Investition

Vielmehr entsteht der Eindruck, als ob der Verordnungsgeber den Konflikt der sich gegenüber stehenden Interessen der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen und Betreiber von Mitverbrennungsanlagen einseitig im Interesse der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen reglementieren möchte.

Hochwertige Ersatzbrennstoffe werden unter strengen Qualitätskriterien produziert

Der Einsatz hochwertiger Ersatzbrennstoffe ist keineswegs eine verdeckte Müllverbrennung, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Die umfangreichen Anforderungen der verschiedenen Verbrennungssysteme machen die Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen zu einer Aufgabe für Spezialisten, die eine gleich bleibende Qualität unter definierten Bedingungen garantieren können. Die Herstellung der Ersatzbrennstoffe folgt einem aufwendigen Verfahren, welches darauf abzielt, die physikalischen und chemischen Eigenschaften der Ersatzbrennstoffe so zusammenzustellen, dass sie denen von Primärbrennstoffen wie Kohle, Gas oder Öl möglichst ähnlich sind. Dem Aufbereitungsprozess ist ein mehrstufiges Qualitätssicherungskonzept hinterlegt, das Produzent und Abnehmer gleichermaßen einbezieht.

Mit dem NRW-Leitfaden zur energetischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen wurde unter Führung des Umweltministeriums ein gemeinsam mit der Industrie festgelegter Rahmen für die industrielle Mitverbrennung geschaffen. Ein Merkblatt für die Genehmigungs- und Überwachungspraxis umfasst Schadstoffgrenzwerte für einsetzbare Ersatzbrennstoffe und listet Abfallarten auf, für die eine schadlose energetische Verwertung belegt ist. Insgesamt haben sich die Regelungen des Leitfadens bewährt. Im Rahmen einer Ökobilanzierung wurde der Mitverbrennung eine hohe Umweltverträglichkeit, eine hohe Energieeffizienz sowie eine abfallwirtschaftliche Notwendigkeit bescheinigt. Vereinfachungen in der behördlichen Überwachung haben nicht zu einer Absenkung von Umweltstandards geführt.

Kosten der Mitverbrennung sind nicht mit Preisen der Verbrennung in einer MVA vergleichbar Zwischen einer Zuzahlung für die Verbrennung eines Ersatzbrennstoffes und der Verbrennung von Abfällen in einer MVA besteht ein entscheidender Unterschied: In einer MVA werden Abfälle ohne eine Vorbehandlung verbrannt. Es entstehen also keine Transportkosten zur Aufbereitungsanlage und auch keine Aufbereitungskosten, die in die Kalkulation einfließen müssten. Ein Verbrennungspreis von 130 Euro/t ist daher mit einer Zuzahlung von 50 Euro/t in der Mitverbrennung nicht vergleichbar. Von Ökodumping zu reden ist schlichtweg falsch. Im Gegenteil, mit der Zuzahlung unter den Preisen einer allgemeinen Müllverbrennung zu bleiben ist abfallpolitisch sogar notwendig.

Denn ob Abfälle sortiert, werden ist zwangsläufig abhängig vom Beseitigungsspreis. Ein Entsorger erhält vom Abfallbesitzer eine Vergütung für die Entsorgung seiner Abfälle. Ist nun der Preis zur Beseitigung in einer MVA besonders niedrig (z.B. 50 ­ 80 Euro/t), wird er die Abfälle auf direktem Weg dort entsorgen. Eine stoffliche Sortierung oder energieeffizente Verwertung findet nicht statt.

Die Aufbereitung zu einem qualifizierten Ersatzbrennstoff kann nur dann erfolgen, wenn zunächst durch Separierung beim Abfallerzeuger oder durch Sortierung in einer Abfallbehandlungsanlage eine hochkalorische (energiereiche) Fraktion abgetrennt wird. Dies bedeutet ein Kostendelta von mind. 40 Euro/t. Diese hochkalorische Fraktion muss dann weiter aufbereitet werden zu dem entgültigen Primärenergierersatz (meist Kohlestaub). Dieser Zerkleinerungs- und Schadstoffentfrachtungsprozess bedeutet weitere 45 ­ 55 Euro/t an Aufbereitungskosten. Auch der Verwerter muss, auch um die durch den Einsatz von Ersatzbrennstoffen geforderten strengeren Grenzwerte der 17. einzuhalten, erhebliche Investitionen in seinen Verbrennungsprozess bzw. Abgasreinigung tätigen.

Somit ist es zwangsläufig notwendig, dass der Einsatz von aufbereiteten Ersatzbrennstoffen zu deutlich geringeren Konditionen erfolgen muss wie die bloße Verbrennung von unbehandelten Abfällen in einer MVA. Ein bloßer Vergleich der jeweiligen Einsatzkosten ist daher völlig absurd.

