Steuer

Antworten zu den Fragestellungen ­

Die Unzulänglichkeit der Regelung in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren wird im Verhältnis zu den vor Gültigkeit des Kinderbildungsgesetzes geltenden Regelungen in den sogenannten kleinen Altersgemischten Gruppen deutlich.

Nach dem und der U3-Pauschalregelung würden für die Mindestsetzung in der Gruppenform I, ausschließlich 45 Stunden Betreuungszeit, (20 Kinder, maximal 6 Kinder unter 3

Jahren) zur Verfügung stehen: 99,0 Fachkraftstunden und 9,5 Ergänzungskraftstunden (U3-Pauschale)

Bei der kleinen Altersgemischten Gruppe galten folgende Bedingungen: (40 Stunden Öffnungszeit, 15 Kinder, davon 7 Kinder unter 3 Jahren) 2 Fachkräfte ­ 78 Stunden 1 Ergänzungskraft ­ 39 Stunden 1 Berufspraktikantin 39 Stunden (optional zusätzlich)

1/2 freigestellte Leitung 19,5 ­ auch zur Unterstützung in Spitzenzeiten zusätzliche Mitarbeiterinnen-Stunden je nach Bedarf, z. B. bei verlängerter Öffnungszeit

Wie viele zusätzliche Ergänzungskraftstellen können mit diesen Mitteln geschaffen werden? Welcher Beschäftigungsumfang ist realistisch?

Siehe Antwort zu Frage 32 sowie die zusätzliche Ausarbeitung.

Im Gruppentyp I könnten mit der Pauschale ­ wobei die Maximalwerte 6 Kinder, 45 Stunden Buchungszeit, 1.800 Euro unterstellt sind ­ max. 9,5 Zusatzstunden finanziert werden.

34. Die Regelung, dass für jedes U3-Kind eine zusätzliche Pauschale zur Aufstockung der Ergänzungskraftstunden gezahlt werden soll, ist auf das Kindergartenjahr 2011/2012 befristet. Wie bewerten Sie diese Befristung vor dem Hintergrund der Planungssicherheit für die Träger in Bezug auf die Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen?

Diese Regelung trägt nicht dazu bei, die Absicht der Regierungskoalition, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen zu wollen (Zeile 127 des Koalitionsvertrages), zu realisieren. Das Gegenteil ist der Fall, zumal nur befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen werden und vorrangig nur Mitarbeiterinnen beschäftigt werden können, deren Verdienst im Rahmen oder unterhalb der Pauschale liegt.

Insofern, und das bestätigen Rückmeldungen z. B. von Mitarbeiterinnen, erfolgen auch keine Stundenaufstockungen bei älteren Mitarbeiterinnen mit einem inzwischen höheren Vergütungsanspruch, die in der Vergangenheit ihre Arbeitszeit gekürzt hatten (Zwangsteilzeit!), weil der Träger bereits mit den Pauschalbeträgen nicht auskam, um die tatsächlich zu den Fragestellungen ­ henden Personalkosten abzudecken, da in den Pauschalbeträgen von viel zu geringen Personaldurchschnittskosten ausgegangen wurde und wird.

Insofern wurden die Beschäftigungszeiten gekürzt, so dass die Feststellung der Fachministerin vom 12.1.2011 sehr plausibel ist und im System des begründet ist, dass 20 % der Einrichtungen am Personalmindestwert und sogar 5 % um mehr als 5 % den Mindestwert unterschreiten!

35. Die Ergebnisse der der Firma Dr. Riedel/Prognos aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt, dass bei einigen Trägern auch ein deutlicher Zuwachs bei den Rücklagen zu verzeichnen war. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund generell die Absichten zur verstärkten Förderung zusätzlichen Kita-Personals und welche Form der Förderung halten Sie für tatsächlich zielführend?

Grundsätzlich ist der in der Fragestellung enthaltene Bezug zwischen den Rücklagen und dem Personaleinsatz nicht gerechtfertigt, zumal der Problemzusammenhang ein anderer ist und Lösungen in andere Richtung entwickelt werden müssen.

Zunächst kann aus der von der Firma Dr. Riedel/Prognos durchgeführten Evaluation nicht darauf geschlossen werden, ob die Finanzierung nach dem auskömmlich ist.

