JVA

1. Wie wird der HI-Virus heute behandelt? Wie wird der Virus übertragen? Wie sind die Übertragungswahrscheinlichkeiten verglichen mit z. B. Hepatitis? Ist die Übertragungswahrscheinlichkeit geringer, wenn der Patient gut medizinisch versorgt wird?

Keine spezifische Aussage möglich.

2, Möchte ein HIV positiver Gefangener am Umschluss teilnehmen, muss er sich durch das Ausfüllen eines Umschlussblattes schriftlich damit einverstanden erklären, dass andere Gefangene über seinen Infektionsstatus informiert werden.

Wem dient das Ausfüllen des Umschlussblattes? Welcher Schaden soll für wen abgewendet werden?

Die Erklärung dient der Dokumentation darüber, dass der betroffene Insasse mit der Weitergabe seines Infektionsstatus einverstanden ist und er das Informationsblatt zur Verhinderung von Infektionskrankheiten erhalten sowie die darin enthaltenen Verhaltensregeln verstanden hat. Ebenso wird er davon in Kenntnis gesetzt, dass er die Erklärung widerrufen kann. Im Weiteren dokumentiert auch der sogenannte Umschlusspartner bzw. Haftraummitinsasse mittels Unterschrift, dass er mit einer gemeinschaftlichen Unterbringung einverstanden ist und ebenso das Informationsblatt zur Verhinderung von Infektionskrankheiten sowie die darin enthaltenen Verhaltensregeln verstanden hat.

Sinn hinter dem bürokratischen Aufwand ist m. E., zunächst die besondere Amtsstellung (Garantenpflicht) zu sichern, die der Vollzug durch seine Bediensteten gegenüber allen Inhaftierten hat. Somit dient das Blatt letztlich nicht nur dem Schutzbedürfnis der gesunden Insassen vor Ansteckungsgefahren sondern auch der Vorbeugung weiterer infektiöser Übertragung innerhalb der Haft. Schlussendlich ergibt sich daraus auch eine Handlungssicherheit für die vor Ort verantwortlichen Personen (allgemeiner Vollzugsdienst) innerhalb des Vollzugsablaufes.

Denkbar wären ggf. beispielsweise Schadensersatz- und/oder Haftungsansprüche durch in der Haft infektiös Erkrankter, wenn entsprechende Aufklärung und deren gesonderte Dokumentation nicht stattfinden würden.

3. Besteht eine Sonderbehandlung hinsichtlich HIV oder müssen sich Gefangene in NRW in dem Umschlussblatt auch über andere - zum Teil sogar leichter - übertragbare schwerwiegende Infektionskrankheiten wie etwa Hepatitis, Tuberkulose, etc. erklären, die dann anderen Gefangenen mitgeteilt werden? Wie begründet sich eine etwaige Sonderbehandlung? Werden Gefangene mit HIV in Bezug auf ihre Lernfähigkeit und die Fähigkeit ihr Verhalten zu kontrollieren anders als Gefangene ohne HIV beurteilt?

Derzeit gilt die Regelung nur für die verhältnismäßig geringe Zahl der Insassen mit HIV. Sofern es bei der jetzigen Regelung zum o. g. Umschlussverfahren

Guido Schäferhoff JVA Werl bleibt, wäre es wünschenswert, das Verfahren auf alle übertragbaren Infektionskrankheiten (insbesondere Hepatitis) auszuweiten, da diese Infektionskrankheiten wesentlich häufiger vorkommen.

4. Bei der Unterzeichnung des sog. Umschlussblattes bestätigen Gefangen, dass sie Informationen zur Vermeidung übertragbarer infektionen erhalten haben.

Werden diese Informationen nur im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des sog. Umschlussblattes ausgegeben? Wenn ja, warum gibt es keine flächendeckende Information?

Aufgrund welcher Annahmen erfolgt die Informationsweitergabe zur Vermeidung übertragbarer Infektionen anlässlich des Umschlusses? Warum werden nicht stattdessen allen Gefangenen und Bediensteten wiederholt Informationen zu Übertragungsrisiken (unabhängig von stattfindenden Umschlüssen) zur Verfügung gestellt?

Wird die Alternative einer wiederkehrenden allg. Information über Übertragungsrisiken auch deutlich milderen Eingriff gesehen?

Informationen zur Vermeidung übertragbarer Krankheiten werden nicht nur im Zusammenhang mit dem sogenannten Umschlussblatt ausgegeben.

Weitere Ausführungen hierzu unter Pkt. 5.

Die Bediensteten werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Dienstbesprechungen über die Risiken und Verhaltensweisen im Umgang mit übertragbaren Infektionskrankheiten belehrt.

5. Wird auch Informationsmaterial zur Anwendung und zur Übertragung von Krankheiten wie z.B. HIV und Hepatitis verteilt? Wie erfolgt die Information und in welchen Sprachen? Zum Umgang mit Suchtkranken?

Bereits bei der Erstaufnahme bzw. im Zugangsbereich wird dem Insassen ein Informationsblatt zur Verhinderung von informationskrankheiten übergeben.

Dieses Blatt ist meines Wissens in albanischer, arabischer, bulgarischer, chinesischer, deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, kurdischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, russischer, serbischer, spanischer tschechischer, türkischer, ungarischer sowie vietnamesischer Sprache verfügbar.

Zudem ist man in verschiedenen Anstalten des Landes dazu übergegangen, Merkblätter wie z. B. Umgang mit Hepatitisvirusträgern sowie Maßnahmen zur AIDS-Früherkennung und Infektionsprophylaxe als Bestandteil der Hausordnung (deutsch) festzuschreiben. Hausordnungen sind jedem Insassen entweder durch Aushändigung oder als Haftrauminventar zugänglich.

Aushänge (z. B. der Aidshilfe) sowie Allgemeininformationen zur Thematik sind zudem an den Anschlagtafeln angebracht.

Im Weiteren informiert beispielsweise die Werler Gefangenenzeitschrift Hauspost, die jedem Insassen zur Verfügung gestellt wird, in entsprechenden Abständen über die Thematik.

Spezifische Fragen können außerdem über die Suchtberaterin oder den ärztlichen Dienst eingeholt werden. Zudem ist es den Insassen unbenommen, sich extern über den Schrift- oder Besuchsverkehr weitergehende Informationen (z. B. mittels Kontakt über die Aids-Hilfe) zukommen zu lassen.

6. Wieso gibt es in anderen Bundesländern kein vergleichbares Verfahren/Prozedere?

Keine spezifische Aussage möglich.