Glücksspiel

September 2010) zur Kenntnis.

2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen den Bericht der länderoffenen Zukunft des Lotteriemonopols und die Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen zum Glücksspielstaatsvertrag (Stand: 03. Dezember 2010) zur Kenntnis und beauftragen die länderoffene Zukunft des Lotteriemonopols unter Einbeziehung der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder den Entwurf des Änderungsstaatsvertrages zum Glücksspielstaatsvertrag, der

a) das Monopol bei Lotterien und Sportwetten weiterentwickelt und alternativ

b) das Lotteriemonopol beibehält und zugleich das Sportwettenangebot ohne zahlenmäßige Begrenzung öffnet und alternativ

c) das Lotteriemonopol beibehält und zugleich mit einer zeitlich befristeten Experimentierklausel das Sportwettenangebot konzessioniert öffnet, bis zum Frühjahr 2011 fortzuentwickeln.

3. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die länderoffene Zukunft des Lotteriemonopols unter Einbeziehung der Gewerberechtsreferenten der Länder bis zu ihrer Konferenz am 10. März 2011 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung der Spielverordnung einen Entwurf zu ihrer Änderung vorzulegen.

4. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die länderoffene Zukunft des Lotteriemonopols um einen Zwischenbericht zur am 24. Februar 2011.

5. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten das Vorsitzland, zusammen mit den Ländervertretern in der Ratsarbeitsgruppe Glücksspiel Gespräche mit der Generaldirektion Binnenmarkt zur Vorbereitung des Notifizierungsverfahrens aufzunehmen.