Elternmitbestimmung sei im Unterschied zur Elternmitwirkung nicht möglich

(g) In diesem Zusammenhang betonen Vertreter/innen von Trägern und Elternverbänden, dass Eltern Flexibilität bräuchten, der gegebene finanzielle Rahmen diese jedoch nicht zulasse.

(h) Elternmitbestimmung sei im Unterschied zur Elternmitwirkung nicht möglich. Letztere sei im Elternrat gegeben oder über die Dokumentation über das Kind. Alle anderen Formen der Elternbeteiligung seien für Eltern kaum leistbar. Als Voraussetzungen für die Mitwirkung von Eltern seien zu bedenken: Geld und Zeit der Eltern sowie deren Qualifizierung. Dabei solle die Umsetzung von Elternmitwirkung und Förderung in interdisziplinären Teams erfolgen. In der Ausbildung zum/zur Erzieher/in werde der Umgang mit Erwachsenen nicht so gut umgesetzt. Es sei erforderlich, Mitarbeiter/innen hier vermehrt zu qualifizieren.

(i) Die derzeitige U3-Betreuung gehe an den Bedarfen der Eltern vorbei, so heißt es bei einigen Teilnehmer(inne)n. Die Notwendigkeit der Eingewöhnung eines Kindes erfordere eine stärkere Einbindung der Eltern durch das Personal. Dies sei kaum zu leisten.

(j) Grenzen in Bezug auf die Partnerschaft mit Eltern würden dann erreicht, wenn die Rahmenbedingungen fehlten, diese umzusetzen. Für eine nachhaltige Förderung von Kindern (z.B. in Form von Beratung und Familientherapie in Kooperation mit Erziehungsberatungsstellen oder freien Beratungsstellen) seien ausreichende Ressourcen nicht vorhanden.

(k) Die Umsetzung von Elternarbeit bedeute oft auch die Begleitung in weiterführende Beratung, wie eine Erziehungsberatungsstelle. Dieser Aufwand würde auch von Mitarbeiterinnen aus der Kita geleistet. Dafür fehle es an Ressourcen.

(l) Das habe große Träger und Trägerzusammenschlüsse hervorgebracht und damit die Trägervielfalt sowie die Wahlmöglichkeiten. Kleinere Einrichtungen würden in ihrer Substanz bedroht.

II. Lösungsvorschläge mit Blick auf das Land:

(1) Grundsätzlich werde für die Kommunikation mit Eltern (Elterngespräche, Elternberatung, Erstgespräche) in den Einrichtungen mehr Zeit benötigt. Dies sei bei einer neuen Ressourcenplanung zu berücksichtigen.

(2) Der zu leistende Verwaltungsaufwand in den Einrichtungen müsse ­ dringend ­ verringert werden, damit mehr Zeit für die Förderung der Kinder und die Arbeit mit den Eltern zur Verfügung stehe.

(3) Häufiger wird betont, dass Eltern flexiblere Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung benötigten, es müsse generell mehr auf die Wünsche und Bedürfnisse der Familien eingegangen werden. Das Instrument der Zufriedenheitsabfrage solle hier mehr genutzt werden. Die starren Buchungsmodule mit 25, 35 und 45 Stunden würden den Bedürfnissen der Kinder und Eltern nicht gerecht, auch nicht die Festlegung auf ein Jahr.

Einrichtungen müssten auf veränderte Familiensituationen flexibel reagieren können.

(4) Es werde eine echte Mitbestimmung und Mitwirkung von Eltern in der Umsetzung benötigt. § 9 Abs. 4 beinhalte nur eine Informationspflicht. Eine Mitbestimmung solle sich beziehen auf Mitbestimmung bei Öffnungs- und Schließzeiten, Angebots- und Gruppenstruktur, Aufnahmeverfahren, Konzeption, Kontinuität in der Betreuung. Ein weitergehender Vorschlag lautete, Elternmitwirkung gesetzlich festzuschreiben, um sie nicht dem Zufall einzelner engagierter Eltern zu überlassen.

(5) Eine etwas anders gelagerte Anregung lautet, der Träger solle entscheiden, welche Konzeption der Elternmitwirkung ausgestaltet werde. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Erzieher/innen für eine qualifizierte Zusammenarbeit mit Eltern der Fortbildung bedürften.

Auch diese müsse finanziert werden.

(6) Die Mitbestimmung von Eltern, so wird mehrfach vorgeschlagen, solle durchgängig über Gremien eingerichtet werden: Elternrat, Elternbeirat, Stadtelternrat, Landeselternrat.

