Ich wäre für eine Weiterleitung an den Vorsitzenden des Haupt und Medienausschusses sehr dankbar
Staatsvertrags über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Eine Überarbeitung bis 2013 ist angestrebt. Inhaltlich geht es um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des entsprechenden Staatsvertrages des Landes Brandenburg mit der dortigen jüdischen Gemeinde. Es muss sichergestellt werden, dass auch die jüdischen Gemeinden von den Regelungen des Staatsvertrages profitieren, die nicht Mitglied der Landesverbände sind.
Ständige Information über den Sachstand im Hauptausschuss.
Zur Auflösung der Schul- und Studienfonds soll ein Vertrag mit der Katholischen Kirche geschlossen werden. Hierzu finden derzeit Gespräche mit den Kirchenvertretern statt. Es dürfte sich insoweit um einen Staatskirchenvertrag handeln, der u.U. als Staatsvertrag LS.d. Art. 66 LVerf einzustufen ist.
Gegenwärtig wird das Verfahren zum Abschluss des Staatsvertrags über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder betrieben. Der Staatsvertrag soll nach der für die MPK im Dezember 2011 vorgesehenen Unterzeichnung durch die Regierungschefinnen/-chefs der Länder anschließend dem Landtao zur Zustimmuno voraeleat werden. Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in NRW eingerichtet haben Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium des brasilianischen Bundesstaates Minas Gerais über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit NRW
Zurzeit läuft in Vorbereitung ein Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in NRW eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwaltsund Steuerberaterversorgung. Da hinsichtlich der Kapitalanlage dieser Einrichtung noch nicht alle Fragen geklärt sind, wird der Vertrag im Laufe des Jahres 2012 in Kraft treten. Eine Abstimmung der Kabinettvorlage gern. § 57 GGO erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2012.
Infolge der von der Bauministerkonferenz beschlossenen Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte muss das Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) angepasst werden. Mit Beschluss vom 16.11.2010 hat das Kabinett den Änderungen zugestimmt und den Minister ermächtigt, das Änderungsabkommen zu unterzeichnen (Paraphierung). Dies ist sodann geschehen. Zur Wirksamkeit der Abkommensänderung bedarf es jedoch nach Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung NRW noch der Zustimmung des Landtags(Ratifizierung). Diese soll eingeholt werden, sobald sämtliche Bundesländer das Änderungsabkommen paraphiert haben.
Nach derzeitigem Stand fehlen noch die Paraphen dreier Länder.
Mit dem brasilianischen Bundesstaat Minas Gerais wurde vereinbar, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit NRW ggf. durch ein Abkommen zwischen beiden Wirtschaftsministerien zu festigen und auszudehnen. In einem weiteren Schritt wäre ein Abkommen zwischen beiden Bundesstaaten abzuwägen. zielsetzung ist eine weitere optimierung der intensivierung kontakte auf regierungsebene sowie f>
Auf der Grundlage des deutsch-niederländischen Abkommens über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schwerer Unglücksfälle vom 07.06.1988 sollen nähere Verfahrensregelungen zur Ausführung des Abkommens getroffen werden.
Das Kabinett hat dem Änderungsabkommen in seiner Sitzung am 7. Juni 2011 zugestimmt und bereits die Übersendung des unterschriebenen Abkommens an den Landtag zur Zustimmung nach Art. 66 Satz 2 LV NRW beschlossen. Der Landtag wurde gemäß der Parlamentsinformationsvereinbarung über den geplanten Abschluss des Änderungsabkommens unterrichtet.
Das Kabinett hat dem ZLG-Änderungsabkommen in seiner Sitzung am 7. Juni 2011 zugestimmt und bereits die Übersendung des unterschriebenen Abkommens an den Landtag zur Zustimmung nach Art. 66 Satz 2 LV NRW beschlossen. Der Landtag wurde gemäß der Parlamentsinformationsvereinbarung über den geplanten Abschluss des Änderungsabkommens unterrichtet.