Einstellungszahlen

Die Anzahl der Lehrenden beim LAFP muss entsprechend auch auf die erhöhten Einstellungszahlen von 1100 auf 1400 an die somit von 3300 auf 4200 Studierenden insgesamt angepasst werden.

Das wäre dann analog der jährlichen Studierendenzahlen bis zum Jahr 2014 auf schließlich 4200 mit entsprechendem Nachersatz anzupassen. Auch bei erhöhten Einstellungszahlen muss weiterhin eine qualitativ hochwertige und gleichwertige Ausbildung gewährleistet sein. Das bedeutet, dass für die sachlichen und fachlichen Ressourcen auch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Das bezieht sich auf Dozenten, Lehrende, Tutoren und Prüfer, Räumlichkeiten auch an den Fachhochschulen, nicht zu große Klassen bzw. Kurse, Fahrzeuge, Trainingsstätten und natürlich auch auf eine sinnhafte inhaltlich gleichwertige Verteilung im Rahmen der Praktika in den Ausbildungs- und Einstellungsbehörden. Eventuell muss dazu das bisherige Konzept der Ausbildungsund Kooperationsbehörden auf den Prüfstand.

Allerdings müssen auch diejenigen, die direkte Ausbildungsverantwortung an den Fachhochschulen haben, eine gerechte Bewertung ihrer Arbeit erfahren. Dies gilt für Dozenten an den Fachhochschulen für ihre Arbeit und weitere in teils in ihrer Freizeit geleisteten und nicht finanziell vergüteten Mehrarbeit, z. B. bei der Nachschau und Korrektur von nötigen Übungsklausuren.

Für nebenamtliche Dozenten gab es seit 8 Jahren keinerlei finanzielle Verbesserungen, Änderungen oder Anerkennungen. Das muss nachgeholt werden.

Die bisherige ungleiche Vergütung von Dozenten muss ebenfalls geändert und gerechter werden. Nebenamtliche Dozenten, ob im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst, sollen auch für gleiche Arbeit gleich entlohnt werden. So erhalten zurzeit Dozenten im gehoben Dienst 17,50 und Dozenten im höheren Dienst 24,50. Hier kann nur sein, dass künftig alle den aktuell höchsten Satz von 24,50 erhalten.

Die Abkehr von der zunächst 2008 im Training eingeführten Prozessbewertung gehört ebenso auf den Prüfstand. Bei der Prozessbewertung gab es zunächst nach jedem Modul eine Beurteilung durch den Lehrenden / Tutor und die Studierenden konnten ihre Eignung und Befähigung über den kompletten zu beurteilenden Zeitraum nachweisen. Nun wurde umgestellt auf Einzelprüfungen (Erstellung von Leistungsscheinen). Die Studierenden sind so nun ausschließlich auf den Prüfungstermin fixiert. Wir möchten die Rückkehr zur früheren Prozessbewertung und einer zu über den gesamten Modulbereich gerechten Bewertung des Studierenden.

Das gilt aber auch und ausdrücklich für Lehrende, Prüfer und Tutoren, deren Arbeit für die fachpraktische Ausbildung unerlässlich ist und angesichts der Herausforderungen in der Praxis eine immer größere Bedeutung erlangt. Die hat angesichts dieses Aufgabenfeldes kein Verständnis dafür, dass nicht schon längst eine besondere leistungsbezogene Zulage für die Tätigkeit geschaffen wurde.

Für alle Polizeivollzugsbeamten war die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage eine schmerzhafte Kürzung der Ruhestandsbezüge, die angesichts der besonderen Belastungen des Polizeidienstes, deren Lebenszeitprävalenz wissenschaftlich unbestritten ist, nicht nachvollziehbar ist.

Die willkürliche Belastung der Polizeivollzugsbeamten ist ungerecht, unsozial und nicht zu rechtfertigen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat die Erwartung, dass die Landesregierung die Ruhegehaltsfähigkeit noch in dieser Legislaturperiode wiederherstellt.

Bei den anstehenden Verhandlungen und Gesprächen für ein neues Dienstrecht sollte auch z. B. über die Gestaltung von Zulagen gesprochen werden.

