So wurden z. B. Patienten nach 6 Stunden defixiert erwachten dabei und die Situation eskalierte erneut

Die Rundverfügung des LWL gibt keine eindeutigen Zeitkriterien vor, sondern geht von der Prämisse so lange wie nötig, so kurz wie möglich aus. Im klinischen Alltag entwickelte sich die Routine, dass pro Anordnung und Fixierungsbogen ein maximaler Zeitraum von 24 Stunden zur Verfügung stand. Die Diskussion der Fixierungsdauer in der Arbeitsgruppe führte zu der Überlegung, dass einerseits innerhalb von 6 Stunden ca 90 % der Fixierungsgründe sich erledigt haben dürften, und andererseits kürzere Überprüfungszeiträume zu einer Absenkung der Fixierungsdauer beitragen könnten. Dem gemäß wurde der Bogen Ärztliche Fixierungsanordnung so konzipiert, dass nach 2 Stunden eine erste ärztliche Überprüfung erfolgt, und im Bedarfsfall eine Verlängerung der Fixierung für 2 Stunden und danach für weitere 2 Stunden durch Stationsarzt und Oberarzt schriftlich angeordnet werden kann. Nachdem im Januar 2007 die neuen Fixierungsleitlinien per Dienstanweisung in Kraft traten, ergab sich nach drei Wochen, dass die Dauer von 6 Stunden nicht ausreichte. So wurden z. B. Patienten nach 6 Stunden defixiert, erwachten dabei und die Situation eskalierte erneut. In Folge dessen wurde das erste Fixierungsintervall auf 6 Stunden erhöht.

Vorgehen bei Fixierung von gerontopsychiatrischen Patienten

Die Indikationen für Fixierungsmaßnahmen in der Gerontopsychiatrie unterscheiden sich in einigen Punkten von der Allgemeinpsychiatrie. Die Beratung in der Arbeitsgruppe erbrachte, dass es a) zum einen häufiger Patienten mit einer Störung im Tag-/Nacht- Rhythmus gibt.

Um zur Ruhe zu kommen und einzuschlafen sind ein Bauchgurt und Bettgitter hilfreich. Als Voraussetzung legte die AG einen Beschluss nach Betreuungsrecht und die Einverständniserklärung des Betreuers fest. Die Fixierung muss zeitnah, d.h. bis eine halbe Stunde nach dem Einschlafen wieder gelöst werden, spätestens nach insgesamt zwei Stunden. Zum anderen können b) gerontopsychiatrische Patienten, die wegen einer motorischen Unruhe gangunsicher sind, zum eigenen Schutz vor Stürzen mit einem Bauchgurt sowie einem Bettgitter fixiert werden. Schlafen diese Patienten durch, gelten die Weisungen wie bei a). Bei gangunsicheren Patienten, die c) häufiger nachts erwachen und versuchen aufzustehen, kann die Fixierung auch länger als zwei Stunden angeordnet werden, maximal die Zeit der Nachtruhe. Hier erfolgt eine viertelstündige Intensivüberwachung durch den Pflegedienst.

Pflegerische Betrew.mg während der Fixierung

Die Rundverfügung des LWL führt aus, dass.. für die Dauer der Fixierung der Patient durch das Pflegepersonal in besonderer Weise betreut werden muss, vorrangig durch Einrichtung einer Sitzwache. Wird die Durchführung einer Sitzwache ausnahmsweise für nicht erforderlich gehalten, ist dies ausführlich zu begründen und sind die alternativen Formen der Betreuung festzulegen.. Um einerseits den Erfordernissen der letzten Novellierung des gerecht zu werden, und andererseits eine intrinsische Motivation beim Pflegedienst für kurze Fixierungszeiten zu unterstützen, legte die AG die Sitzwache als Standard bei Fixierungen fest. Die einzigen Ausnahmen stellen die Punkte a) bis c) in der Gerontopsychiatrie dar.

Methodik

Nach der vorbereitenden Arbeit und der Bekanntgabe sowie Implementierung der neuen Fixierstandards in der Klinik wurde der Erfolg der Maßnahme evaluiert. Neben der inhaltlichen Evaluation im ärztlichen Dienst (vgl. z. B. Erhöhung des ersten Fixierintervalls) wurde eine statistische Überprüfung der Wirksamkeit angestrebt.

Um eine quantitative Auswertung der Fixierraten vorzunehmen, wurden die Daten aus den 11 verschiedenen Erwachsenenpsychiatrien des Westfalen miteinander verglichen. Dazu sind die die Anzahl der fixierten Patienten, quartalsweise erhoben worden.

Dieser Untersuchung liegen die Daten der 10 Quartale 4/2005 bis 1/2008 zu Grunde. Da die Einrichtungen jedoch unterschiedlich groß und die absoluten Zahlen von Fixierungen somit nicht vergleichbar sind, ist zum klinikweiten Vergleich die Fixierungsquote pro Patient ermittelt worden. Dies ist geschehen die Fixierungsraten durch die Patientenbelegung im jeweiligen Quartal geteilt wurde. Dadurch konnten für jede Einrichtung zwei Kennzahlen erhoben werden, welche an 10 Messzeitpunkten gültig waren:

Die Fixierungsquote in der Allgemeinpsychiatrie und die Fixierungsquote in der Gerontopsychiatrie.

Da in 2005 die Umwandlung der einzigen geschlossenen suchmedizinischen Station in eine offene Station für Doppeldiagnosen erfolgte, und seitdem in wenigen Ausnahmenfällen suchtmedizinische Patienten auf der allgemeinpsychiatrischen Aufnahmestation fixiert werden, konnte für die Suchtmedizin keine Fixierungsquote ermittelt werden. Da sich diese Untersuchung mit den Fixierungen in der LWL-Klinik Herten beschäftigt, wurden dies Daten mit dem Durchschnitt der anderen 10 Kliniken verglichen.