FHöV

Die Kommissaranwärterinnen und -anwärter absolvieren ihr fachwissenschaftliches Studium in sog. Kursgruppen mit durchschnittlich 28 Studierenden. Die sich daraus ergebende günstige Betreuungsrelation ist im Verbund mit gruppendynamischen Effekten (Lernen in der Gruppe) ausschlaggebend für den erfolgreichen Abschluss eines anspruchsvollen, sehr komprimierten dualen Studiums. Niedrige Abbrecherund Versagensquoten belegen dies.

Die Raumstrukturen aller FHöV-Liegenschaften (insges. 7 Studienorte) sind auf dieses Kursgruppensystem ausgerichtet. Schon von daher kann ein nennenswerter Zuwachs an Studierenden kaum durch Bildung größerer Kursgruppen (z.B. Doppelkurse) oder Einführung alternativer Lehrver-anstaltungsformen (Vorlesungen vor Großgruppen) aufgefangen werden.

Im Hinblick auf die Ausbildung von zukünftig 1.400 Anwärtern pro Einstellungsjahr (+ 300), folgt daraus überschlägig ein zusätzlicher Raumbedarf für 10 - 12 Kurse sowie ein Personalbedarf von 0,8 hauptamtlichen und 4 - 5 nebenamtlichen Dozenten pro Kurs und Studienjahr (Hinweis: 40 % des Lehrbedarfs hat die FHöV zur Gewährleistung des Praxisbezuges mit nebenamtlichen Dozenten abzudecken).

Wegen der dreijährigen Studiendauer saldieren sich diese Bedarfe bis 2013 auf ca. 35 zusätzliche Kursräume, ca. 25 neue Hauptamtler und etwa 150 zusätzliche lehrbeauftragte. reduzierten Einsatz von Lehrbeauftragten mehr oder weniger gut aufgefangen werden. Mit der 2008 getroffen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, die Anwärterzahlen von 500 auf 1.100 sowie der nunmehr anstehenden Entscheidung einer weiteren Erhöhung auf jährlich 1.400 verfestigt sich die Tendenz einer Grenzauslastung. Dies gilt umso mehr, als die kommunalen Dienstherren laut Selbstauskunft gegenüber der FHöV für die Zeit bis 2015 keine nennenswerte Reduzierung ihrer Einstellungen planen (ca. 600 Anwärter p.a.).

Als neue Entwicklung tritt hinzu, dass die FHöV NRW mit Wirkung vom Studienjahr 2010/2011 alle fünf grundständigen Studiengänge auf den Bachelor-Abschluss umgestellt hat. Damit einher geht die Notwendigkeit einer Akkreditierung der Studiengänge, also einer externen Überprüfung im Hinblick auf die Wahrung fachlichinhaltlicher Standards sowie die Auskömmlichkeit der Ressourcenausstattung.

Bereits die Erstakkreditierung des Studiengangs Polizeivollzugsdienst im Jahr 2008 führte (vor allem wegen des parallel anstehenden Anstiegs von 500 auf 1.000 Studierende) zu kritischen Anmerkungen zur Ressourcenlage. Der genannte Studiengang muss im Jahr 2013 erstmals reakkreditiert werden.

2. Sachressourcen:

Für das kommende Studienjahr 2011/2012, in begrenztem Umfang auch noch darüber hinaus, wird die FHöV NRW den Zuwachs auf jährlich 1.400 Anwärter noch durch folgende Maßnahmen bewältigen können:

Räume für Sondernutzungen (IT, Gruppenarbeit, Selbststudium) werden, wo immer möglich, zu Kursräumen umgewidmet.

Besondere lehrformen (Training sozialer Kompetenzen) werden ausgelagert, die hierfür vorgesehen Räume als Kursräume genutzt. Dies gilt insbesondere für die Räume im Gebäude Haidekamp (Gelsenkirchen). Die erforderlichen Mietmittel für die Auslagerung müssen in den Haushalten 2012 ff. bereitgestellt werden.

Die Zusatzanmietung in der Christophstraße (Köln) muss verlängert und erweitert werden. Die entsprechenden Mietmittel müssen bereitgestellt werden.

Anwärter können nicht immer wohnort- und ausbildungsortsnah studieren.

Dies gilt insbesondere für die Region Bielefeld (Teilauslagerung nach Münster) und Köln (Teilauslagerung nach Duisburg).

Die genannten Maßnahmen sind mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. bei der Bewirtschaftung von räumlich getrennten Zusatzanmietungen) und spürbaren Qualitätseinbußen beim Studium (fehlende Arbeitsmöglichkeiten) verbunden. Auf zu erwartende Probleme bei der Reakkreditierung wurde hingewiesen.