So ist es in keiner Weise zu rechtfertigen, dass Spezialkräfte des Bundes eine deutlich bessere Anerkennung ihrer gefährlichen Arbeit erfahren, als Kräfte aus NRW mit gleicher Aufgabenwahrnehmung, die mit hoher persönlicher Verantwortung und Gefährdung verbunden ist.

Die dramatischen zusätzlichen Belastungen der Kräfte der Einsatzhundertschaften in NRW machen außerdem die Einführung einer Verwendungszulage in diesem Bereich notwendig. Einsätze mit ständig wechselnden Einsatzorten und -anlässen, hoher persönlicher Gefährdungen für Leib, Leben und Gesundheit, zusätzlichen persönlichen Aufwendungen und hohen psychischen Belastungen sind die Indikatoren der Arbeit unserer Hundertschaften.

Seit Jahren unverändert und völlig unangemessen niedrig sind die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten und die Wechselschichtzulage. Die hat darauf hingewiesen, dass vergleichbare Belastungssituationen in Beschäftigungsverhältnissen der Wirtschaft teilweise erheblich höher honoriert werden.

Der öffentliche Dienst allgemein und die Polizei im Besonderen sind von dieser Entwicklung seit Jahren abgekoppelt und brachten noch Sonderopfer wie die Kürzung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes. Auch hier haben wir die dringende Erwartung, dass diese Ungerechtigkeiten schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.

Auch sollte dringend mit der unsinnigen Regelung Schluss gemacht werden, dass die Zahlung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten nach einem Nachtdienst, an den sich unmittelbar Überstunden anschießen, plötzlich endet, obwohl die Belastungen für die einzelnen Beamten eher zunehmen.

Im Ergebnis hat die Deutsche Polizeigewerkschaft an die Fraktionen des Landtages folgende Mindesterwartungen:

- Verbesserung der Beförderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowohl im Höheren Dienst der Polizei als auch in den Bereichen A 12 und A 13 und bei den Verwaltungsbeamten der Polizei NRW

- Rücknahme der Kürzung des Weihnachtsgeldes und Wiedereinführung des Urlaubsgeldes

- Beibehaltung, bzw. Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

- Einführung einer Funktionszulage für Kräfte der Einsatzhundertschaften

- Einführung einer Leistungszulage für Lehrende, Prüfer und Tutoren

- Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und Schaffung der Zahlungsvoraussetzungen für Überstunden nach dem Nachtdienst

- Aufhebung der Halbierung der Wechselschichtzulage für die Polizei und künftige Zahlung der vollen Zulage

- Erhöhung der Erschwerniszulagen für Spezialkräfte auf mindestens 400,- (Bundesregelung)

- angemessene Vergütung für Tätigkeit von hauptamtlichen und nicht hauptamtlichen Dozenten an der Fachhochschule und entsprechend notwendige Stellen für Lehrende und Dozenten schaffen, um eine in der Qualität nicht geminderte Ausbildung im Studium sowohl an den Fachhochschulen, beim LAFP und in den Ausbildungs- und Kooperationsbehörden zu gewährleisten

Die spricht sich grundsätzlich gegen eine Übertragung von polizeiinternen sicherheitsrelevanten IT -Verfahren auf IT NRW aus. Funktionskritische Verfahren aus dem Polizeibereich müssen auch weiterhin von der Polizei aus einer Hand betreut werden.

Die Komplikationen bei IGVP (Vorgangsbearbeitungssystem) haben gezeigt, dass ein kleiner Softwarefehler eine sehr große Außenwirkung haben kann. Nur ein Zusammenspiel aller polizeiinternen Bereiche führt zu einer relativ zügigen Problemlösung.

Ob das bei einer Auslagerung zum landeseigenen Betrieb IT - NRW auch so funktionieren würde, ist fragwürdig. Die Polizei kann sich auch in anderen Softwareverfahren keine Pannen leisten, das ginge zu Lasten der öffentlichen Sicherheit. Verspätete Reaktionen, Maßnahmen oder Entscheidungen aufgrund von Softwareproblemen hätten fatale Folgen. Von einer fragwürdigen Wirtschaftlichkeit oder eines vermuteten Einsparungspotentials bei der Auslagerung aller IT Verfahren ganz zu schweigen.

