Synonym dafür, ob dieses Land industriefeindlich oder industriefreundlich ist, und wir gemeinsam wissen, dass in der Wirtschaft ­ das ist ein altbekannter Satz ­ 50 % Psychologie sind, und Kollege Brockes gerade deutlich gemacht hat, er habe in dieser Debatte Angst um den Standort, dann kann ich nur sagen: Lassen Sie uns gemeinsam nach Wegen suchen und die Geschütze runterfahren!

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Ganz ehrlich: Was passiert denn, wenn ein Gericht feststellt, dass, auch wenn wir uns noch so abgestrampelt haben, um einen Weg zu finden, über welches Verfahren auch immer, Datteln zu realisieren, es diesen Weg nicht gibt? Dann soll das das Synonym dafür sein, dass alle anderen Unternehmen das Gefühl bekommen, dieser Standort ist industriefeindlich? Das wäre verheerend. Lassen Sie das sein! Nach Recht und Gesetz wird entschieden.

Aber dieses Land ist industriefreundlich ­ egal, ob Datteln vor Recht und Gesetz realisierbar ist oder ob wir vielleicht zur Kenntnis nehmen müssen, dass es nach diesem verkorksten Verfahren der alten Landesregierung nicht mehr zu retten ist.

Auch wenn das so sein sollte, bleibt es ein industriefreundliches Land. Das ist wichtig für den Mittelstand in diesem Land, es ist wichtig für die Industrie in diesem Land. Es ist wichtig auch für die Energiewirtschaft in diesem Land.

Hören Sie damit auf, nach außen so zu tun, als wäre dies die Marke, an der sich diese Frage entscheidet ­ nicht, weil ich das nicht ab könnte, sondern weil es für die Wirtschaft in Nordrhein Westfalen ein Bärendienst wäre, wenn Sie weiter so damit umgehen. Dann sind Sie Brandstifter und nicht Feuerwehr an der Stelle. Besinnen Sie sich eines Besseren, Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN) Landtag 17.09.

Nordrhein-Westfalen 504 Plenarprotokoll 15/8

Vizepräsidentin Gunhild Böth: Danke, Herr Eiskirch. ­ Für die FDP spricht jetzt Herr Dr. Papke.

Dr. Gerhard Papke (FDP): Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich in dieser Debatte noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich gerade nach dem Vorlauf des gestrigen Tages sehr gespannt war, vom zuständigen Wirtschaftsminister erstmals hier im Landtag Nordrhein Westfalen die Haltung der Landesregierung zu diesem wichtigen industriepolitischen Thema zu vernehmen.

Herr Minister, nachdem Sie hier vorgetragen haben, bin ich mehr denn je in größter Sorge um das Kraftwerk Datteln.

(Beifall von der FDP ­ Vereinzelt Beifall von der CDU) Das, was Sie hier vorgetragen haben, Herr Wirtschaftsminister, war nichts anderes als der Abgesang Ihrer rot-grünen Landesregierung auf das modernste, effizienteste Steinkohlekraftwerk der Welt ­ nichts anderes.

(Beifall von der SPD ­ Vereinzelt Beifall von der CDU ­ Zuruf von Rüdiger Sagel [LINKE]) Das, was Sie hier vorgetragen haben, waren die altbekannten historischen Abläufe des alten Planungsverfahrens. Die kennt hier jeder, der sich fachlich damit auseinandergesetzt hat, zur Genüge. Dann stellen Sie sich hierhin und tragen allen Ernstes vor, der Kraftwerksbetreiber sei verpflichtet, im Falle einer endgültigen Ablehnung den Rückbau sicherzustellen.

Wir wollen von Ihnen hören und die Beschäftigten wollen von Ihnen hören, was die Landesregierung tut, um dieses Kraftwerk ans Netz zu bringen, um die Fertigstellung sicherzustellen. Und Sie erklären vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen, es gebe hier erfreulicherweise die Verpflichtung des Investors zum Rückbau? Ist das die Perspektive, die Sie hier vortragen?

(Beifall von der CDU)

Mit Ihrer Argumentation, Herr Minister, haben Sie zum Zweiten dargelegt, wir sollten jetzt einmal alle miteinander abwarten, was die Gerichte am Ende zum Planungsverfahren entscheiden würden, nachdem Sie mit Ihrer Koalition in den ersten Wochen Ihrer Amtszeit genau den Rechtszustand wiederherstellen, ... Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Dr. Papke, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Gerhard Papke (FDP):... von dem Sie offenbar erwarten, dass die Gerichte auf dieser Basis sagen:

Es hat sich nichts verändert. ­ Dann sind die alten Rechtsfehler nicht geheilt. Das ist eine unaufrichtige Haltung in dieser entscheidenden industriepolitischen Frage.

(Beifall von der FDP und von der CDU) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Dr. Papke, Ihre Redezeit ist schon seit einer Weile abgelaufen.

Dr. Gerhard Papke (FDP): Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.

Ich bin darüber erschüttert, dass die rot-grüne Landesregierung diesen Kraftwerksneubau erkennbar ganz bewusst vor die Wand fahren lassen will.

(Sören Link [SPD]: Das ist der Schrott, den Sie hinterlassen haben. ­ Rüdiger Sagel [LINKE]: Abschalten!)

Das ist die klare Botschaft des heutigen Tages. Ich darf darauf hinweisen: Wir haben, (Zuruf von Sören Link [SPD] ­ Weitere Zurufe von der SPD und von der LINKEN) Herr Kollege Link, auf die Rechtsfehler des alten Planungsverfahrens reagiert, indem die Landesregierung die gerichtlichen Monita aufgenommen und berücksichtigt hat.

