Tageseinrichtungen
Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.
Wir haben uns deshalb auf die für uns als zuständige Bildungsgewerkschaft relevanten Aspekte beschränkt und beantworten die Fragen, die sich aus Beschäftigtensicht stellen bzw. bewerten die Absichten der Landesregierung in diesem Sektor.
A. Zusammenfassend stellen wir fest:
1.) Der zusätzliche Personaleinsatz der Kinderpflegerinnen in den Gruppenformen I und 11 ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit wird dieser Berufsgruppe der Einsatz insgesamt in diesen Gruppen wieder ermöglicht. Der Fehler der Vorgängerregierung wird bereinigt.
2.) Durch zusätzliche Ergänzungskraftstunden in den Gruppenformen I und 11 kann für das Fachkräftepersonal insgesamt eine Entlastung erreicht werden. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Stundenzahlen sind jedoch zu niedrig angesetzt.
3.) Die Geltungsdauer dieser Regelung (U3-Pauschale) darf nicht auf ein Jahr begrenzt bleiben, da sonst weitere prekäre Beschäftigung droht. Je nach Absicht des Trägers kann dies zu erhöhter befristeter Beschäftigung führen mit wenigen Einzelstunden, mit dem Einsatz in zahlreichen Gruppen oder gar Orten. Eine längere Vertragslaufzeit ist von den Trägern anzubieten und durch Festlegung im Gesetz zu ermöglichen.
4.) Enttäuschend ist die geringe Höhe der U3-Pauschale. Sie führt nur zu geringen zusätzlichen EK-Stunden bei den Trägern. Vorsichtige Berechnungen von Trägern rechnen mit einer Vollzeitkraft auf 10 Kitas.
5.) Die Absicht der Landesregierung, die Qualität des zu verbessern ist leider nicht an der finanziellen Ausstattung zuerkennen. Die überwiegende Anzahl der Maßnahmen dient in erster Linie der Trägerentlastung. Für die Qualitätsverbesserung, wie mehr zusätzliches Personal, verbleiben aufgrund der Elternbeitragsbefreiung von dem zusätzlich zur Verfügung gestellten Geld nur geringe Mittel übrig. Zudem wurde aus ver.di-Sicht mit dem ungünstigsten Jahr der Elternbeitragsbefreiung begonnen.
6.) Das Finanzierungssystem deckt immer noch nicht die tatsächlichen Personalkosten weil die Förderung der Kitas nach wie vor auf der Grundlage der Gehaltskosten des Jahres 2005 bemessen werden. ver.di lehnt Kindpauschalen ab.
7.) Der Ausbau von Betreuungsplätzen kommt in NRW jetzt schneller in Gang und ist noch lange nicht ausreichend für den zu erwartenden Bedarf. (Müssen wir das mit der erwarteten Klagewelle der Eltern ansprechen?) 8.) Darüber hinaus gehende Maßnahmen, wie die Finanzierung von Berufspraktikantinnen werden von ver.di begrüßt.
9.) Insgesamt erwarten wir auch in der sich an das Gesetz anschließenden Vereinbarung zum Personal, die Mehrfachleitung von Kitas durch eine Leitungskraft aufgehoben wird.
Unserer Meinung nach wird durch die jetzige Regelung dem Abbau von Qualität Vorschub geleistet.
10.)Die Absicht, schnellstens in die zweite Phase der Revision einzutreten, wird von ver.di begrüßt. Wir erwarten einen Start direkt nach der Sommerpause.
B. Allgemeine und übergreifende Fragestellungen Drei Jahre haben aus ver.di-Sicht zu einer massiven Qualitätsverschlechtung in der Förderung von Kindern in NRW geführt. Durch die hohen Belastungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, wird die Beziehungsarbeit immer mehr an den Rand gedrängt. Durch krankheitsbedingte Ausfälle erhöht sich zudem vielerorts weiterhin die Belastung und es entstand eine Abwärtsspirale der Betreuungsqualität. Dies wird durch die Revisionsberichte der Konferenzen sowie weiterer zahlreicher Untersuchungen wie beispielsweise die im Auftrag des Forums für Kinder durchgeführte Studie des SPI. Das Kinderbildungsgesetz NRW in der Praxis oder auch die Dortmunder Ergebnisse einer Elternbefragung (in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Ligges vom Statistischen Beratungs- und Analysezentrum der Technischen Universität Dortmund durchgeführt) zu den Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes in Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder die im September 2009 veröffentlicht wurden, belegen eindrucksvoll festgestellte Qualitätsverschlechterungen. ver.di-NRW fordert, wie weitere Verbände des Forums für Kinder, eine weitgehende Einbeziehung in der zweiten Phase der erforderlichen Revision des nordrheinwestfälischen Kinderbildungsgesetzes. Es reicht nicht aus, im Rahmen der STAK-TEFE-Gespräche, dort die Ergebnisse des Ministeriums zu diskutieren. Auch wenn dies eine Erweiterung der bis dato praktizierten Mitgestaltung der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung darstellt, können Entwicklungen inhaltlicher Positionen in diesem Rahmen nicht geleistet werden. Eine vorwiegend mit Trägern durchgeführte Abstimmung wird den Interessenvertretern der Beschäftigten, den Eltern und Kindern nicht gerecht.
