Festsetzungsbescheid

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Zu der Festsetzung der Versorgungsbezüge führt die wvk aus, dass die Berechnung nach den besonderen Vorschriften über die nach § 36 erfo1gte.

Gegen den Festsetzungsbescheid legte die Petentin Widerspruch ein mit der Begründung, dass es sich bet dem Unfall des Herrn um einen qualifizierten Dienstunfall nach § 37 gehandelt habe.

Bei Vorliegen eines qualifizierten Dienstunfalles erhöht sich der Ruhegehaltssatz auf 80 0/0, und die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe berechnet.

Zu ihrem weiteren Vorgehen führt die Kommuna1e Versorgungskasse für aus: Um diesen Anspruch prüfen zu können, hat die KVW Beamtenversorgung - von der Staatsanwaltschaft Paderborn um Einsicht. In die Ermittlungsakten gebeten. Die Ermittlungsakten wurden der wvk zur Verfügung gestellt. Das Verfahren ist bisher nicht abgeschlossen, afferdings hat dies keine Relevanz für die Entscheidung über die Höhe der Versorgungsbezüge. Neue Anha\tspunkte für die eines qualifizierten Dienstunfalles haben sich aus der Ermittlungsakte nicht ergeben.

Ein gern. § 37 Abs. 1 liegt vor, wenn sich der Beamte bel Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzt und infolgedessen einen Dienstunfall erleidet. Aussetzen bedeutet, dass sich der Beamte tatsächlich in eine entsprechende Lage begeben hat.

Nach rechtlicher Bewertung des Sachverhates kommt die wvk zu dem dass hier die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 nicht erfüllt sind: Eine besondere Lebensgefahr liegt vor, wenn die Diensthandjung mit einer Lebensgefahr verbunden ist, die über das übliche Maß hinausgeht. Dies ist der Fatt, wenn der Verlust des Lebens durch die Diensthandtung wahrscheinlich oder sehr naheliegend 1St. Beispiel: Der Beamte springt in ein brennendes Haus, um ein Kleinkind zu retten und verliert dabei sein leben.

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Oberbrandmeister befand sich am 10.04.20.09 auf einer Einsatzfahrt zu einem Wohnhausbrand. Die Fahrbahn war trocken und die Kreuzung gut ausgebaut. Somit liegen selbst unter Beachtung der Dunkelheit keine faltspezifischen Gefährdungspotenziale vor.

Die Einsatzfahrt erfolgte unter Ausnutzung der Sonderrechte gern. § 35 Abs. 1 Dlese Sonderrechte dürfen nur unter gebührender der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden (§ 35 Abs. 6 Das bedeutet) dass der Fahrer bei einer solchen Einsatzfahrt kleinere Verkehrsverstösse (Z.B. Überfahren von roten Ampeln, Ausweichen auf den Gehweg) begehen kann. Der Fahrer muss sich aber davon überzeugen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer die Lage erkannt haben und sich entsprechend verhalten und anhalten. Diese erhöhten Anforderungen an den Fahrer sollen sicherstellen, dass das Einsatzfahrzeug sicher am Einsatzort ankommt und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen. Folglich ist bei Einsatzfahrt unter Ausnutzung der Sonderrechte gern. § 35 nicht mit dem Verlust des Lebens zu rechnen.

Die Fahrt des Oberbrandmeisters mit dem Feuerwehrfahrzeug zur Einsatzstelle stellte somit keine besondere Lebensgefahr dar. Die Voraussetzungen für einen qualifizierten Dienstunfall gern. § 37 Abs. 1 liegen nicht vor.

Nach den vorliegenden Berichten kann ich weder eine Rechtsverletzung durch die Stadt Paderborn noch durch die Kommunale Versorgungskasse für Westfalen-Lippe erkennen. Insbesondere hat die kommunale Versorgungskasse den Tatbestand des qualifizierten Dienstunfalls zutreffend und konform mit der ständigen Rechtssprechung eng ausgelegt. Beschlussvorschlag des Innenministeriums des Landes

Der Petitionsausschuss hat sich über die Sach- und Rechtslage unterrichten lassen. Es besteht kein Anlass, der Landesregierung (dem Innenministerium) Maßnahmen zu empfehlen.