Für die Studienorte Bielefeld (Gebäude baufällig und ab 2013 durch Verlagerung des FH-Campus womöglich nicht mehr nutzbar) und Köln (Liegenschaft nur durch räumlich getrennte Zusatzanmietung ausreichend groß; zudem sehr hoch) sind angesichts der zu erwartenden Anwärterzahlen dringend neue liegenschaftliche lösungen erforderlich. Noch 2009 hat das FM solchen lösungen mit dem Hinweis auf die bloß vorübergehende, nach 2011 endende Steigerung auf

Unter normalen Umständen darf man dies von Studenten erwarten. Die Polizeistudenten der FHöV müssen jedoch ein Studium an 3 verschiedenen Orten organisieren, an der FHöV selbst, in den Trainingszentren des LAFP und in den Praktikumsbehörden.

1.100 Anwärter widersprochen. Angesichts des zeitlichen Vorlaufs für liegenschaftiiche Lösungen ist sofortiges Handeln geboten.

3. Personalressourcen:

a) hauptamtliche Dozenten:

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2011 weist im Bereich der hauptamtlichen Dozenten ein Plus von 11 Stellen aus. Damit wird die FHöV in diesem Bereich in den Stand gesetzt, den Aufwuchs der Studierendenzahlen zu bewältigen. Allerdings bleibt unverständlich, warum die FHöV - im Unterschied zum allgemeinen Hochschulbereich - trotz der unstreitigen Entwicklungen nicht mit einer endgültigen Streichung der ausgebrachten kw-Stellen rechnen kann.

Im Sinne einer umfassenden Antwort auf die Ausgangsfrage ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Für die sog. polizeispezifischen Fächer (z.B. Einsatzlehre, Kriminalistik, Kriminaltechnik, Verkehrssicherheitsarbeit) ist die FHöV auf Dozenten aus der Laufbahn des höheren und - eingeschränkt - gehobenen Polizeivollzugsdienstes angewiesen. Ausweislich der Erläuterung im Haushaltsplan werden diese Fachdozenten ganz überwiegend aus dem Kapitel 03 110 an die FHöV abgeordnet.

Hier - wie auch im Bereich der Lehrbeauftragten - greift die Fachhochschule damit auf eine Personalressource zurück, aus der sich auch alle anderen (operativen) Verwendungen des Polizeivollzugsdienstes rekrutieren. Oder schlichter ausgedrückt:

Ein Polizist, der an der FHöV unterrichtet, fehlt in der Polizeibehörde und umgekehrt.

Seit 2008 gelingt es der FHöV nicht mehr, ihren diesbezüglichen Bedarf zu decken.

Allein im laufenden Jahr können von den -mit Zustimmung des MIK ausgeschriebenen 19 Abordnungsstellen nur 5 - 6 besetzt werden. Die Gründe dafür sind personalstruktureller Art (mangelnde Attraktivität einer vorübergehenden Verwendung an der FHöV für die Personalentwicklung, insgesamt begrenzte Zahl von Beamten des höheren Dienstes etc.). Das Ansteigen der Anwärterzahlen auf 1.400 wird dieses Problem deutlich verschärfen, zumal gut 60 % der curricularen Inhalte nur von polizeifachlichen Dozenten gelehrt werden können. Hier liegen die eigentlichen personalwirtschaftlichen Probleme angesichts des Anstiegs auf 1.400 Anwärter.

b) nebenamtliche Dozenten:

Wie oben erwähnt wird der Lehrbedarf an der FHöV NRW zu 40 % von nebenamtlichen Dozenten abgedeckt. Mit Blick auf die soeben dargestellten Engpässe bei den Hauptamtlern kommt dieser Gruppe für den Studiengang Polizeivollzugsdienst noch eine gesteigerte Bedeutung zu. Auch hier wird der Anstieg de Studierendenzahlen um weitere 300 Anwärter Uährlich!) zu einer Verschärfung der ohnehin bestehenden Probleme führen. Auf mittlere Sicht benötigt die FHöV ca. 150 zusätzliche Lehrbeauftragte, um die notwendigen fachlichen Standards zu sichern.

Die Rahmenbedingungen für nebenamtliche Lehre müssen daher dringend verbessert werden. Hierzu zählt eine angemessene Aufstockung der seit fast 9 Jahren unveränderten Sätze der Lehrvergütung (höherer Dienst: 24,00 gehobener Dienst 17,50), noch viel vordringlicher aber die Aufhebung der fachlich nicht zu rechtfertigenden Differenzierung der Lehrvergütung nach Laufbahngruppen. Darüber hinaus sollten alle Polizeibehärden des landes angehalten werden, einen nebenamtlichen lehreinsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch tatsächlich) durch die begrenzte Anrechnung auf den Dienst (80 Stunden pro Jahr) zu fördern.

Ähnlich wie bei der Frage der abgeordneten Polizeidozenten liegt hier ein weiterer echter Problembereich, den die FHöV mit dem geplanten Anwärteranstieg haben wird.

c) Verwaltungspersonal:

Im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehen sind 3 zusätzliche Stellen (A 10) für Verwaltungspersonal. Darin liegt ein wichtiger Beitrag, angesichts der stark dezentralisierten Organisation der FHöV und des damit verbundenen erhöhten Organisationsaufwands den administrativen Anforderungen durch steigende Studierendenzahlen gerecht zu werden.