Welche Umweltschäden sind technisch bedingt unabwendbar. In welchem Umfang treten Sie auf Mit welchem Aufwand wären sie zu

Umweltauswirkung:

Welche grundsätzlichen Umweltrisiken sehen Sie bei der Erkundung sowie Ausbeutung der nordrhein-westfälischen Erdgasvorkommen?

32. Welche Schäden sind bereits national und international bei Erkundung und Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen eingetreten?

33. Welche Umweltschäden sind technisch bedingt unabwendbar? In welchem Umfang treten Sie auf? Mit welchem Aufwand wären sie zu vermeiden?

34. Wann kann es bei der Erkundung und Ausbeutung von unkonventionellen Erdgasvorkommen zu Umweltschäden kommen? Wie hoch sind Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Schadensumfang?

Die Fragen 31 bis 34 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wintershall setzt Technologien nach dem neuesten Stand der Technik sowie Managementsysteme zum Umweltschutz, zur Arbeitssicherheit und zur Qualitätssicherung ein, um eine Gesundheits- und Umweltgefährdung zu vermeiden. Alle betrieblichen Prozesse verlaufen auf der Grundlage von Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplänen, die von den jeweils zuständigen Bergämtern genehmigt worden sind. Diese Ämter beauftragen im Bedarfsfall Einrichtungen wie Umweltbehörden, untere Wasserbehörden und unabhängige Sachverständige, um zu prüfen, welche Vorkehrungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt getroffen wurden.

Nur wenn sichergestellt ist, dass die Frac-Technologie auch in der Produktion von Schiefergas umweltverträglich und nachhaltig ist, kommt ihr Einsatz für Wintershall in Frage.

Dies zu klären ist auch Ziel der Erkundungsuntersuchungen von Wintershall, an deren Ende eine Beurteilung stehen wird, ob ein solches Vorhaben technisch, ökologisch und wirtschaftlich machbar wäre.

Bei allen unseren Wintershall-Aktivitäten gilt: Wirtschaftliche Belange haben keinen Vorrang gegenüber Gesundheit, Arbeits- und Umweltschutz. Wintershall erfüllt Sicherheitsstandards, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

35. Auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang ist die Haftung für Schäden in Folge der Erkundung und Ausbeutung von unkonventionellem Erdgas geklärt? Gehen Sie hierbei bitte auch auf die Frage ein, welche juristischen oder natürlichen Personen haften.

Rechtliche Grundlagen für Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen können sich, je nach den Umständen des Einzelfalles, z. B. aus den Vorschriften des über die Bergschadenshaftung oder aber aus allgemeinen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.

Gutachter können über Beweissicherungsverfahren etwaige Schäden quantifizieren und zuordnen. Sollte es wirklich zu Schäden kommen, würden diese selbstverständlich bewertet und beglichen werden.

Wintershall Holding - Antworten auf Fragenkatalog des NRW-Landtags, 31.06.2011 12

36. Welche Nutzungskonflikte und konkreten Auswirkungen sehen sie zur oberirdischen Nutzung?

Für das Abteufen von Bohrungen sind Genehmigungen erforderlich, die durch die Bergbehörden nach dem sogenannten Betriebsplanverfahren oder, sofern das Vorhaben umweltverträglichkeitsvorprüfungspflichtig ist, nach dem Planfeststellungsverfahren erteilt werden. Im Rahmen dieser Verfahren wird die Machbarkeit der Vorhaben an der vorgesehenen Lokation nachgewiesen. Dies geschieht unter Einbeziehung aller Behörden, die an dem Vorhaben beteiligt sind, im Falle des Planfeststellungsverfahrens auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

In der Regel werden von der Bergbehörde folgende Stellen am Betriebsplanverfahren für eine Bohrung beteiligt (z.B. gem. § 54 Abs. 2 oder § 48 Abs. 2

- die betroffene Gemeinde,

- bei kreiszugehörigen Gemeinden, der Kreis (untere Wasser- und Landschaftsbehörde),

- Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben fällt (als in der Regel obere Wasserund Landschaftsbehörde),

- Geologischer Dienst des Landes,

- Ggf. Betreiber von Windkraftanlagen,

- Zusätzlich wird in der Regel dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

37. Wie hoch wäre der Flächenverbrauch und die Versiegelung von Fläche im Fall einer kommerziellen Gewinnung?

Durch die Kombination des Verfahrens der Horizontalbohrungen mit dem des hydraulic Fracking werden bereits mehr als 10 Bohrungen von einem Bohrplatz niedergebracht.