Vizepräsidentin Gunhild Böth: Herr Dr. Papke, ich möchte Ihnen jetzt nicht das Mikro abdrehen, aber Sie missbrauchen Ihre Redezeit.

Dr. Gerhard Papke (FDP): Frau Präsidentin, ich komme Schluss.

Sie revidieren diese Anpassung und lassen damit das Projekt scheitern. Das werden wir zum Thema machen, meine Damen und Herren. Verlassen Sie sich drauf! ­ Danke schön, Frau Präsidentin.

(Beifall von der FDP und von der CDU) Vizepräsidentin Gunhild Böth: Die anderen beiden, die noch auf der Redeliste standen, haben auf ihren Redebeitrag verzichtet. Insofern können wir jetzt zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen zuerst ab über den Antrag der Fraktion der CDU. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/69 einschließlich des Entschließungsantrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/173 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie ­ federführend ­ sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung Landtag 17.09.

Nordrhein-Westfalen 505 Plenarprotokoll 15/8 erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? ­ Wer stimmt dagegen? ­ Enthaltungen? ­ Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.

Zweitens stimmen wir ab über den Inhalt des Antrages der Fraktion der FDP Drucksache 15/101.

Die antragstellende Fraktion hat um direkte Abstimmung gebeten. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? ­ FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? ­ Grüne, SPD und Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 4 Liberale Ladenöffnungszeiten haben sich bewährt ­ Keine Bevormundung von Einzelhandel und Verbrauchern Antrag der Fraktion der FDP

Ich eröffne die Beratung. ­ Es spricht für die antragstellende FDP-Fraktion Herr Brockes.

Dietmar Brockes (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das modernste Ladenöffnungsgesetz, was wir in Nordrhein-Westfalen haben, hat sich ja für Teile der neuen Regierung zu einem interessanten Sommerlochthema entwickelt.

Als Erstes hat sich der fachlich gar nicht zuständige neue Arbeitsminister, noch in seiner alten DGBVariante, hierzu geäußert und gesagt: Im Einzelhandel kann ich mir eine Beschränkung der Öffnungszeiten bis maximal 22 Uhr durchaus vorstellen. ­ Dies wurde anschließend noch von der Linkspartei getoppt, die direkt auf 20 Uhr gegangen ist.

(Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Richtig!) Wobei, liebe Kolleginnen und Kollegen, für so kleine Vergangenheitsromantiker, wie sie es sind, hätte ich doch auch den Vorschlag, direkt bis 18:30 Uhr zu gehen, wie es in der Vergangenheit der Fall war.

Aber auch der neue Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Kollege Priggen, mochte seine Kompetenz für den Jugendschutz in den Vordergrund stellen und hat sich für 22 Uhr geäußert. Ich zitiere: Hier würde ein konsequenter Ladenschluss um 22 Uhr verbunden mit einem gleichzeitigen Verbot von Alkohol ab 22 Uhr helfen.

Auf diese Ausführungen, das Ladenschlussgesetz zu missbrauchen, um den Jugendschutz umzusetzen, haben auch prompt Ihre Parteifreunde geantwortet. Die Jungen Grünen haben Sie deshalb als naiv bezeichnet. Sie haben in einem schönen offenen Brief an den Kollegen Priggen gesagt: Wir halten für naiv zu glauben, dass früherer Ladenschluss Jugendliche vom Alkoholmissbrauch abhalten würde. Ich kann an dieser Stelle ausnahmsweise den Jungen Grünen meine Zustimmung geben; denn es gilt das Jugendschutzgesetz. Danach ist zu jeder Zeit, nicht erst ab 22 Uhr, der Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche untersagt.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Dies gilt es einzuhalten. Wer dagegen verstößt, muss entsprechend zur Verantwortung gebeten werden, egal zu welchen Öffnungszeiten dies geschieht.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Aber auch am grünen Frühstückstisch des Kollegen Klocke herrscht keine Einigkeit: Hier hat der Vorsitzende der Landes-Grünen und Lebensgefährte unseres Landtagskollegen (Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE])

­ ja, ich habe Sie genannt; es wäre schön, wenn Sie zuhören ­, Sven Lehmann, gesagt: Politik muss Grenzen setzen können. Es muss nicht immer alles und zu jeder Zeit verfügbar sein.

(Beifall von Andrea Asch [GRÜNE])

­ Ja, da klatschen auch wieder nur Teile der Grünen, (Zuruf von den GRÜNEN: Bei Ihnen klatscht auch nur Herr Witzel!) denn dieses hat ja der eigene Kollege und Lebensgefährte Herr Klocke dann relativiert bzw. er hat eine andere Position dagegengesetzt. Ich zitiere hier aus der Rheinischen Post: Die Arbeitszeiten der Menschen sind flexibler geworden und haben sich in den späten Abend verschoben. ­ Recht haben Sie, Herr Klocke. ­ Viele Arbeitnehmer hätten keine Gelegenheit, vor 22 Uhr einzukaufen. Sie schätzten die Möglichkeit, sich auch noch später zu versorgen.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

In den urbanen Zentren in NRW sollte in der Woche der Einkauf auch bis 24 Uhr möglich sein.

So, jetzt haben wir wohl eben von der Kollegin Brems gehört, dass bei den Grünen nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Das hört sich bei Ihren Ausführungen hier aber anders an, Herr Kollege Klocke. Klar, für eine Großstadtpartei, wie es die Grünen nun mal sind, haben Sie natürlich nur die urbanen Zentren und nicht die ländlichen Regionen im Kopf. Deshalb brauchen die Landeier natürlich keine längeren Öffnungszeiten, (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) da kann man sich ja auch noch abends spät die Milch direkt beim Bauern holen, dafür braucht man kein Ladenöffnungsgesetz. Das ist natürlich nur die Position einer grünen Großstadtpartei.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])