Im Bereich der Einsatzverpflegung haben die jüngsten Mängel durch private Caterer deutlich einen dringend notwendigen Handlungsbedarf aufgezeigt. Wir begrüßen außerordentlich die schnellen Reaktionen des LZPD hinsichtlich Abmahnung und Kündigungen von privaten Caterern, die ihrer Verpflichtung nicht nachkamen.

Das zentrale Ausschreibungsverfahren hat sich nicht bewährt. Wir schlagen vor, unter Beteiligung der Gewerkschaften, eine Kommission einzusetzen, die ein tragfähiges Konzept für eine gesicherte und qualitativ hochwertige Einsatzverpflegung erarbeitet.

Bis dahin muss vielleicht etwas mehr Geld in die Hand genommen werden oder ein Caterer verpflichtet werden, der auch aufgrund seiner Firmenstruktur in der Lage istauch logistisch - eine adäquate Verpflegung der Kollegen im ganzen Land - auch bei Ad-hoc Lagen und Großeinsätzen - mit qualitativ angemessener Verpflegung zu gewährleisten. Ob Titel 514 10 dafür ausreicht, ist fraglich. Titel 536 10 sieht einen Betrag in Höhe von 1 500 000 für die Unterbringung von Personen im Polizeigewahrsam vor. Die hat bereits mehrfach angeregt, für gewisse Bereiche durch die Schaffung eines Polizeikostengesetzes, die entstehenden Kosten von den verursachenden Personen erstattet zu bekommen. Warum soll jemand, der aufgrund von Trunkenheit zur Ausnüchterung in das Polizeigewahrsam eingeliefert wurde, nicht selbst für seine verursachten Kosten aufkommen? Wobei die Kostenerstattung für das Polizeigewahrsam nur beispielhaft genannt ist. Warum soll nicht ein Straftäter auch für die Kosten seines verursachten Strafverfahrens bezahlen?

In Hessen gibt es bereits ein Polizeikostengesetz. Neben den Kosten für die Unterbringung im Polizeigewahrsam könnten so auch andere Leistungen entsprechend abgerechnet werden.

Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten die von der Polizei mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige geahndet werden, wandern inklusive der Verwaltungsgebühren in die Kassen der Städte und Gemeinden. Die Polizei erhält nicht einmal ihre Aufwendungen erstattet. Vereinnahmte Verwarngelder bei Ordnungswidrigkeiten gehen dagegen in die Landeskasse. Eine angemessene Beteiligung der Polizei an selbst festgestellten Ordnungswidrigkeiten sollte hergestellt werden.

Die Verwendung von bedingt einsatzfähigen Polizeivollzugsbeamten ist bisher völlig unzureichend geregelt. Wir haben die dringende Bitte spätestens im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zur Dienstrechtsreform in NRW ein vernünftiges, der Verantwortung des Landes für seine im Dienst krank und polizeidienstunfähig gewordenen Beamten zu übernehmen. Wer im Dienst krank geworden ist hat auch einen Anspruch darauf unter Beibehaltung seines bisherigen Status in einem anderen Bereich, z. B. der allgemeinen Verwaltung, verwendet zu werden. Stattdessen erfolgt zurzeit ein Wechsel in den allgemeinen Verwaltungsbereich mit einem zweijährigen Studium. So muss z. B. jemand der bereits Diplomverwaltungswirt ist, erneut an die Fachhochschule. Das kostet viel Zeit, ist dem Einzelnen oft kaum zuzumuten und kostet auch noch viel Geld und einen hohen Verwaltungsaufwand.

Abschließend haben wir die dringende Bitte an die Fraktionen im Landtag dem Haushalt zuzustimmen und das Land handlungsfähig zu machen. Tausende Polizisten warten seit Monaten auf die längst verdienten Beförderungen.