Technisch ist sogar eine weit größere Anzahl möglich. Dadurch wird die Oberflächennutzung pro Quadratkilometer bereits auf ein Niveau gesenkt, dass dem Niveau der konventionellen Gaslagerstätten nahe kommt. Durch die Horizontalbohrtechnik kann Hindernissen an der Oberfläche, wie z. B. Bebauung, Flüssen oder Wasserschutzgebieten ausgewichen werden.

Für eine Feldesentwicklung kann davon ausgegangen werden, dass nur ein Bohr/Produktionsplatz pro mehreren Quadratkilometern notwendig sein wird.

38. Welche Gefahr geht von den einzelnen Fördermethoden zur Erkundung und Ausbeutung der nordrhein-westfälischen Erdgasvorkommen für die Trinkwasserqualität und -versorgung aus?

Auf die Antwort zu Fragen 21 und 31 - 34 wird verwiesen.

39. Welche konkreten Auswirkungen sind für die Flächennutzer der Forst- und Landwirtschaft zu erwarten? Sehen Sie hier Risiken für die zukünftige Entwicklung?

Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.

Wintershall Holding - Antworten auf Fragenkatalog des NRW-Landtags, 31.06.2011 13

40. Wie wird sichergestellt, dass sowohl Frack- als auch Lagerstättenwasser ordnungsgemäß entsorgt werden?

41. Wie schätzen Sie die Einbringung und Entsorgung des Gemischs aus Frackflüssigkeit und Lagerstättenwasser in sogenannten Disposalbohrungen ein?

42. Welche möglichen Auswirkungen kann die Einbringung und Entsorgung des Gemischs aus Frackflüssigkeit und Lagerstättenwasser in sogenannten Disposalbohrungen auf Boden, Umwelt und Grundwasser haben?

Die Fragen 40 bis 42 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Nach dem Frac-Vorgang wird der hydraulische Druck auf das Gebirge zurückgefahren. Mit der Druckentspannung weicht die Frac-Flüssigkeit bis auf die zurückbleibenden Bestandteile zurück und muss an die Tagesoberfläche gefördert werden. Dieses Wassergemisch wird aufgereinigt und die Rückstände ordnungsgemäß entsorgt.

Vollständig gereinigtes Wasser wird dem Wasserkreislauf wieder zugeführt, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist. Anfallende Abfälle werden nach entsprechender Genehmigung der Aufsichtsbehörde ordnungsgemäß nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verwendet oder beseitigt.

Dazu kann auch die Entsorgung durch Verpressung in sog. Disposalbohrungen in ehemalige Erdölhorizonte gehören, in denen natürlich vorkommende giftige Stoffe eingeschlossen sind und deren Dichtigkeit sich über geologische Zeiträume bewährt hat. Der derzeit zu erreichende Entölungsgrad von Lagerstätten liegt bei ca. 30%, das bedeutet, dass 70% des Öls noch in der Lagerstätte enthalten sind. Öl ist toxisch.

43. Wie wird der Boden samt seiner Organismen vor möglichen Verunreinigungen oder Kontamination geschützt?

Grundsätzlich sind alle Rohrleitungen, die dem Transport wassergefährdender Flüssigkeiten dienen, auf die Eignung und die Dichtheit vor der Inbetriebnahme zu prüfen. Diese Prüfungen führt ein neutraler Sachverständiger (z.B. der TÜV) durch. Die Eignung des Materials basiert auf Herstellerangaben (Materialspezifikationen) und praktischen Erfahrungswerten der Betreiber. Wintershall verwendet für den Transport von Lagerstättenwässern aus den Gasbetrieben ausschließlich GFK (glasfaserverstärkte Kunststoffleitungen) und Edelstahlleitungen namhafter Hersteller. Die Dichtheit wird regelmäßig untersucht. Bisher konnten für diese Leitungen keine Leckagen festgestellt werden.

Die Handhabung von Chemikalien und Gefahrstoffen obliegt Fachfirmen mit speziell geschulten Mitarbeitern. Grundsätzlich wird im Zuge der Projektierung darauf geachtet, den Einsatz von Chemikalien auf ein Minimum zu beschränken, das ergibt sich allein schon aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Sämtliche zum Einsatz kommende Stoffe werden vor Projektbeginn gemeinsam mit den Servicefirmen einer ausführlichen Gefährdungsbeurteilung unterzogen. Es geht hierbei sowohl um dem Schutz der betroffenen Mitarbeiter als auch der Umwelt. Die Mitarbeiter werden in den zu treffenden Schutzmaßnahmen entsprechend unterwiesen (Betriebsanweisungen). Der Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben; so sind z. B. die Vorgaben entsprechender Sicherheitsdatenblätter der einzelnen Stoffe bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die meisten Stoffe kommen nicht in Reinform zum Einsatz, sondern als Zubereitung bzw. in verdünnter Form.