Die entsprechenden Ausführungen finden Sie im PDFDokument anbei und ich bitte um freundliche

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Haupt- und Medienausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages, im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung vom 4. November 2010 zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Rahmen des 14. und als Ergänzung zu meiner Stellungnahme möchte ich Sie auf einen eklatanten Widerspruch und Interessenkonflikt der Befürworter der Novelle aufmerksam machen, der sich nicht auf den ersten Blick erschließt.

Die entsprechenden Ausführungen finden Sie im PDF-Dokument anbei und ich bitte um freundliche Beachtung.

Gleichzeitig erlaube ich mir, Ihnen zur Kenntnis einen Brief zu schicken, der bereits letzte Woche an die Mitglieder der SPD-Fraktion im Landtag verschickt wurde. Darin werden nochmals die wichtigsten Argumente zum aufgegriffen und ein Alternativvorschlag unterbreitet. Der Brief ist unterzeichnet von mehr als 50 Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, der Netzgemeinschaft sowie Juristen, Journalisten und Netz-Künstlern.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerne zur Verfügung. November 2010 zur Novellierung des im Rahmen des 14. und als Ergänzung. zu meiner Stellungnahme möchte ich Sie auf einen eklatanten Widerspruch und Interessenkonflikt der Befürworter der Novelle aufmerksam machen, der sich nicht auf den ersten Blick erschließt.

Die Verfechter des neuen geben vor, den Jugendschutz stärken zu wollen. Bei genauer Betrachtung geht es aber vor allem um wirtschaftliche Vorteile fur große Unternehmen auf Kosten kleiner und privater Anbieter.

In der Anhörung setzte sich Frau Gabriele Schmeichel- in Personalunion Vorsitzende der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.v. (FSM) und Jugendschutzberauftragte der Deutschen Telekom AG - stark fur die vorliegende Novelle des ein. Bisher müssen im Internet beispielsweise Anbieter von Filmen, die erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, diese mit einer Altersverifikation absichern oder nur Nachts zum Abruf bereit stellen. Mit dem reicht es oft, diese Filme mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Diese Lockerung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, wird aber mit allgemein sehr strengen und Hürden fur kleine und private Anbieter erkauft.

Bei genauer Betrachtung wird aber klar, warum sich ausgerechnet die Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom so sehr für diese Regelung stark macht: die Telekom betreibt mit Gamesload, Movieload und erotic lounge 2 mehrere Portale, die von der neuen Gesetzeslage profitieren.

1 Eine genaue Beschreibung der Pflichten und Folgen findet sich unter hup:/lj.mp/jmstv-f 2 und http://www.erotic-Iounge.com/ -1wer profitiert? und die Satansweibervon Tittfield

So finden sich unter erotic lounge auch Soft-Pornos. Beispielsweise die Satansweiber Von Tittjield: Paare Privat - Intime Liebesspiele nur zu zweit oder Sex - Pornoflr Paare Vol. 2. Diese können heute nur nach einer und von den Kunden kaum akzeptierten) Altersverifikation oder zwischen 23 und 4 Uhr Nachts abgerufen werden. Beides stellt für Interessenten eine oft entscheidende Hürde dar. Mit dem Inkrafttreten3 des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wird es der Deutschen Telekom AG auch möglich, die entsprechenden Filme tagsüber anzubieten: dazu müssen diese nur mit dem passenden Kennzeichen ab 16 Jahren oder ab 18 Jahren versehen werden. Die Hürde sinkt damit signifikant, oder um es mit einer Metapher aus dem Rundfunk zu zeigen: es ist den Inhaltsanbietern damit gestattet vom Nacht- ins Tagesprogramm zu wechseln. Nur bei schwer jugendgefährdenden Inhalten bleibt es bei den alten strengen Regeln.

Diese Erleichterung insbesondere fur große kommerzielle Anbieter steht in keinem Verhältnis zu den neuen Auflagen, die fur jede Webseite, auch solche von Abgeordneten, Sportvereinen, Schülerzeitungen, Tageszeitungen, privaten Bloggern oder Beratungsstellen sowie Ortsvereinen der Parteien, eingefuhrt bzw. ausgeweitet werden! Erleichterungen fur große kommerzielle Akteure dürfen nicht aufdem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die das Internet zu einem interessanten und abwechslungsreichen Kommunikationsmedium fur alle gemacht haben.

Die neuen gesetzlichen Regelungen sind insgesamt darauf ausgerichtet, dass jeder Inhaltsanbieter seine Inhalte einstufen und kennzeichnen soll bzw. muss. Dies beinhaltet mit dem oben Geschilderten letztlich eine Lockerung des Jugendschutzes zu Lasten der breiten Masse der Internet-Nutzer und Inhaltsanbieter.

Sollte es praktisch anders kommen - was denkbar ist - dann nur deshalb, weil sich das im Jugendmedienschutz seit jeher bestehende Vollzugsdefizit fortsetzt.

Interessenkonflikte der AG und der FSM-Vorsitzenden

Die Telekom nimmt mit dem mehrere sich widersprechende Rollen ein. Sie ist:

· Anbieter von jugendgefährdenden bzw. entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (§s Abs. 1

· Hersteller eines Jugendschutzprogrammes (Inhaltsfilters), das die Verbreitung dieser Inhalte einschränken soll (§11

· Qyasi Zulassungsstelle für Jugendschutzprogramme (über die Mitgliedschaft und den Vorsitz in der FSM) und entscheidet damit auch selbst über die Anerkennung des eigenen Programms (§11 Abs.

· Zum Anbieten eines solchen Jugendschutzprogrammes verpflichteter Zugangsanbieter (§11 Abs.l Punkt 2 Satz 2 3 Und sobald ein ein anerkanntes Jugendschutzprogramm auf dem Markt ist -2