Der NWO hat mit den GÖD und DHV christliche Gewerkschaften seit 2000 Tarifverträge abgeschlossen

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3. Erfordern Dumpingtarifabschlüsse christlicher Gewerkschaften, dass im Verkehrsbereich nur an Unternehmen vergeben wird, die einen repräsentativen Tarifvertrag einhalten?

Der NWO hat mit den GÖD und DHV (christliche Gewerkschaften) seit 2000 Tarifverträge abgeschlossen. Vorher bestand eine Tarifpartnerschaft mit ötv bzw. ver.di. Diese Tarifpartnerschaft wurde von ver.di aufgegeben, da ver.di nicht mehr bereit war, für das private Omnibusgewerbe einen eigenständigen Tarifvertrag abzuschließen. Der letzte Stundenlohn in der häufigsten Lohngruppe des Fahrdienstes nach dem ötv-Tarif 1999 im ÖPNV (einschließlich Linienzulage) betrug umgerechnet 9,3l. In den letzten 10 Jahren der Tarifabschlüsse mit den christlichen Gewerkschaften stieg der Stundenlohn auf 11,42. Dies entspricht einer Tariflohnsteigerung von 23% innerhalb von 10 Jahren. Der Stundenlohn von

11,42 liegt weit über dem von der Linken geforderten Mindestlohn von 10,00.

Wir gehen davon aus, dass die Linke ihren geforderten Mindestlohn von 10,00 nicht als Lohndumping wertet.

4. Welche Auswirkungen haben niedrige löhne unter 8,50 auf die Ausgaben der öffentlichen Hand für Sozialleistungen (differenziert nach Kommunen, land, Bund)?

Hierzu liegen uns keine Zahlen vor.

5. Inwieweit decken sich die im Antrag formulierten Mindestbedinungen für ein Tariftreue- und Vergabegesetz mit den in den letzten Monaten beschlossenen Tariftreue- und Vergabegesetze anderer Bundesländer?

Hierzu fehlt uns eine Übersicht.

6. Wie schätzen Sie den bürokratischen Aufwand der vorgeschlagenen Mindestanforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz für das land Nordrhein Westfalen und die Kommunen als Auftraggeber sowie für die Unternehmen als Auftragnehmer ein?

Wie bereits zu Frage 2 formuliert, würde bei Umsetzung aller Forderungen in Verbindung mit dem Schwellenwert von 500,- ein bürokratisches Monstrum entstehen. Bei dem Schwellenwert von 500,- würde schon jede Mehrtagesfahrt einer Schulklasse darunter fallen. Dies kann nicht ernsthaft gewollt sein.

7. Welche Schwierigkeiten sehen Sie bei der Umsetzung und Kontrolle der vorgeschlagenen Regelungen?

Wie oben geschildert, würde bereits eine Mehrtagesfahrt einer Schulklasse unter das Gesetz fallen. Gleichzeitig sollen 10% der Aufträge überprüft werden. Vor diesem Hintergrund müsste eine erhebliche Anzahl an Verwaltungspersonal eingestellt werden, die nur die Kontrolle vornehmen würden.

Weiterhin sollen ja neben der Tariftreue auch weitere soziale, umweltpolitische usw. Aspekte berücksichtigt werden. Daher müsste bei jedem Auftrag ab 500,eine Abwägung bezüglich dieser Aspekte stattfinden. Es ist schier unvorstellbar, wie dies in der Praxis realisiert werden sollte.

8. In welchem Maße werden sich öffentliche Bauaufträge durch die vorgeschlagenen Regelungen verteuern?

Dies können wir nicht beurteilen.

9. Welchen rechtlichen Bedenken begegnen die vorgeschlagenen Mindestanforderungen an ein Tariftreue- und Vergabegesetz?

Hierzu verweisen wir auf die Stellungnahme der Landesregierung der Arbeitgeberverbände NRW e.V., der wir uns voll anschließen.

10. Welches Verfahren schlagen Sie vor, um den Verwaltungsaufwand bei der Vergabe von Aufträgen und Beschaffungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz zu minimieren?

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, müsste der Schwellenwert für den Aufwendungsbereich deutlich angeboten werden. Weiterhin sollte man sich bei den Aspekten allein auf die Tariftreue beschränken.

11. Welchen Umfang hat die öffentliche Beschaffung am Gesamtvolumen des Fairen Handels und liegen Prognosen vor, wie groß der Anteil werden könnte?

Dies können wir nicht beurteilen.

12. Welchen Beitrag kann ein Vergabegesetz zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten?

Nach unserer Ansicht kann ein Vergabegesetz keinen Beitrag zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Beim Fahrpersonal im ÖPNV ist eine Gleichstellung bereits gegeben.