Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

Abschaffung der Videoüberwachung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie (Drucksache 15/484) habe ich zugesagt, dem Ausschuss noch vor Weihnachten einen schriftlichen Bericht zur Umsetzung des Erlasses des damaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 17. April 2009 vorzulegen.

Dieser Bitte entspreche ich gern. Der beigefügte Bericht beruht auf den zum Stichtag 08.12.2010 von den psychiatrischen Krankenhäusern den Bezirksregierungen gelieferten Daten.

Ich bin allerdings der Meinung, dass diese Daten weiter ergänzt werden müssen, um Grundlage der von Ihnen beabsichtigten Anhörung zu sein. Ich habe daher die psychiatrischen Krankenhäuser gebeten, weitere Daten vorzulegen, die statistische Angaben ermöglichen. Diese werden erst nach dem 18. Ich rege daher an, dies bei der vorgesehenen Beratung des weiteren Vorgehens zu dem Gesetzentwurf der FDP in der Ausschusssitzung am 26.01.2011 zu berücksichtigen.

Für die Weiterleitung des beigefügten Berichts an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration wäre ich dankbar. Videoüberwachung von Patientinnen und Patienten nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten in psychiatrischen Krankenhäusern, psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern oder Hochschulkliniken in Nordrhein-Westfalen Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration Umsetzung und praktische Anwendung des Erlasses des damaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 17. April 2009 werden durch die Bezirksregierungen als zuständige Aufsichtsbehörden überwacht und bei den Begehungen durch die staatlichen Besuchskommissioneh nach § 23 überprüft.

Dem Bericht zur Umsetzung der Videoüberwachung in der Psychiatrie liegen sowohl die Daten einer aktuellen Erhebung der Bezirksregierungen als auch entsprechende Informationen aus den Berichten der Besuchskommissionen zu Grunde.

I. Sachstand:

Die Bezirksregierungen haben bei den 22 psychiatrischen Krankenhäusern in NRW, die die Videoüberwachung in der Behandlung von nach zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten bislang eingesetzt haben, eine Erhebung zu Zahl, Anlass, Umfang und Dauer der angeordneten Überwachungsmaßnahmen durchgeführt.

Hierbei hat sich ergeben, dass derzeit nur noch 16 Einrichtungen die Videoüberwachung bei nach dem zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten einsetzen. Als Grund für die Einstellung der Videoüberwachung wurden insbesondere bauliche Veränderungen (z.B. Einbau eines Sichtfensters) genannt, die eine kontinuie:rliche Patientenbeobachtung auch ohne Einsatz einer Videokamera ermöglichen.

In zwei Kliniken wird die Videoüberwachung bereits seit etwa 20 Jahren eingesetzt; die übrigen 14 Kliniken haben mit dem Einsatz der Videoüberwachung erst in den vergangenen 10 Jahren begonnen.