Alleine ein Vergleich zwischen den Ausgaben und Einnahmen auf der unsicheren Basis des ersten Abrechnungsjahres des lässt einerseits keine Aussage über die tatsächliche Finanzsituation zu und gibt andererseits überhaupt keine Orientierung darüber, ob für die Erfüllung der im SGB VIII, dem Landesausführungsgesetz und weiterer maßgeblicher Regelungen vorgegebenen Aufgaben der Einrichtungen in die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen und ob dafür mit dem Finanzierungssystem des in ausreichendem Maße Mittel bereitgestellt werden.

Da dies überhaupt nicht geprüft wurde, sind die Aussagen der Evaluation in Bezug auf die Auskömmlichkeit der Finanzierung für eine Bewertung völlig ungeeignet und kein Maßstab, um insofern auch Rückschlüsse zu den erforderlichen Ressourcen, z. B. Personalschlüssel, ziehen zu können.

Soweit nun Träger in nennenswertem Umfang Rücklagen im ersten gebildet (etwa wohl 113 Mio. Euro) und auch im zweiten Jahr zusätzliche Rücklagen angesammelt haben, wird deutlich, dass Träger angesichts der Unsicherheit, ob die Pauschalfinanzierung des aufgrund der vielfältigen Unwägbarkeiten (z.B. Buchungsverhalten der Eltern, Bedarfsfeststellungen der Jugendämter) ausreichend ist, die Kosten auf der sicheren Seite geplant haben.

Diese Planung ging jedoch häufig, und darauf wurde warnend vor Verabschiedung des Gesetztes hingewiesen, zu Lasten der Mitarbeiterinnen, die z. B. zu Gehaltsverzichten, Ausstieg aus Tarifverträgen, mit dem Hinweis auf die Arbeitsplatzgefährdung gedrängt wurden.

Antworten zu den Fragestellungen ­

Dass scheinbar auch im 2. weitere Rücklagen gebildet werden konnten, verweist nicht nur auf die Fragwürdigkeit von Trägerverhalten, sondern auch auf die Steuerungsmängel im Kinderbildungsgesetz. Scheinbar besteht ein größeres Interesse - auch im kommunalen Bereich ­ Detailkontrolle in Verwendungsnachweisverfahren zu entwickeln, als Trägern Mittel tatsächlich pauschal zuzuweisen und mit ihnen fachlich-inhaltliche Diskurse zu führen und Verbesserungen in der Qualität des Angebote herauszufordern.

Anstelle des mit dem begründeten Finanzierungssystems über Kindpauschalen, bei denen sowohl Vorhaltekosten und leistungsabhängige Aufwendungen nicht gewichtet und ausreichend berücksichtigt werden, halte ich ein Finanzierungsmodell für sinnvoller, wie es mit dem Vorgängergesetz gegeben war oder auch, wie vom Forum Förderung von Kindern bereits im Jahr 2006/2007 vorgeschlagen wurde, in dem über die Pauschalierung von Leistungseinheiten pro Kind im Zusammenhang mit einer Abrechnung der tatsächlich entstandenen Personalkosten und pauschaler Berücksichtigung von Sachkosten (außerhalb der Miete) vorgesehen wird.

Auf alle Fälle sollte eine Abkehr von einem System der Subjektfinanzierung erfolgen, sowie dies im Grundsatz mit dem erfolgt ist, zumal damit nach vielfachen Erfahrungen aus anderen Ländern keine qualitativen Verbesserungen erreicht werden können!

36. Ist die geplante U3-Pauschale sowie die Wiedereröffnung der U3-Gruppen dazu geeignet, den hohen Belastungen der Beschäftigten in den Kindertagesstätten und ihrem hohen Krankenstand zu begegnen?

Nein!

37. Sehen Sie durch die aktuellen Regelungen eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Gruppentypen I bis III gewährleistet?

Nein.

Die vorgesehenen Regelungen sind zudem nur für die Gruppentypen I und II vorgesehen.

Es sind grundsätzlich Verbesserungen im Mitarbeiterinnen-Kind-Verhältnis und bei der Reduzierung der Gruppengröße erforderlich.

Die nach dem gebildeten Gruppentypen dürfen und sollten zudem auf Dauer keine Orientierung für die Bildung von Förderungszusammenhängen bleiben.

38. Wie beurteilen Sie das Fehlen einer zusätzlichen Regelung zur Einstellung hauswirtschaftlichen Personals, insbesondere zur Über-Mittagsbetreuung?