Schadstoffminimierung durch Abfallvorbehandlung und Ersatzbrennstoffherstellung

Bei der Herstellung von qualifizierten Ersatzbrennstoffen für die Mitverbrennung werden Schadstoffe (Schwermetalle) etwa in Form von Eisen-, Nichteisenmetallen oder Elektro(nik)teilen bereits im Vorfeld so weit wie möglich abgeschieden und liegen somit sogar als Rohstoffe vor. Bei der Verbrennung von diffusen Abfallgemischen in einer MVA hingegen gehen diese verloren und müssen bei der Rauchgasreinigung aufwendig abgereinigt werden.

Zudem werden bei der Behandlung bzw. der Separierung von gemischten Gewerbeabfällen zur Erzeugung hochkalorischer Ersatzbrennstofffraktionen zwangsläufig auch weitere wertvolle Fraktionen zur rohstofflichen Verwertung generiert (z.B. Kunststoffe, Papier, Pappe, Holz, etc.). Auch diese gehen verloren, wenn der Abfall unbehandelt in die MVA verbracht wird.

Grundsätzlich ist daher ein Vorbehandlungsgebot für bestimmte Abfallgemische (z.B. gemischte Bau- und Abbruchabfälle, gemischte Verpackungen, Sperrmüll und gewerbliche Siedlungsabfälle) sinnvoll und sollte im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben werden.

Denn es kann gewährleisten, dass keine recyclingfähigen Materialien verloren gehen, sondern aussortiert und gesichert in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Hiernach ist dann die verbleibende Fraktion auf hochkalorische Materialien für die hochwertige Aufbereitung von schadstoffarmen Ersatzbrennstoffen für den Einsatz in energetisch effizienten Anlagen (z.B. Drehrohröfen) zu sichten. Nur die verbleibenden Reste sind dann einer sonstigen energetischen Verwertung in EBS-Monoverbrennungsanlagen oder Beseitigung in Müllverbrennungsanlagen zuzuführen.

Zudem ist die Gefahr der Entstehung von Dioxinen und Furanen auf Grund des herrschenden hohen Temperaturniveaus etwa bei der Mitverbrennung in der Zementherstellung (> 1.500 C) im Gegensatz zu der Verbrennung in einer MVA deutlich geringer.

Zusammenfassung:

- Nicht ungleiche Standards in der Abluftreinigung haben dazu geführt, dass etliche Müllverbrennungsanlagen ihre Kapazitäten nicht auslasten können, sondern vielmehr abfallwirtschaftliche Fehlplanungen, deren Annahmen auf weiter steigenden Abfallmengen beruhen.

Die Mitverbrennung hat sich in Ergänzung zur stofflichen Verwertung als ein wesentlicher Baustein einer ressourcenoptimierten Kreislaufwirtschaft etabliert. Hohe Umweltverträglichkeit, hohe Energieeffizienz und abfallwirtschaftliche Notwendigkeit wurden nachgewiesen.

Durch den Einsatz hochwertiger Ersatzbrennstoffe werden wertvolle primäre Energieressourcen ersetzt. Unter Betrachtung der Tendenzen auf den Energiemärkten bedeutet der Einsatz von Ersatzbrennstoffen die Nutzung heimischer Energiequellen.

Die Mitverbrennung unterstützt damit die Langfriststrategie der EU zur Sicherung von Rohstoffen durch Substitution. Ersatzbrennstoffe tragen darüber hinaus mit ihrem biogenen Anteil zur CO2 ­ Minderung bei.

Durch die Herstellung hochwertiger Ersatzbrennstoffe kommt es aufgrund der notwendigen Vorbehandlung/Sortierung zwangsläufig zu einer Schadstoffentfrachtung der Abfallgemische sowie zur Gewinnung wertvoller Sekundärrohstoffe.

Strategien für ein besseres Ressourcenmanagement machen es nötig, die energetische Verwertung an das Gebot der Hochwertigkeit zu knüpfen. Was für die Vergleichbarkeit auf der Emissionsseite gilt, muss auch auf Seiten der Energieeffizienz gelten.

Der Einsatz hochwertiger Ersatzbrennstoffe ist keine verdeckte Müllverbrennung.

Hochwertige Ersatzbrennstoffe werden unter strengen Qualitätskriterien produziert. Die Kosten einer hochwertigen Mitverbrennung sind daher auch nicht mit Preisen der Verbrennung in einer MVA vergleichbar. Niedrige Preise zur Abfallbeseitigung machen jedoch eine Sortierung von Abfällen unwirtschaftlich. Umweltpolitisch ein ungewünschter Effekt, da dann Abfallstoffe verloren gehen, die für ein stoffliches Recycling oder der energetischen Verwertung in echten energetischen Prozessen der dezentralen Mitverbrennung geeignet wären.