Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs

Für das Jahr 2004 wurden die durch den Umsatzsteuerbetrug entstandenen Steuerausfälle auf bundesweit rund 20 Mrd. geschätzt. Die öffentliche Diskussion über die Bekämpfung der zahlreichen Varianten des Umsatzsteuerbetrugs mündete unter anderem in einer Anhörung beim Finanzausschuss des Bundestags am 10. November 2004. Nun bleibt zu überprüfen, welche der zahlreichen Vorschläge zur Betrugsbekämpfung praktikabel sind und wie sie im föderalen Finanzsystem umgesetzt werden können.

Die Landesregierung wird ersucht, im Haushaltsausschuss über folgenden Gegenstand zu berichten:

1. Zur personellen Ausstattung und Organisation

a) Wie viele Mitarbeiter werden innerhalb der Finanzverwaltung jeweils

- zur Bearbeitung der Umsatzsteuerfälle,

- für Umsatzsteuer-Nachschauen und

- für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen eingesetzt?

Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter in den verschiedenen Besoldungsgruppen in den genannten Bereichen seit 2000 entwickelt?

b) Ist geplant, die Stellen in den genannten Bereichen aufzustocken?

Wenn ja, in welchem Umfang sind jeweils Aufstockungen geplant?

c) Wird auch in Hessen eine landesweite Zentraleinheit zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung eingerichtet, wie dies in Nordrhein Westfalen bereits beschlossen ist?

Wenn ja, wo wird diese Zentralstelle angesiedelt?

Welche Aufgaben werden ihr übertragen?

Wie wird sie personell ausgestattet?

d) Wie schätzt die Landesregierung das Vorhaben der nordrheinwestfälischen Landesregierung ein, eine zentrale Neuaufnahmestelle in allen Festsetzungs-Finanzämtern zur Bearbeitung der USt-Aufgaben einzurichten?

Ist dies nach Auffassung der Landesregierung ein auch für Hessen geeigneter Weg, durch die fachkundige Begleitung neuer Unternehmen in der Gründungsphase (oder nach Aktenübernahme) und durch eine entsprechend frühzeitige Risikoeinschätzung den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen?

e) Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag, sich unter den Ländern für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - ähnlich wie bei der Betriebsprüfung - auf eine einheitliche Personalbemessungsgrundlage zu verständigen und sich auf deren Einhaltung zu verpflichten?

2. Zur IT-Ausstattung

a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den langwierigen Bemühungen, eine länderübergreifende Software (FISCUS) in der Steuerverwaltung einzuführen?

b) Hält es die Landesregierung für einen sinnvollen und praktikablen Weg, die informationstechnischen Voraussetzungen für einen länderübergreifenden und zeitnahen Cross-Check von Ausgangsund Eingangsrechnung zu schaffen?

c) In welchem Umfang wird von den Finanzbehörden des Landes das USLO-Informationssystem des Bundesamtes für Finanzen benutzt, das Daten des Umsatzsteuerkontrollverfahrens der EU zugänglich machen soll?

Wie beurteilt die Landesregierung dessen Leistungsfähigkeit?

d) In welchem Umfang wird von den Finanzbehörden des Landes die ZAUBER-Datenbank (Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen) genutzt?

Wie beurteilt die Landesregierung deren Leistungsfähigkeit?

e) Welche Erfahrungen konnten bisher mit der in der hessischen Finanzverwaltung entwickelten Kriminalanalysesoftware Crime gesammelt werden?

Wie wird sichergestellt, dass Crime mit der in anderen Ländern eingesetzten Software kompatibel ist?

f) Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen EU, Bund und Ländern den Umsatzsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen?

3. Zur Umstellung des Umsatzsteuer-Systems und der Zuständigkeiten

a) Welche Erkenntnisse konnten bisher in der Bund-LänderArbeitsgruppe zur Prüfung der Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung gewonnen werden?

Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Erkenntnisse?

b) Welche Ergebnisse liegen der Landesregierung inzwischen aus dem Planspiel zum Reverse-Charge-Modell vor, das auf der Grundlage eines von Bund und Ländern erarbeiteten fiktiven Rechtsrahmens stattfindet?

Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse?

c) Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge, die Verwaltung der indirekten Steuern vollständig auf den Bund zu übertragen?