Die Einrichtung der Sozialen Ansprechpartner SAP in den Dienststellen der Finanzverwaltung hat sich bisher bereits bewährt
Stellungnahme zum Personalhaushalt 2011
Um diese Situation zu verbessern sind Planstellen einzurichten, die im Bereich der personalverwaltenden Stellen des ehemaligen Dienstherren angesiedelt werden. Hier kann die erforderliche Unterstützung der Versorgungsempfänger im Sinne des ehemaligen Dienstherren und mit zentraler Sachkenntnis erbracht werden. Gleichzeitig wird das LBV durch diese Maßnahme nachhaltig entlastet. Für den Bereich der Finanzverwaltung denken wir an landesweit vier Planstellen, die den Oberfinanzdirektionen zuzuordnen wären.
Die Einrichtung der Sozialen Ansprechpartner (SAP) in den Dienststellen der Finanzverwaltung hat sich bisher bereits bewährt. Dabei ist festzustellen, dass diese wertvolle und herausfordernde Aufgabe von den Beschäftigten freiwillig und ohne echte Entlastung von den übrigen dienstlichen Aufgaben geleistet wird. Vielfach wird gerade diese Konstellation als der Aufgabe dienlich beschrieben. Dennoch ist festzuhalten, dass die soziale Betreuung in schwierigen Situationen Zeit und Engagement kostet, die angesichts steigender Arbeitsbelastung kaum noch sachgerecht geleistet werden kann. Vor diesem Hintergrund fordert die DSTG die Bereitstellung von insgesamt 50 zusätzlicher Stellen zur Unterstützung der sozialen Ansprechpartner. Die genaue Zuordnung dieser Stellen kann dann im Rahmen der verwaltungsinternen Verteilung vorgenommen werden.
Verbesserung der Automationsunterstützung / Anbindung externer Arbeitsplätze
Die Finanzverwaltung ist zur Bewältigung der anfallenden Arbeit im hohen Maße auf eine wirkungsvolle Automationsunterstützung angewiesen. Um die bestmögliche Leistung erbringen zu können, bedarf es in der Finanzverwaltung der Unterstützung durch moderne Technologie, bedarfsgerechte Programme und zeitnahe technische Betreuung.
Dazu gehört neben einer angemessenen Stellenausstattung im RZF (Einzelplan 12 100) und im Bereich der IT-Betreuung vor Ort insbesondere auch ein ausreichendes Budget für Neu- und Ersatzanschaffungen im Bereich der Automation. Die vorgesehenen Mittel sind daher deutlich zu erhöhen.
Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei auf die externe Anbindung von Arbeitsplätzen zu legen. Eine entsprechende funktionale Hard- und Softwareausstattung würde maßgeblich zu einer Erhöhung der Produktivität insbesondere der Außendienste beitragen. Heute sind Betriebsprüfung und Steuerfahndung darauf angewiesen, zur Aktualisierung ihrer Daten und zur Bearbeitung des EMail-Verkehrs ihre Dienststelle aufzusuchen. Dadurch gehen erhebliche Zeiten für Prüfungstätigkeit verloren. Mit einer entsprechenden Anbindung, die bisher auch an den fehlenden Finanzmitteln zur Umsetzung scheitert, könnten hier schnell und vergleichsweise preiswerte weitere Verbesserungen erreicht werden.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband NRW Stellungnahme zum Personalhaushalt 2011
Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Sachmittel für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen vorzusehen. Bereits heute zeigt die Möglichkeit zur sogenannten Heimarbeit Wirkung. Kolleginnen und Kollegen, die aus den verschiedensten Gründen keine Möglichkeit zur ständigen Präsenz am Arbeitsplatz haben, können über dieses Instrument weiterhin aktiv ihren Dienst ausüben. Derzeit ist die Zahl der Heimarbeitsplätze aus Kostengründen stark begrenzt. Auch sind die technischen Möglichkeiten offensichtlich ausgereizt. Die neu in der Entwicklung befindlichen Verfahren werden nach Aussagen der Verwaltung kurzfristig bereit stehen. Allerdings droht eine deutliche Ausweitung, die auch einen Teil der Personalprobleme der Finanzverwaltung beheben könnte, durch die Kostenfrage beeinträchtigt zu werden.
6. Personalmaßnahmen in der Finanzverwaltung
Einstellungspolitik in der Finanzverwaltung des Landes NRW
Die DSTG begrüßt die im Haushalt vorgenommene deutliche Verbesserung der Einstellungszahlen bereits ab 2011. Damit wird ein maßgeblicher Beitrag zum langfristigen Erhalt der Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung NRW geleistet. Wir bitten sicherzustellen, dass diese Erhöhung auch mittelfristig beibehalten wird.
Unter der Kz. 531 20 weist der Haushaltsentwurf insgesamt 90.000,- als Mittel für die Nachwuchswerbung aus. Nach Auffassung der DSTG muss dieser Betrag erhöht werden, um der Finanzverwaltung einen zeitgemäßen Werbeauftritt zu ermöglichen. Nicht nur die Wirtschaft, auch andere Ressorts sind im Bereich der Nachwuchswerbung aktiv und nutzen alle Möglichkeiten, attraktive Berufsbilder zu vermitteln. Um in diesem Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen zu können, müssen auch die entsprechenden Mittel verstärkt werden.