Wir befürworten (§ 20 Zuschuss des Jugendamtes) die Überprüfung der Nachweise des Einsatzes des Pädagogischen Personals und deren Kosten und der Höhe der Rücklagenbildung der Träger.
So kann einem Missbrauch der Gelder schneller entgegengewirkt werden. (Abs. 4,5). Dies beinhaltet auch die Datenerhebung und -verarbeitung nach § 12, um die Anzahl der Leitungsfreistellungen und zusätzlichen FK-Stunden zu erheben.
C. Elternbeiträge
Als ver.di-NRW unterstützen wir - wie in unserem eigenen im Jahr 2010 veröffentlichten Gesetzentwurf Gesetz zur Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder GEBTvorgesehen, die Forderung nach einem grundsätzlich beitragsfreien Kitabesuch. Kitas sind genau so Bildungseinrichtungen wie auch das Schulsystem eins ist.
Jedoch führt eine Elternbeitragsbefreiung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einer qualitativen Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Kitas für Kinder und Beschäftigte. Die Finanzierung von weiteren/zusätzlichen Fachkraftstunden hat aus ver.di Sicht eine höhere Priorität, um Kindern und dem Fachpersonal bessere Rahmenbedingungen im Kitaalltag zu ermöglichen.
Die Elternbeitragsbefreiung, bei diesem Haushalt 2011 nur verständlich, muss aus ver.di-NRWSicht zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden. Eine stufenweise Einführung der Elternbeitragsbefreiung ist aus fach-pädagogischer Sicht, für das erste Kitajahr vorzusehen.
Damit werden zum frühestmöglichen Zugang zur ersten Stufe des Bildungssystems im Elementarbereich alle Kinder mit gleichen Bildungschancen ausgestattet. Eine Elternbeitragsbefreiung zum jetzigen Zeitpunkt wirkt zusätzlich qualitätssenkend.
D. Ergänzungskräfte/Personalstruktur
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass Ergänzungskräfte auch in den Gruppenformen I und 11 arbeiten dürfen. Da es sich in der Regel bei diesen Kräften um ausgebildete Kinderpfleger/innen und/oder Sozialassistenten/innen handelt, ist das Fachkräfteprinzip damit nicht zwingend außer Kraft gesetzt.
Die beabsichtigte Umsetzung entspricht allerdings in keiner Weise den versprochenen dringend erforderlichen Verbesserungen der Personalstandards. Die berechtigten Erwartungen der pädagogischen Fachkräfte diesbezüglich sind mehr als enttäuscht worden.
Die geplanten Änderungen beinhalten:
Eine Erhöhung des Verwaltungsaufwand durch das gesonderte Antragsverfahren und die Einführung eines 2. Stichtages.
Keine qualitative Verbesserung der Personalstandards, weil die geplanten zusätzlichen Ergänzungskraftstunden weniger sind als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Die Logik, dass für Kinder, die ca. 9 Stunden täglich betreut werden eine Ergänzungskraft mit 9 Stunden wöchentlich ausreicht, ist nicht ersichtlich. Ein auf dieser Grundlage bedarfsorientierter Arbeitseinsatz der Ergänzungskräfte würde voraussetzen, dass es gelingt Kinder auf feste, verbindliche Wickelzeiten zu programmieren. Auch ist uns noch nicht bekannt, dass Kinder, die ab August eine Kita besuchen und erst im März des darauffolgenden Jahres den 3. Geburtstag feiern nicht mehr der besonderen Pflege und Unterstützung bei der Sauberkeitserziehung und dem Erlernen von Tischgewohnheiten und kultur bedürfen.
Keine große Entlastung für das Personal, denn mit den paar wenigen geplanten zusätzlichen Ergänzungskraftstunden können u. a.