Sozialversicherung

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit März 2006

Statistik Bundesagentur für Arbeit

Am häufigsten, nämlich in 36 Prozent der Fälle, minderte Kindergeld den Anspruch, im Durchschnitt um 244 Euro. Bei immerhin 22 Prozent der Bedarfsgemeinschaften wurde Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit berücksichtigt, und zwar durchschnittlich 351 Euro. Bei 11 Prozent der Bedarfsgemeinschaften reduzierte die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen den Bedarf, im Durchschnitt um 196 Euro. 8 Prozent der Bedarfsgemeinschaften erhielten Arbeitslosengeld II als aufstockende Leistung zu anderen Sozialleistungen, darunter 4 Prozentpunkte ergänzend zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Der Bedarf wurde dadurch um 390 Euro bzw. 418 Euro gemindert.

Der Anrechnungsbetrag variiert deutlich zwischen den Bedarfsgemeinschaften. So wurde der Bedarf für 33 Prozent der Bedarfsgemeinschaften um weniger als 200 Euro, für 38 Prozent zwischen 200 Euro und 500 Euro und für 29 Prozent um mehr als 500 Euro reduziert. Diese Unterschiede erklären sich zum Teil mit Art und Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Anrechnung von Kindergeld und Unterhaltszahlungen. So müssen sich 33 Prozent der Single-Bedarfsgemeinschaften Einkommen anrechnen lassen, und zwar im Durchschnitt 204 Euro, während bei 99 Prozent der Paare mit zwei Kindern der Auszahlungsbetrag gemindert wird (durchschnittlich um 621 Euro). Auch die Anrechnung von Erwerbseinkommen variiert zwischen den Bedarfsgemeinschaften. Am unteren Ende finden sich wieder die Single-Bedarfsgemeinschaften, von denen sich 12 Prozent Erwerbseinkommen anrechnen lassen müssen, und zwar im Durchschnitt 186 Euro. Am häufigsten wird bei Paaren mit einem Kind Erwerbseinkommen berücksichtigt; 47 Prozent dieser Bedarfsgemeinschaften wird durchschnittlich 498 Euro angerechnet. Weitere differenzierte Tabellen zu Verteilung der Anrechnungsbeträge nach Typ der Bedarfsgemeinschaft und Einkommensart finden sich im Anhang.

- 6 Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anteil von Bedarfsgemeinschaften mit anrechenbarem Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen Typs in Prozent Durchschnittliches anrechenbares Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Typen der Bedarfsgemeinschaften

- 336 auswertbare Kreise September 2005 Bedarfsgemeinschaftstyp Quelle: Statistik der BA

- 7 Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit März 2006

Statistik Bundesagentur für Arbeit

2. Erwerbstätigkeit und Bezug von Leistungen aus der Grundsicherung

Im September 2005 wurde bei 844.000 Bedarfsgemeinschaften Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf die Grundsicherung angerechnet.

Da in einigen Bedarfsgemeinschaften zwei oder mehrere Hilfebedürftige Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, beläuft sich die Zahl der erwerbstätigen Personen in Bedarfsgemeinschaften auf insgesamt 906.000. Zum weitaus größten Teil wird das Einkommen in abhängiger Beschäftigung verdient; 45.000 Personen oder 5 Prozent der erwerbstätigen Personen beziehen ihr anrechenbares Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit. Im Durchschnitt erzielten Hilfebedürftige durch ihre Erwerbstätigkeit ein Bruttoeinkommen von 629 Euro, davon waren 327 Euro auf den Anspruch auf Grundsicherung anrechenbar. Von den Personen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit verdienten 51 Prozent ein Bruttoeinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, 19 Prozent erreichten zwischen 400 Euro und 800 Euro und nur 30 Prozent mehr als 800 Euro.

Zu berücksichtigendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Bruttoeinkommen) von Personen

- Deutschland September 2005 Quelle: Statistik der BA

Der Vergleich mit der alten Sozial- und Arbeitslosenhilfestatistik zeigt, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich mehr Hilfebedürftige parallel zum Bezug einer Geldleistung eine Erwerbstätigkeit ausüben. So arbeiteten im Dezember 2004 von den Arbeitslosenhilfebeziehern schätzungsweise 320.000 in einem Minijob

(die Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung war für diese Personen nicht möglich), gleichzeitig waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 149.

Sozialhilfeempfänger erwerbstätig, davon 89.000 in Teilzeit und 60.000 in Vollzeit. In Summe gingen also

Die gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben sich ab 1. Oktober 2005 geändert. Der Auswertung liegt noch das alte Recht zugrunde. Vgl. hierzu den Kasten „Rechtliche Bestimmungen zur Anrechnung von Einkommen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf Seite 14.

Schätzung, da eine Auswertung nur für alle Leistungsempfänger nach dem SGB III vorliegt. Da nicht nach Arbeitslosengeld-, Arbeitslosenhilfe- und Unterhaltsgeld-Empfänger differenziert werden kann, wurden die Minijobber von Ende Dezember 2004 proportional auf die Leistungsempfänger verteilt.