Die regulären Personalabgänge in der Finanzverwaltung werden bereits ab dem Jahr 2016 auch die jetzt erhöhten Einstellungszahlen überschreiten. Unter Berücksichtigung der ausbildungsbedingten Vorlaufs werden daher selbst unter Beibehaltung der derzeitigen Einstellungsmöglichkeiten bereits ab 2013 zu wenig Anwärter eingestellt, um auch nur den bereits heute extrem niedrigen Personalstand zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Ausbildungskapazitäten der Finanzverwaltung auf den kommenden Bedarf einzurichten. Im bereits zitierten Beschluss des Landtages vom 29.01.2011 wird unter Punkt 4 gefordert, mittelfristig die Ausbildungskapazitäten zu steigern. Dazu sind die erforderlichen Schritte, z. B. durch Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten an der Fachhochschule für Finanzen, schon jetzt einzuleiten und zu finanzieren. Damit werden unmittelbare Investitionen in die Zukunft des Landes NRW geleistet.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband NRW Stellungnahme zum Personalhaushalt 2011
Stärkung des mittleren Dienstes
Die Beförderungssituation im mittleren Dienst der Finanzverwaltung war Gegenstand eines Schreibens des Finanzministers an den Unterausschuss Personal vom 20.11.2008. In diesem Schreiben wurde dargestellt, dass sich die Beförderungswartezeiten im mittleren Dienst der Finanzverwaltung NRW unzumutbar verlängert haben. So benötigt man zu Erlangungen einer Beförderung von A 9 nach A9 Z - mindestens zweimalige Bestbeurteilung vorausgesetzt - 4,95 Beurteilungszeiträume, also ca. Jahre. Es bestand Einvernehmen bei allen Beteiligten, dass diese Situation nicht hinnehmbar ist. Mit Schreiben vom 03.03.2009 zeigt der damalige Finanzminister zwei Möglichkeiten zu Verbesserung der Beförderungssituation des mittleren Dienstes auf, lehnt aber beide aus haushalts- und personalwirtschaftlichen Gründen ab.
Seitdem hat sich die Beförderungssituation im mittleren Dienst der Finanzverwaltung nicht wesentlich verbessert. Unverändert reicht auch heute die einmalige Zuerkennung der Spitzennote der Laufbahn nicht aus, um befördert zu werden.
Der Landtag ist aufgefordert, diesen Missstand nun endlich aufzugreifen und zu beseitigen. Die DSTG ist gern bereit, über Mittel und Wege zu diskutieren, um kurzfristig Lösungen zu erreichen.
Dabei wird nicht verkannt, dass die demographische Entwicklung langfristig zu Entlastungen in der angespannten Situation führen wird. Allerdings kann es nicht angehen, das Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren Bestleistungen erbringen, trotz Fortgeltung des sogenannten Leistungsprinzips auf eine ferne Zukunft vertröstet werden. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des minimalen und zeitlich begrenzten finanziellen Aufwandes, der mit entsprechenden Verbesserungen verbunden wäre
Beförderungssituation in der Steuerfahndung
Für den Bereich der Steuerfahndung fordert die DSTG eine deutliche Verbesserung des Steilenkegels. Die Zahl der Beförderungsstellen sollte dabei wie folgt festgelegt werden:
A 13 Stellen
A 12-Stellen ID bis All 25 %der eingesetzten Prüfer 40 %der eingesetzten Prüfer 35 % der eingesetzten Prüfer.
Die Forderung ist Folge der besonderen Probleme bei der Beförderungssituation in der Steuerfahndung des Landes NRW. Aufgrund der Besonderheiten in der Personalstruktur hat sich hier ein erheblicher Beförderungsstau in die Ämter A 12 und ABdes gehobenen Dienstes ergeben. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband NRW Stellungnahme zum Personalhaushalt 2011
Ursachen dafür liegen u.a. auch im Altersaufbau der Finanzverwaltung, der sich besonders auch in der Besetzung der Steuerfahndung des Landes NRW wiederspiegelt.
Andererseits ergibt sich der Beförderungsstau aber auch aus der deutlich zu geringen Zahl an hochwertigen Stellen im Bereich der Steuerfahndung. Die Stellenermittlung lehnt sich gem. § 2 zur Verordnung zu §26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, die durch eine Übergangsregelung auch in NRW gilt, an die Betriebsgrößenklassen an. Diese Datengrundlage, die für den Bereich der Betriebsprüfung durchaus sachgerecht ist, spiegelt die Besonderheiten der Fahndungstätigkeit nicht wieder. Schließlich orientieren sich die Bedeutung und die Schwierigkeit eines Fahndungsverfahrens nur selten an Umsatz und Ertrag eines Unternehmens. Vielmehr ist es ja gerade die Fahndungstätigkeit, die hier Manipulationen, Unterschlagungen und Hinterziehungen aufdeckt.
Darüber hinaus greift die Fahndungstätigkeit in der Mehrzahl Vorgänge in der privaten Sphäre auf.
Gerade die aktuellen Ermittlungen in Banken- und Stiftungsverfahren befassen sich nahezu ausschließlich mit den einkommensteuerlichen Folgen im Privatvermögen. Ohne Zweifel handelt es sich dabei um umfassende Verfahren, die breites Fachwissen in steuerlicher, strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht erfordern. Mit der Übernahme und Erledigung von Großverfahren mit bundesweitem Charakter hat insbesondere die Steuerfahndung in NRW weite Anerkennung erfahren und ihre leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die besondere Qualität der Arbeit und die umfassende Veränderung der beruflichen Herausforderungen wird durch die bisherigen Beförderungsmöglichkeiten nicht abgebildet.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband NRW