Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in Gelnhausen/Hailer-Meerholz

Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in Gelnhausen/Hailer-Meerholz im Zuge der K 904 und in Gelnhausen im Zuge der L 2306 Richtung Linsengericht/Altenhaßlau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Gibt es seit der Antwort der Landesregierung vom 9. Juni 2004 auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Dr. Müller (Gelnhausen) einen neuen Sachstand, falls ja, welchen?

Zur K 904, Beseitigung des Bahnübergangs in Gelnhausen/Hailer-Meerholz:

Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung liegt zwischenzeitlich vor. Aufgrund der neuen Verkehrsdaten kommt es zu keiner wesentlichen Änderung im Sinne der aktuellen Lärmschutzverordnung (Erhöhung der Beurteilungspegel um über 3 dB(A) bzw. kein Anstieg der Immissionsbelastungen auf über 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) nachts). Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge bzw. auf der Grundlage der aktuellen Lärmschutzverordnung sind somit rechtlich nicht begründbar bzw. nicht erforderlich.

Der Vorentwurf wurde am 15. Juni 2004 genehmigt und am 29. Juni 2004 dem Main-Kinzig-Kreis, der Stadt Gelnhausen und der DB Netz AG zur Kenntnis übersandt.

Für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Ein als Ausgleichsfläche vorgesehenes Grundstück der Stadt Gelnhausen soll gegen ein geeignetes Grundstück an der Kinzig getauscht werden. Diesbezüglich wurden bereits Gespräche mit der Stadt Gelnhausen geführt.

Ein weiteres Problem ist der Ausgleich von ca. 6.500 m³ Retentionsraum, der durch die geplante Dammschüttung verloren geht. Momentan konzentrieren sich unsere Bemühungen auf die Beteiligung an einem vom Wasserverband Main-Kinzig vorgesehenen Projekt in der Köhlers-Aue bei Wächtersbach. Der Wasserverbund hat bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ein erstes Ergebnis soll in Kürze vorliegen. Beim Scheitern dieses Projekts müsste ein anderer Ausgleich gefunden werden.

Zur L 2306, Beseitigung des Bahnübergangs in Gelnhausen Richtung Linsengericht/Altenhaßlau:

Am 4. Oktober 2004 wurde vonseiten der Straßenbauverwaltung die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet und an die Stadt Gelnhausen zur Unterzeichnung weitergeleitet. Danach geht die Vereinbarung an die Gemeinde Linsengericht und dann an die DB AG zum Unterzeichnen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor. Nach Aussage der DB AG wird er im

IV. Quartal 2004 erwartet.

Frage 2. Kann derzeit ein konkreterer Zeitpunkt für die Realisierung der beiden Projekte genannt werden?

Nein, Zeitpunkte für den Beginn der beiden Baumaßnahmen können noch nicht genannt werden.

Voraussetzung für den jeweiligen Baubeginn ist das Vorliegen des Baurechts in Form eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses sowie die Bereitstellung der Haushaltsmittel aller Kostenbeteiligten zum Zeitpunkt der Baureife.