Zu den Ausgaben. Die Ausgaben des Kapitels 20 020 sind mit 4159 Mio

Bei den übrigen Einnahmeansätzen liegen gegenüber dem Vorjahr entweder keine oder nur geringfügige Veränderungen vor.

Zu den Ausgaben:

Die Ausgaben des Kapitels 20 020 sind mit 415,9 Mio. EUR saldiert um 328,0 Mio. EUR niedriger veranschlagt als im Haushaltsjahr 2011.

Im Vergleich zu den Ausgabenansätzen im Haushalt 2011 verzeichnen im Kapitel 20 020 die Verstärkungsmittel für die Personalausgaben bei Titel 461 11 die größte Veränderung. EUR ab.

Mit dem Verstärkungsansatz bei Titel 461 10 wird insbesondere für den Fall Vorsorge getroffen, dass die in den Einzelplänen etatisierten Ansätze für die Versorgungsbezüge und die Beihilfen nicht auskömmlich sein sollten. Ferner können die Ansätze bei Titeln der Gruppen 631, 632 und 633 in den Versorgungskapiteln, aus denen seit 2011 bei Dienst herrenwechseln an den Bund, andere Länder oder Gemeinden zu erbringende Abfindungszahlungen nach Maßgabe des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags geleistet werden, im Bedarfsfall verstärkt werden. Des Weiteren kann im Zusammenhang mit der Kommunali sierung von ehemaligen Landesaufgaben - insbesondere im Bereich der Umwelt- und der Versorgungsverwaltung - mit den Mitteln eine Verstär kung von Ansätzen bei Titeln der Gruppe 633 (Erstattungen von Versorgungsbezügen an die Gemeinden) in den Versorgungskapiteln der Einzelpläne vorgenommen werden. Die Mittel können aber unter anderem auch zur Verstärkung herangezogen werden bei den Ansätzen für

Zuschüsse an Landesbetriebe,

Zuschüsse an Hochschulen,

Zuführungen für den laufenden Betrieb sowie für die notwendigen Betriebskosten als Festbetragszuschuss an die Universitätskliniken, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister falls diese nicht auskömmlich sind infolge zwangsläufiger Änderungen des Versorgungsrechts oder unabweisbarer Zahlungen von Beihilfen.

Der Sammelansatz bei Titel 461 11 dient im Wesentlichen der Verstär kung der Ansätze für die Personalausgaben bei Titeln der Obergruppe 42 in allen Einzelplänen; dabei sind die Mittel insbesondere für die Personalausgabenbudgetierung in den Einzelplänen bestimmt. Sie können aber unter anderem auch entsprechend zur Verstärkung herangezogen werden bei den Ansätzen für

Zuschüsse an Landesbetriebe,

Zuschüsse an Hochschulen,

Zuführungen für den laufenden Betrieb sowie für die notwendigen Betriebskosten als Festbetragszuschuss an die Universitätskliniken, falls diese nicht auskömmlich sind infolge zwangsläufiger Änderungen des Besoldungs- und Tarifrechts.

In den Verstärkungsansätzen bei den Titeln 461 10 und 461 11 ist keine zentrale Vorsorge für eine lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie der Entgelte im Tarifbereich enthalten, da die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Tarifabschlusses aus März 2011 und der wirkungsgleichen Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten nach Maßgabe des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 Nordrhein-Westfalen in den Personalausgabenbudgets der Ressorts berücksichtigt sind.

Bei Titel 461 11 nicht in Anspruch genommene Verstärkungsmittel dürfen zur Verstärkung bei Titel 461 10 verwendet werden.