JVA

Diese Aufzählung ist bei weiten nicht abgeschlossen:

Gefangene berichten immer wieder, dass sie sich bereits beim Haftantritt zutiefst gedemütigt fühlen. Sie sollen sich vor einem Beamten ausziehen und teilweise wird eine Körperhöhlendurchsuchung vorgenommen, ohne dass der Betroffene über den Sinn und die Untersuchungsmethode vorab in seiner Sprache informiert wird. Danach wird er dann in einer Zelle in die JVA verlegt, wo noch am selben Tag oder ein Tag später ein Eingangsgespräch durchgeführt wird. Dieses erfolgt, genauso wie die Eingangsuntersuchung, oft ohne Dolmetscher oder als Dolmetscher werden Mitgefangene herangezogen. Gerade bei der Eingangsuntersuchung, aber auch beim Eingangsgespräch, können aus Angst, dass Mitgefangene sie anschließend demütigen, wichtige Probleme nicht angesprochen werden.

In den einzelnen Abteilungen der JVA gibt es stundenweise Auf- oder Umschluss.

Warum, wie in anderen Abschiebehafteinrichtungen in Deutschland auch möglich, nicht ein 24stündiger Aufschluss durchgeführt werden kann und auch ein freier Zugang zum Hof nicht möglich ist, wird nicht ausreichend begründet.

Die Zellen sind nicht ausreichend eingerichtet. Insbesondere in den Zellen, in denen mehr als ein Gefangener untergebracht wird, fehlt es an einem Geruchsund Geräuschschutz für den Toilettenbereich. Es gibt immer wieder Klagen von Gefangenen, dass der Tisch nicht ausreichend groß ist und die Spinde für die Unterbringung der privaten Habe zu klein sind. Auch fehlt es bei den Spinden an einer Möglichkeit, diese zu verschließen, um die Habe zu sichern. Das Argument, dieses würde zu einem Sicherheitsproblem führen, kann nicht gelten gelassen werden. Die JVAhätte die Möglichkeit, Schlösser auszugeben, zu dem ein Generalschlüssel vorhanden ist. Es fehlt die Möglichkeit, die Fenster zu verdunkeln, was gerade bei der sehr hellen Beleuchtung der JVA zu Schlafproblemen führt. Insgesamt werden gerade Mehrbettzellen als zu klein beschrieben.

Das Essen wird von den Gefangenen als nicht sättigend und einseitig beschrieben.

Es gibt beim Frühstück und beim Abendessen für Arbeiter ungetoastetes Toastbrot und Graubrot. Gefangene, die nicht arbeiten, erhalten nur vier

Scheiben ungetoastetes Toastbrot. Nur in einem häufig für die Gefangenen zu komplizierten Antragsverfahren, über dessen Existenz sie nicht informiert werden, können sie Graubrot verlangen. Als Beilage wird Margarine, Marmelade, Käse und gelegentlich eine Scheibe Wurst gereicht. Zum Mittagessen werden drei verschiedene Menüs ausgegeben, die an die jeweiligen religiösen Speisevorschriften angepasst sind. Allerdings ist ein wesentlicher Hauptbestandteil aller drei Menüs Kartoffeln, was die Insassen als zu einseitig empfinden.

Die Kommunikationsmöglichkeiten aus dem Gefängnis hinaus werden für die Gefangenen eingeschränkt. So dürfen die Gefangenen in der Abschiebehaft keine Handys benutzen. Ein sinnvoller Hintergrund für die Maßnahme ist nicht zu erkennen, insbesondere, da in anderen Abschiebehaftanstalten durchaus das Benutzen von Handys erlaubt ist. Die vorhandenen Telefonzellen sind mit einem teureren Telefontarif getaktet, als Telefonzellen außerhalb der JVA und immer wieder kommt es vor, dass Telefonkarten von Drittanbietern nicht funktionieren.

Obwohl Telefonflatrates heute nur noch wenige Euro im Monat kosten, werden sie von der JVA nicht geschaltet. pie Gefangenen haben in der ganzen JVA keine Möglichkeit, über das Internet Informationen einzuholen und E-Mails einzusehen.

