In der Anstalt gebe es mehrere Gemeinschaftsräume unterschiedlicher Größe die aber nicht voll belegt würden

Die Bausubstanz der Zweiganstalt sei im Kern dringend sanierungsbedÜfftig. Auch wenn die Anstalt in der Zukunft geschlossen werden sollte, könne auf diese Arbeiten aktuell nicht verzichtet werden. Die Qualität des Mauerwerks sei nach wie vor sehr schlecht, was die Absicht der Aufgabe des Standorts nur unterstreiche.

In der Anstalt gebe es mehrere Gemeinschaftsräume unterschiedlicher Größe, die aber nicht voll belegt würden. Diese verfügten alle über einen abgeschlossenen belüfteten Toilettenbereich. Aus den größeren Hafträumen mehrere kleine zu machen, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Der Aufwand wäre zu groß. Rückgänge bei der Auftragslage für die Anstalt seien bisher nicht zu verzeichnen.

Mit dem Personalrat wurden einige besoldungsrechtliche Probleme erörtert. Ein weiteres Thema war die Schließung des Standorts Duisburg-Mitte und die künftige Verwendung der Bediensteten. Hier verfüge der Personalrat kaum über Informationen und werde auch nicht eingebunden. Die Dinge kenne man im Wesentlichen nur vom Hörensagen. Die Kolleginnen und Kollegen hätten gerne Planungssicherheit. Es werde langsam Zeit für Konkretisierungen.

Im gemeinsamen Gespräch mit der Anstaltsleitung und dem Vertreter des lustizministeriums wurde dargelegt, dass hier noch keine konkreten Zahlen genannt werden könnten. Das Ergebnis der diesbezüglichen weiteren Planungen bleibe abzuwarten. Es mache keinen Sinn, früher als ein Jahr vor Fertigstellung der neuen Anstalt in konkrete Planungen einzusteigen. Das seinerzeitige Erstellen von Wunschlisten sei verfrüht gewesen. Diese Listen könnten letztlich wie der Terminus es schon sage - nur als das Erfassen von Wünschen gewertet werden. Allerdings sollte ein informeller Austausch stattfinden, damit die Personalvertretung auch in die Lage versetzt werde, Fragen von Kolleginnen und Kollegen zu beantworten. Eine Arbeitsgruppe habe man kürzlich gebildet. Sie werde nun ihre Arbeit aufuehmen.

Amtsärztliche Gutachten bei Erkrankungen beinhalteten die Problematik, dass z. B. Pensionierungen bzw. Verrentungen nicht durchgeführt werden könnten. Die Arbeit müsse oft über längere Zeit von anderen Kolleginnen und Kollegen mitgemacht werden.

Es sei nicht hinnehmbar, dass z. B. bei einer Versetzung ins Personalmanagement die Planstelle abgezogen werde. Allgemein sehe die Personalsituation in der Zweiganstalt unproblematisch aus. Das könne sich aber unter Umständen recht schnell ändern.

Weiterhin wurde die finanzielle Abgeltung von Überstunden angesprochen. Hier sei es derzeit unklar, inwieweit dafür Haushaltsmittel im Justizetat zur Verfügung ständen.

Weiterhin wurde - wie schon bei vorangegangenen Anstaltsbesuchen - die Problematik des jungen Alters der Dienstanfänger erörtert.

Die Vertreter der Gefangenen verdeutlichten, dass der Personalmangel viel Ärger bereite.

Recht oft könne der Umschluss wegen der dünnen Personaldecke nicht stattfinden. Einmal in der Woche sei das zumindest der Fall. Auch in der Arbeitstherapie falle die tägliche Arbeit oft aus. Das Personal müsse dann andere Aufgaben wahrnehmen.

Es fehle ein Gefangenenbeirat, der als Ansprechpartner auf dem kleinen Dienstweg gene11 relle Belange der Gefangenen klären könnte. Zumindest sollte diesbezüglich ein Versuch gemacht werden. Die Gefangenen wurden in diesem Zusammenhang seitens der Kommission daraufhingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, sich z. B. an den Anstaltsbeirat zu wenden.

Der Anstaltsarzt führe keine Untersuchungen durch. So habe einer der Gesprächsteilnehmer zwar eine andere Matratze wegen der beklagten Rückenbeschwerden erhalten, untersucht worden sei er aber nicht. Die Anstaltsleitung erläuterte in diesem Zusammenhang, dass der Anstaltsarzt zweimal wöchentlich Sprechstunden durchführe. Gehäuft gebe es keine Beschwerden über den medizinischen Dienst.

Ein weiteres Thema waren die nach Auffassung der Gefangenen zu langen Wartezeiten zur Verlegung ins Einweisungsverfahren in der Justizvollzugsanstalt Hagen.

