Gerichtshilfe in Hessen

Die Landesregierung wird ersucht, im Rechtsausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Welche Aufgaben gehören derzeit zum Tätigkeitsspektrum der Bediensteten der Gerichtshilfe bei den einzelnen Staatsanwaltschaften?

2. Wie haben sich diese Aufgabenbereiche seit dem Jahr 2000 verändert?

3. Wie viele Fälle/Probanden haben die einzelnen Gerichtshelfer bei den jeweiligen Gerichtshilfedienststellen durchschnittlich in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und im ersten Halbjahr 2005 betreut?

4. Wie hat sich die Anzahl der Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer in dem vorgenannten Zeitraum entwickelt?

5. Wie viele Gerichtshelferstellen sollen im Rahmen der Stelleneinsparvorgaben über die bereits bis 2005 dargestellte Stellenentwicklung hinaus bis 2008 abgebaut werden?

6. Wie viele Stellen für Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind derzeit in den einzelnen Dienststellen unbesetzt?

7. Wie ist derzeit die durchschnittliche Altersstruktur der Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer in den einzelnen Standorten?

8. Auf welche Weise wird durch das OLG Frankfurt Nachwuchswerbung für den Beruf der Gerichtshelferin/des Gerichtshelfers betrieben?

9. Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber für die Tätigkeit als Gerichtshelferin oder Gerichtshelfer vorweisen?

10. Auf welche Weise werden für den Gerichtshelferdienst neu eingestellte Bewerberinnen und Bewerber in ihre Tätigkeit eingewiesen bzw. auf die vielschichtigen Tätigkeitsfelder vorbereitet?

11. Gibt es Bestrebungen, dass Bewährungs- und Gerichtshilfe zusammengelegt werden?

Wenn ja, in welcher Form soll dies geschehen und zu welchem Zeitpunkt ist dies geplant?