Letztendlich sei erwähnt, dass die JVA Büren zwar großzügige Besuchszeiten hat, die Besuche aber dadurch behindert werden, dass die JVA noch immer nicht an das öffentliche Nahverkehrsnetz angeschlossen ist.

Der Zugang für Journalisten wird willkürlich geregelt. Selbst renommierte Medien, wie der NDR, dürfen nur dann für Nachrichtensendungen drehen, wenn der Anstaltsleitung dieses gefällt. Einige Themen, wie z. B. Jugendliche in Abschiebehaft oder die Abschiebung selber sind dabei tabu.

Große Sorgen machen den Gefangenen auch der § 66 Nach herrschender Auffassung kann den Gefangenen bereits in der Haft fast sein gesamtes Geld abgenommen werden, um damit die Haft und seine Abschiebung zu bezahlen. Lediglich ein Taschengeld in Höhe von 225 wird ihn belassen. In einigen Ländern reicht der Betrag nicht einmal, um das Personal am Flughafen zu bestechen, damit diese den Betroffenen nicht inhaftieren. Gerade dieser Punkt führt eine Schieflage zwischen Abschiebehaft und Strafhaft vor Augen, da ein

Straftäter seine Haft nicht bezahlen muss.

Bei den Botschaftsvorführungen, die teilweise in Berlin stattfinden, berichten die Gefangenen immer wieder, dass ihnen während der gesamten Fahrt kein Essen und keine Getränke gereicht werden. Gerade im Sommer verbringen sie so über 12 Stunden in einem heißen Auto, ohne dass sie Flüssigkeit zu sich nehmen können. Auf der anderen Seite versorgen sich Beamte der Ausländerbehörden an Raststätten mit kalten Getränken und Lebensmittel, die sie dann vor den Augen der Gefangenen essen und trinken. Hinzu kommt, dass ihnen teilweise auch über Stunden die Toilettengänge verweigert werden.

Die JVA kommt seit Jahren ihrer Aufgabe nicht nach, von den Gefangenen eine Gefangenenmitbestimmung wählen zu lassen. Der Anstaltsleiter hält keine regelmäßigen Sprechstunden ab und der Anstaltsbeirat wird in einem nichtdemokratischen Verfahren bestimmt. Dadurch gibt es für die Abschiebehäftlinge in der JVA Büren keine Möglichkeit, sich mit Anliegen an eine offizielle Stelle zu richten, die sich ihrer Probleme annimmt, ohne dass dies mit der Gefahr von Repressalien verbunden ist. Als z.B. eine Mitarbeiterin des privaten Wachschutzes den Gefangenen, immer wenn sie alleine in der Abteilung war, den Strom für wenige Minuten abstellte, blieb den Gefangenen nichts anderes übrig, als sich bei einem Beamten zu beschweren. Die beiden Gefangenen, die sich beschwert haben, wurden wenige Stunden später in Isolationshaft (von der JVA Arrest genannt) eingesperrt. Den Mitgefangenen wurde hierfür kein Grund bekannt.

Kommt es in der JVA zu Verstößen, dann benutzt die JVA verschiedene Sanktionsmöglichkeiten. Teilweise finden dabei Disziplinarverfahren statt, die dann auch mit der Einsperrung in Isolationszellen für bis zu vier Wochen enden können. Für die Gefangenen ist es vollkommen undurchsichtig, wer warum welche Strafe bekommt. Sie gehen davon aus, dass dieses häufig im Willkürbereich der Bediensteten liegt. Hier sollte dringend daran gearbeitet werden, dass bei einem Disziplinarverfahren der Gefangene vorab seinen Anwalt oder eine Person des Vertrauens einschalten kann, um ein faires Verfahren sicherzustellen. Von Kollektivstrafen, dass z. B. alle Gefangenen die Teeküche nicht nutzen dürfen, weil ein Gefangener einen Topf mit auf die Zelle genommen.