Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs und Straßenbauabteilungsleiter der Länder über die bis dahin erreichten Ergebnisse zu

Beschluss der Verkehrsministerkonferenz Punkt 5.11 der Tagesordnung: am 6./7. Oktober 2010 auf Schloss Ettersburg Änderung des Bußgeldkatalogs bei Verstößen in sog. Umweltzonen

1. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), durch den Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten als dafür vorgesehenes Fachgremium das Sanktionsniveau für das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette in einer sog. Umweltzone zu überprüfen.

2. Die Verkehrsministerkonferenz bittet das BMVBS, auf der Friihjahrssitzung 2011 der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder über die bis dahin erreichten Ergebnisse zu berichten.

Beschluss der Verkehrsministerkonferenz am 6./7. Oktober 2010 auf Schloss Ettersburg Punkt 6.1 der Tagesordnung: Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr

1. Die Verkehrsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums fur Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zum Stand der Fahrgastrechte im Bereich der Schiene, der Busverkehre sowie des Schiffsverkehrs zur Kenntnis.

2. Sie stellt fest, dass vor weiteren Verbesserungen der Fahrgastrechte in diesen Bereichen die Erfahrungen mit den im Wesentlichen im Jahr 2009 erst eingeftihrten Regelungen einer vertieften Prüfung bedürfen.

3. Das BMVBS wird gebeten, in einem detaillierten Bericht über die Erfahrungen (insbesondere hinsichtlich Fallzahlen, Beschwerdegegenstände, Entscheidungspraxis, Akzeptanz bei den Fahrgästen und Kosten) sowie über Verbesserungsmöglichkeiten auf der Basis der dann vorliegenden Erfahrungen im Herbst 2011 erneut zu informieren.

4. Die Verkehrsministerkonferenz teilt nicht die. Im Bericht des BMVBS enthaltene Aussage, die nationale Durchsetzungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 137112007 sei für Eisenbahnen des Bundes beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), im Übrigen bei den Eisenbahn-Aufsichtbehörden der Länder angesiedelt. Die Zuständigkeit des EBA umfasst auch die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die einer Sicherheitsbescheinigung bzw. einer Sicherheitsgenehmigung bedürfen.

2. Die Verkehrsministerkonferenz sieht in einem hohen Niveau der Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr ein unerlässliches Element der Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie hält es dabei für erforderlich; dass alle Beteiligten die jeweils zuständige Polizei, die Infrastrukturbetreiber, insbesondere DB Station & Service AG, die Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger ihrer jeweiligen Verantwortung.gerecht werden und mit geeigneten Maßnahmen sowie der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Finanzmittel zur Verbesserung der Sicherheit auf den Stationen und im rollenden Material beitragen.

3. Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt, dass die Aufgabenträger mittlerweile in fast allen Ausschreibungsverfahren des SPNV sicherheitsrelevante Anforderungen verstärkt berücksichtigen.