Die Begründung für die Anhebung der Grunderwerbsteuer lautet unisono

Stellungnahme zur Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD. BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN und DIE LINKE -Drucksache 15/1924 (Neudruck)

Die Grunderwerbsteuer wurde zum 1. Januar 1983 grundlegend reformiert: die Steuerbemessungsgrundlagen wurden vereinheitlicht und die Befreiungstatbestände bis auf wenige reduziert. im Gegenzug wurde der Steuersatz von 7 auf 2% gesenkt. Der Steuersatz wurde 1997 erstmals erhöht. und zwar auf 3.5%. Seit der Föderalismusreform I haben die Länder das Recht. die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht haben seit 2006 bisher 9 der 16

Länder Gebrauch gemacht. indem sie die Steuersätze anhoben (Übersicht). Mittlerweile beabsichtigen auch Baden-Württemberg. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ihre Steuersätze anzuheben und zwar jeweils von 3.5 auf 5%. Berlin und das Saarland wollen den Steuersatz bereits zum zweiten Mal erhöhen. 1

Die Begründung für die Anhebung der Grunderwerbsteuer lautet unisono. dass die notwendige Konsolidierung der Länderhaushalte allein über die Ausgabenseite nicht möglich sei. Die wirtschaftlichen und fiskalischen Nebenwirkungen einer Erhöhung werden dagegen kaum erörtert. Auch im vorliegenden Gesetzentwurf findet man lediglich den Hinweis. dass die Anhebung des Steuersatzes von 3.5 auf 5% gemessen am Mehrwertsteuersatz von 19°/0 moderat sei (Landtag NRW 2011a: 5). Ein früherer Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eingebrachter erörtert dagegen noch - wenngleich nur kursorisch - die Auswirkungen der Steuererhöhung auf Immobilienmärkte und Wohnungsmieten. In einer Abwägung kommt die Fraktion zu dem Ergebnis. dass der Nutzen der Steuermehreinnahmen für das Gemeinwohl größer sei als die damit verbundenen Lasten für Bürger und Unternehmen (Landtag NRW 2011b: 5). 1 Während im Saarland eine zweistufige Anhebung auf4.5% zum 1.10.2012 und auf5% zum 1.1.2013 geplant ist. - 4 Planung der Landesregierung. - 5 Eckdatenplanung für den Landeshaushalt.

Die folgende Erörterung und Beurteilung einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer wählt einen breiten Ansatz. Zunächst werden die Konsolidierungserfordernisse des Landeshaushalts kurz umrissen und mögliche Konsolidierungsstrategien diskutiert:

(1). Es folgt eine knappe steuersystematische Betrachtung der Grunderwerbsteuer sowie eine Erörterung von finanzpolitischen Zielkonflikten und föderalen Aspekten. um den eingeschlagenen steuerpolitischen Kurs - wohlgemerkt nicht nur den von Nordrhein-Westfalen - zu bewerten (2). Danach werden mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt diskutiert (3). Von diesen Auswirkungen hängt letztlich auch ab. mit welchen Mehreinnahmen das Land realistischerweise rechnen kann

(4). Den Abschluss bildet eine zusammenfassende Bewertung (5).