Die Gremien könnten den Status eines Trägers der Jugendhilfe (§75 KJHG) erhalten und der Elternbeirat in den Jugendhilfeausschüssen vertreten sein. Die Landesjugendämter sollten dabei die Jugendämter motivieren, die Eltern auch fachlich zu unterstützen, so ein Vorschlag des Landeselternrats. Dazu sollte bedacht werden, die Arbeit in den Elterngremien mit finanziellen Ressourcen ausstatten, z. B. über eine strukturelle Grundförderung für die Organisation von Elternvertretungen. Elternmitwirkung bliebe dann kein reines Ehrenamt.

(7) Für Eltern seien einheitliche Strukturen in den Kommunen ­ und damit mehr Transparenz ­ von hoher Bedeutung. Landesweit einheitliche und sozial gestaffelte Elternbeiträge trügen dazu bei, so der einhellige Tenor. Häufiger wird auch der Wegfall der Elternbeiträge für das erste Betreuungsjahr gefordert. Weiterhin könnten vereinheitlicht werden: Geschwisterregelung und Schließzeiten.

(8) Für Eltern sei es von großer Bedeutung, dass die Betreuungslücke zwischen Ende eines Kita-Jahres und Beginn eines Schuljahres geschlossen werde. Demnach könnten z. B. Kindertageseinrichtungen für die Kinder bis zum Schulbeginn zuständig sein, und durch eine Änderung des Schulgesetzes geregelt werden, dass Kinder ab dem 01.08. eines Jahres Schulkinder sind.

(9) Qualitätsentwicklungsinstrumente sollten in Kitas mehr Verbreitung finden. Dieser Prozess solle unterstützt werden, z. B. mit Blick auf die trägerspezifische Umsetzung. Das Land trage, so heißt es, auch eine fachliche Verantwortung und solle Standards trotz knapper Ressourcen fordern.

(10) Buchungskontingente sollten nach dem Bedarf der Eltern vergeben werden, nicht nach den finanziellen Ressourcen einer Kommune, heißt es auch hier.

(11) Eltern von Kindern mit Behinderung seien im nicht berücksichtigt.

(12) Die Vielfalt der Träger müsse erhalten bleiben.

(13) Ob eine Beitragsfreiheit für alle Eltern nötig sei, wird unterschiedlich kommentiert.

Elternbeiträge könnten nicht befürwortet werden, da es sich bei der Kindertagesbetreuung um einen Bildungsauftrag handele. Das Geld solle im System bleiben, sagen andere

­ Mitnahmeeffekte für die Mittelschichten sollten vermieden werden. Beitragsfreiheit sei für diejenigen von Bedeutung, die Beiträge nicht bezahlen könnten.

(14) Ein anderer Vorschlag lautet, ein kostenloses Mittagessen als landeseinheitliche Regelung oder gestaffelt nach der sozialen Bedarfslage zu schaffen. Ein kostenloses Mittagessen könne in die Elternbeiträge aufgenommen werden.

III. Lösungsvorschläge mit Blick auf die Träger:

(1) Veränderte Lebenssituationen erforderten von Seiten der Träger veränderte Konzepte. In einigen Kitas des Diakonischen Werkes bspw. seien 60 Prozent aller Eltern in den Kitas alleinerziehend. Die Umsetzung des Konzeptes der Erziehungspartnerschaft habe hier eine andere Bedeutung.

(2) Eltern benötigten flexiblere Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung, es müsse generell mehr auf die Wünsche und Bedürfnisse der Familien eingegangen werden.

(3) Es sei der Wunsch der Eltern, so heißt es, im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft die Grundrichtung der pädagogischen Ziele mitzubestimmen. Dazu gehöre auch die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf Augenhöhe (Einrichtung, Träger, Kommune, Land).

(4) Eltern müssten aber auch Möglichkeiten haben sich einzubringen. Die Kita ist auf Informationen der Eltern angewiesen. Eltern, Schule und Kindertageseinrichtung sollten eine zusammenwirkende Verzahnung entfalten.

(5) Das Instrument der Zufriedenheitsabfrage solle mehr genutzt werden.

(6) Es sei generell mehr Zeit für Eltern einzuplanen, z. B. Elternberatung und Elterngespräche.

Erzieher/innen benötigten mehr Zeit als früher, Strukturen und Angebote zu erklären.

Auch dauerten Erstgespräche häufig wesentlich länger als früher.

(7) Elterneinbeziehung solle nicht nur gesetzlich verankert werden, sondern müsse als Haltung verstanden werden: Eltern seien eine Ressource und brächten Potential mit, das genutzt werden könnte.

(8) Kinder zu fördern bedeute mehr denn je, immer auch die Familie und den Sozialraum mit zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung dieses Beziehungsdreiecks lasse sich durch eine konzeptionelle Weiterentwicklung mit einem ganzheitlichen Blick ermöglichen.