Kommissaranwärter

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Absicht der landesregierung, in diesem Jahr 1.000 Kommissaranwärter/-innen in den Polizeidienst einzustellen. Mit dieser Maßnahme wird ein erster Schritt zur Beseitigung der Altersstrukturprobleme in der Polizei des landes NRW getan.

Durch die Fortsetzung der Einführung der zweigeteilten laufbahn wird nicht nur ein positives Signal an die Polizeibeschäftigten ausgesandt, sondern sie stellt einen konkreten Schritt zu einer gerechteren Besoldung dar.

Dennoch existieren - insbesondere im Personalhaushalt der Polizei - einige Problembereiche, zu deren Beseitigung in unseren gewerkschaftlichen Gremien Vorschläge entwickelt wurden.

Diese Vorschläge stellen wir Ihnen mit unserem Forderungskatalog vor, in der Hoffnung, dass Sie unsere Anregungen bei den anstehenden Haushaltsberatungen unterstützen. verbundene Kürzung der Pensionen ist aus der Sicht der betroffenen Polizeibeamten/-innensozial ungerecht und nicht zu rechtfertigen. Denn die Polizeizulage ist keine Funktionszulage, welche an die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe gebunden ist.

Vielmehr handelt es sich bei ihr um eine Amtszulage und damit um einen finanziellen Ausgleich für die besonderen des Polizeidienstes. Da die Erschwernisse des täglichen Dienstes und die daraus resultierenden belastenden Erlebnisse und Krankheitsbilder bis in die Pensionszeit hineinwirken, muss die Polizeizulage aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzips auch in die Bemessung der Pensions!:löhe einfließen.

Einführung einer Zulage für Kräfte der Einsatzhundertschaften:

Der Dienst in den Einsatzhundertschaften des Landes NRW ist seit Jahren gekennzeichnet durch eine hohe Zahl von Einsätzen, durch ständig wechselnde Einsatzorte und Einsatzanlässe sowie durch eine stetige hohe Gefährdung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte.

Besonders die Vielzahl von Wochenendeinsätzen, oft außerhalb NRWs, und das Einschreiten gegen gewalttätige Demonstranten bzw.

Gegendemonstranten oder Fußballhooligans führt zu einer großen physischen und psychischen Belastung der Beamtinnen und Beamten.

Diese ständig hohe Einsatzbelastung erfordert die Einführung einer entsprechenden Funktionszulage von mindestens 100 Euro pro Monat.

Erschwerniszulage für Spezialeinheiten erhöhen:

Während auf Bundesebene den Mitgliedern der Spezialeinheiten seit Jahren eine Erschwerniszulage in Höhe von 400 Euro gezahlt wird, erhalten die Spezialkräfte des Landes NRW unverändert 153,99 Euro monatlich. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Beamte der Spezialeinheiten des Bundes eine mehr als doppelt so hohe Zulage erhalten als Beamte aus NRW mit vergleichbarer Aufgabenwahrnehmung. Da die Aufgaben der Spezialeinheiten mit hohem persönlichen Einsatz und großer Gefährdung verbunden sind, stellt die Anhebung der Erschwerniszulage auf das Bundesniveau zudem eine Anerkennung der gefährlichen Arbeit dieser Spezialeinheiten dar.

Erhöhung der Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten:

Seit sieben Jahren sind die im Polizeibereich gezahlten Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unverändert niedrig: Ein Polizeibeamter erhält - unabhängig von seiner Besoldungsgruppe - für Nachtarbeit eine Zulage von 1,28 Euro pro Stunde und für den Dienst an Sonn- und Feiertagen 2,71 Euro pro Stunde. Diese Beträge sind völlig unangemessen, denn in der Wirtschaft wird mittlerweile mehr als das Doppelte für die Arbeit zu ungünstigen Zeiten gezahlt.

Eine Anpassung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auf mindestens 5,00 Euro pro Stunde ist daher erforderlich.

Bewährungsaufstieg in den höheren Dienst:

Die problematische Altersstruktur der Polizei des Landes NRW ist im höheren Dienst geradezu besorgniserregend. Denn bis zum Jahr 2025 werden 524 Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes pensioniert. Dies entspricht rund 73 % aller Stellen des höheren Dienstes.

Wegen der vierjährigen Dauer von Förderphase und Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei müssten spätestens ab dem Jahr 2011 mindestens 30 bis 50 Führungskräfte h.D. jährlich hinzugewonnen werden. Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint dies weder mit Laufbahnbewerbern (derzeit 8 - 10 Laufbahnbewerber jährlich zugelassen) noch mit Direkteinsteigern möglich.

Als kurzfristige Problemlösung bietet es sich an, erfahrenen Beamten des gehobenen Dienstes.