Vorsorge

Die 20 bereits zugelassenen Aufsuchungsfelder erstrecken sich etwa über die halbe Landesfläche und überlagern die Wasserschutzgebiete der Wasserwerke in Haltern und an der Ruhr.

Wie aus Niedersachsen und den USA bekannt wurde, sind dort im Zuge des Einsatzes des Fracking-Verfahrens bereits Umweltschäden (Bodenverunreinigungen, unkontrollierte Gasaustritte) eingetreten, weitere Auswirkungen sind grundsätzlich möglich. In NRW beabsichtigt das Umweltministerium daher, vor der Zulassung von konkreten Erkundungsbohrungen zunächst die möglichen Umweltauswirkungen im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen. Diese Initiative ist dringend erforderlich und wird von GELSENWASSER ausdrücklich begrüßt.

Dies giltebenso für die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Vorhaben.

Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass diese Untersuchungen im Einzelfall und in der konkreten Lokalität von Bohransatzpunkten grundsätzlich durch weitere Untersuchungen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt werden müssen. Unabhängig von diesen Anforderungen im Einzelfall muss generell entschieden werden, ob und wo diese Gasvorkommen in Nordrhein-Westfalen ohne eine Gefährdung oder Schädigung der Umweltkompartimente erkundet und gehoben werden können und wo dieses aus Vorsorgegründen. etwa in sensiblen Gebieten, unterlassen werden sollte.

Energiewirtschaftlich sehen wir derzeit keinerlei Notwendigkeit, die Exploration mit derartigen Methoden zu beschleunigen. Es herrscht kein Mangel an Erdgas auch unter Berücksichtigung möglicher Mehrbedarfe.

Umweltauswirkungen (Gewässer- und Bodenverunreinigungen, unkontrollierte Methangasaustritte, konkurrierende Wassernutzungen etc.) können sowohl bei der Erschließung als auch bei der Gewinnung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten gegeben sein. Die Auswirkungen sind daher bezogen auf den Einzelfall zu überprüfen und während der Bergbauvorhaben zu überwachen. Zur Absicherung kann es erforderlich sein, vor dem Bergbauvorhaben eine Bestandsaufnahme beispielsweise über bereits im Münsterland vorhandene, natürliche Methangasaustritte vorzunehmen, um spätere Auswirkungen abgrenzen zu können.

Wie bewerten Sie diese (Erkundungs-/Gewinnungsverfahren) unter den örtlichen Ge gebenheiten insbesondere entlang der Kriterien Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit?

Welche möglichen Auswirkungen kann der langfristige Verbleib des Frackwassers im Untergrund haben?

Der langfristige Verbleib des Frackwassers im Untergrund kann derzeit nur unzureichend beurteilt werden. Zum einen haben die Frackwässer je nach Anwender eine unterschiedliche Zusammensetzung. Diese müsste, offenbar entgegen der bisherigen Praxis, konkret beantragt und Gegenstand des Genehmigungsverfahrens werden. Zum anderen hängt die Beurteilung entscheidend von der Frage möglicher Wegsamkeiten im Untergrund ab. Bekannt geworden ist, dass u. a. Biozide, Dieselöl und andere Kohlenwasserstoffverbindungen dem Frackwasser zugesetzt werden, die wie folgt beurteilt werden können: Petroleum distillate hydrotreated light (CAS-Nr: 64742-47-8) Kerosinartiges. speziell behandeltes Erdöldestillat Mineralölkohlenwasserstoffe sind allgemein schlecht abbaubar meist geruchlich auffällig Kontaminationen wahrscheinlich lang andauernd und schwer zu beseitigen; kontaminierte Wässer können eventuell über Ausgasung / Belüftung aufbereitet werden Biozid (CAS-Nr: 55965-84-9) Reaktionsgemisch. aus 2 Thiazolkomponenten (5-Chlor-2methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on) weitergehende Informationen sind nicht leicht verfügbar Anwendungsbereich meist als Pilz-hemmende (fungizider) Beimengung für verschiedenste Produkte (= Konservierungsmittel gegen Pilze, z. 8. bei Farben, wasserge2 mischten Kühlschmierstoffenusw.), auch eine Bakterien hemmende Wirkung ist vorhanden

Obwohl nur Wassergefährdungsklasse 1, gemäß Sicherheitsdatenblatt sehr giftig insbesondere für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben weitere Eigenschaften und das Verhalten in der Umwelt schwer abschätzbar, Entfernbarkeit durch Aufbereitung aufwendig.

Wenn das Frackwasser aufgrund von Wegsamkeiten oder anderer Prozesse, wie etwa oder Bergbausümpfungen im Steinkohlerevier in NRW, in den Kontakt mit oberflächennahem Grundwasser oder mit Oberflächengewässern kommt, sind auf Jeden Fall Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und den Wasserhaushaltgege ben. Es ist daher im Einzelfall vor der Genehmigung von Fracking-Vorhaben zu prüfen, ob derartige Wegsamkeiten oder Prozesse vorhanden sind und welche konkrete Zusammensetzungdie Frac:king-Zusätze haben.

Frage 25: Kann sichergestellt werden, dass das Deckgebirge wirklich zu 100 %undurchlässig ist? Wie kommt man zu diesen Aussagen?

Die Vorhaben erstrecken sich über die halbe Landesfläche von NRW und die Erkundungstiefen der Vorhaben variieren stark. Der Aufbau des Deckgebirges ist in NRW regional sehr unterschiedlich, etwa am Niederrhein oder im südlichen Ruhrgebiet oder im Münsterland. Es ist daher entscheidend davon abhängig, in welcher Tiefe und in welchem Gebiet Bohrungen vorgesehen sind. Daher ist eine so generelle Aussage nicht möglich. im Deckgebirge können einen natürlichen, geologischen Ursprung haben (tektonische Bruchzonen, Fehlen von Trennschichten etc.) oder anthropogen verursacht sein, etwa durch undichte Bohrungen. Daher ist es zwingend erforderlich, das jeweilige Aufsuchungsoder Gewinnungsfeld konkret und im Einzelfall vor der Zulassung auf mögliche geogen bedingte Undichtigkeiten zu überprüfen sowie Bohrungen ausreichend abzudichten. In einer amerikanischen Studie (Howarth, RW. et al (2011): Methane and the greenhouse-gas footprint of natural gas from shale formations) wird beispielsweise darüber berichtet, dass bis zu 8 % des Methangases bei der Erschließung, Gewinnung und beim Vertrieb verloren gehen.