JVA

B. Themen, die. Im letzten Jahresbencht unter der Überschrift Reaktionen auf neue Themen angesprochen worden smd und solche, über die noch mcht benchtet worden Ist, die aber. Im laufenden Geschäftsjahr mit dem Mimsterium erörtert worden smd: 1 Ausrüstung der Bediensteten mit Schutzhandschuhen (VI 3) Stellungnahme des Minlstenums:

Die Zentralstelle für das Beschaffungswesen. Im Justizvollzug bel der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel hat nach Durchführung eines Testverfahrens einen Sicherheitshandschuh aus Leder für geeignet befunden. Nach Ermittlung des Bedarfs und nach Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel wurde das Vergabeverfahren - unter Beteiligung der und des Sicherheitsreferates der Abteilung IV des Justizmlnlstenums - durch die Zentralstelle für das Beschaffungswesen durchgeführt und der Zuschlag für einen Sicherheitshandschuh aus Leder erteilt. ZWischenzeitlich konnte die Beschaffungsmaßnahme durch die Zentralstelle für das Beschaffungswesen. Im Justizvollzug bel der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel abgeschlossen werden. Die Zentralstelle teilte hierzu am 12.02.2010 per E-Mail aktuell das Folgende mit: Auf der Grundlage des durch die Anstalten - sowohl des geschlossenen als auch des offenen Vollzuges - des Landes mitgeteilten Bedarfs von Insgesamt 5.105 Paar Sicherheitshandschuhen wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Auswertung des Vergabeverfahren wurde der Firma Bonowl Shop aus Malnz mit Schreiben vom 31.08.2009 der Zuschlag erteilt und diese mit der Lieferung der vorgenannten Anzahl von Sicherheitshandschuhen des Typs Viper (5-Fingerhandschuh; Obermatenal Ziegenleder; Futter Gestnck 70 % Dyneema, 30 % Polyester; Schnittschutzlevel 3; Zertifizlerung gemäß EN 388) beauftragt. Das Gesamtvolumen des Auftrags betrug 201.821,99 Euro. Die Beschaffungsmaßnahme wurde mit der vollständigen Auslieferung der Handschuhe. Im Dezember 2009 abgeschlossen. Künftig notwendig werdende Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen werden sichergestellt.

Eigene Stellungnahme:

Die. In der JVA Castrop-Rauxel erprobten Modelle sind Inzwischen. In ausreichender Zahl an die Anstalten verteilt worden. Aus den Rückmeldungen verschiedener Anstalten ergibt sich, dass man dort mit der Qualität der Handschuhe, Insbesondere was Beweglichkeit und anbelangt, zufneden 1St.

2. Handybenutzung durch Gefangene (VI 5) Stellungnahme des Minlstenums:

a) Handystörsender

Ein Besuch. In der JVA Offenburg hat gezeigt, dass die Mobilfunkstörtechnik - unabhängig von den erheblichen Kosten - noch nicht den Anforderungen an einen für andere Sicherheitstechnik unschädlichen Betneb entspncht. So werden dort derzeit auch Personennotfunkgeräte detektiert und gestört, was zum Blockieren von Notrufen gefährdeter Bediensteter führen kann. Schließlich werden kurze SMS (noch) nicht unterdrückt, weil die Reaktionszeit zu kurz 1St.

Die weitere technische Entwicklung soll daher weiter beobachtet werden. Das Jetzige Konzept - Aufspüren von Handys mit mobilen Geräten (Mobilfinder) sowie Modulen der Haftraumkommunikationsanlage (in Neubauten) - reicht zunächst aus.

b) Handys. Im offenen Vollzug

Nach dem einer erneuten Prüfung der Zulassung von Mobilfunktelefonen für Gefangene des offenen Vollzuges. Im Februar 2009 wird, dem Votum der meisten Anstaltsleiterlinnen folgend, kein Änderungsbedarf an der mit Bezugserlass vom 11.03.2003 getroffenen Regelung gesehen. 12 von 15 Anstaltsleiterlinnen haben sich für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung ausgesprochen. Drei befürworten eine generelle Zulassung von Handys auch. In Haftbereichen.

Überwiegend Sicherheitsbedenken aber auch behandlensche Aspekte sprachen für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung. So können durch die Mobiltelefone beispielsweise Zaunüberwürfe und Übergaben kurzfnstig abgesprochen und gesteuert werden, wodurch die Kontrollbemühungen der Bediensteten untergraben werden. Im Gegensatz zu den bereits. In ausreichender Zahl vorhandenen öffentlichen Telefonen haben Mobiltelefone den Vorteil einer örtlich ungebundenen sowie sehr situativen Nutzung. Zudem besteht die Gefahr der (weiteren) Verschuldung der Gefangenen und/oder ihrer Angehöngen durch die Telefongebühren.

Eigene Stellungnahme:

Als positiv empfinde Ich die klare Stellungnahme. Mag sie auch aus der Sicht der Gefangenen und einzelner Anstaltsleiter unbefriedigend sein, so wissen Jetzt Jedoch alle Beteiligten, woran sie sind und spekulieren nicht weiter auf die Freigabe.

3. Interne Ausschreibung von Funktionsstellen (VI 6) Stellungnahme des Ministeriums:

Die unterschiedliche Handhabung. In den Justizvollzugsanstalten soll umgehend harmonisiert werden. Die Justizanstalten werden mit Erlass aufgefordert werden, künftig alle höher bewerteten DIenstposten (Beförderungsstellen) Im Justizministerialblatt auszuschreiben.

Für den vom AVD häufig vorgetragenen Wunsch, auch solche Funktionsstellen jedenfalls auszuschreiben, mit denen keine HÖherbewertung verbunden ISt, hat das Minlstenum. Es würde eine solche Handhabung. In allen Anstalten begrüßen, zumal sie bereits. In Vielen seit längerem gebräuchlich 1St. Demgemäß Wird auch hier auf eine Harmonlslerung werden.

Davon unbeeinflusst muss jedoch jede Anstaltsleitung die Möglichkeit haben, unter der aktuellen Anforderungen ihrer Dienststelle kurzfnstig auch ohne eine vorangegangene Interne Ausschreibung zu besetzen.