01.07.2010 - Hafthaus Neuss der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf

Das Gebäude des heutigen - an die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf angebundenen - Hafthauses in Neuss wurde zwischen 1900 und 1905 erbaut und diente zunächst dem Amtsgericht Neuss als Gerichtsgefängnis. Nach mehreren Wechseln in der Verwendung waren dort bis 1993 Gefangene des offenen Strafvollzugs untergebracht. Seit 1993 ist das Haus die einzige Abschiebehaftanstalt für weibliche Gefangene in Nordrhein-Westfalen.

Das Hafthaus ist in einem Gebäudeflügel untergebracht, der über fünf Etagen verteilt eine Nutzfläche von etwa 1.450 m2 aufweist.

Im Erdgeschoss befinden sich die Verwaltungs- und Funktionsräume (Zugangskammer, Krankenrevier, Besuchsräume, Duschen). In den oberen Etagen sind die Haft- und Freizeiträume zu finden. Ein von Amtsgerichtsgebäuden umgebener Innenhof ermöglicht den Abschiebegefangenen den Aufenthalt im Freien.

Femseh- und Radioprogramme in vielen Landessprachen können durch eine Satellitenanlage empfangen werden. Radio- und Fernsehgeräte werden den Gefangenen zur Verfügung gestellt.

Allgemeine vollzugliche Maßnahmen:

- stundenweise offene Haftraumtüren (dadurch weitgehende, aber überwachte Bewegungsfreiheit der Inhaftierten innerhalb des Hafthauses und des Freistundenhofs)

- Besuchsabwicklung

- Fernsprecheinrichtungen

- intensive seelsorgerische Maßnahmen

- Psychologische Beratung, Betreuung und Kriseninterventionen

- Versorgung, Betreuung und Überwachung durch den Allgemeinen Vollzugsdienst

- Angebot von Freizeitgestaltung und gemeinschaftlichem Kochen Besondere Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen

- Problembezogene Beratungs- und Betreuungsgespräche

- Einzelfallhilfen

- Case Management

- Kriseninterventionen

- Beschäftigungs-, Handarbeits- Gesprächs-, Entspannungs- und Freizeitgruppen

Diese Maßnahmen werden von externen Trägem und Einrichtungen gefördert und durchgeführt, und zwar durch:

- Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

- Ehrenamtliche Betreuerinnen (efa)

- Stadtdekanat Neuss

Im Hafthaus können 10 Inhaftierte beschäftigt werden. Am Tag des Besuchs waren alle Stellen besetzt.

Der Anstaltsleiter verdeutlichte, dass die Abschiebehaft in Amtshilfe für das Innenministerium unter Aufsicht des Justizministeriums durchgeführt werde.

Das Hafthaus verfüge über 80 Haftplätze. Die Belegung habe sich von Jahr zu Jahr verringert.

Aktuell verwahre man 15 Frauen. Von diesen seien zwei schwanger. Im Wesentlichen liege das Alter der weiblichen Abschiebehäftlinge zwischen 20 und 30 Jahren. Die meisten der Inhaftierten stammten aus afrikanischen Ländern. Es seien aber auch asiatische und sonstige Nationalitäten vertreten. Im Schnitt betrage die Verweildauer etwa 40 Tage. Eine längere Verweildauer als 12 Monate habe man bisher nicht verzeichnet. Die Frauen hätten sich vor ihrer Inhaftierung unterschiedlich lange im Bundesgebiet aufgehalten. Das reiche von 14 Tagen bis zu 10 Jahren und mehr.

Im Allgemeinen Vollzugsdienst verfüge das Hafthaus über 22 Kräfte. Im Nachtdienst müssten drei Bedienstete anwesend sein. Die ehrenamtliche Komponente sei sehr hoch. Sowohl unter den Bediensteten wie auch mit den Inhaftierten werde ein familiärer Umgang gepflegt.

Aus psychiatrischer Sicht seien Symptombereiche, die von mittelgradigen Depressionen bis zu schweren Persönlichkeitsstörungen und zur Suizidgefahr reichten, zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang wurden Beispielsfalle dargestellt.

Die Anstaltskost werde von der Hauptanstalt in Düsseldorf geliefert. Im Hafthaus selbst bereite man lediglich die übrigen Dinge - wie z. B. Getränke - zu.

Sprachschwierigkeiten würden gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Dolmetschern aufgefangen.

Die medizinische Versorgung sei durch den Vertragsarzt und eine Krankenpflegerin gewährleistet. Daneben erfolgten - zeige sich dazu eine Notwendigkeit - Vorstellungen bei Fachärzten.

In Problemfällen werde die Abschiebung hinausgeschoben. Bei der Abschiebung würden die Frauen - wenn nötig - mit Kleidung und Lebensmitteln versorgt.

In Bezug auf die HIV-Problematik wurde mitgeteilt, dass Bluttests nur auf freiwilliger Basis durchgeführt würden. Das werde von den Frauen aber eher weniger in Anspruch genommen.