Fuldarenaturierungskonzept in Verbindung mit Hochwasserpegelabsenkungen in der Gemarkung Ludwigsau-Mecklar

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Maßnahmen wurden bisher mit welchen Erdmassenbewegungen durchgeführt?

Auf der Grundlage der Planung "Renaturierung der Fuldaaue" des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat die Gemeinde Ludwigsau in der Gemarkung Mecklar die Flussaufspaltung des Gewässers Fulda unter Einbeziehung des angrenzenden Kiesteiches, die Herstellung einer Hochflutrinne mit Anlage eines Altwassers und die Umgestaltung der vorhandenen Kiesseefläche, jeweils mit Anbindung an das Gewässer Fulda, sowie die Herstellung von naturtypischen Rinnensystemen umgesetzt. Dadurch wurde auch das Retentionsvolumen alleine im Bereich der mittleren Fulda um über 6 Mio. m3 erhöht.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden bisher insgesamt 281.000 m3, zur Herstellung der Flussaufspaltung Kiessee 105.000 m3, und zur Flussaufspaltung Kreisstraße K1 116.000 m.

Frage 2. Welche Ziele wurden mit den durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf Naturschutz und Hochwasserschutz verfolgt?

In den Planungen wurden Entwicklungsziele und Maßnahmenkonzepte eingearbeitet, die sich an den aktuellen Leitbildern zur Strukturverbesserung der Gewässer orientieren.

Darüber hinaus hat die "Niederschlagsgebietsweise Erfassung der natürlichen Retentionsräume in Hessen" (Retentionskataster Hessen) im Einzugsgebiet der Fulda ein erhebliches Retentionsraumpotenzial ergeben. Bei der Verfolgung eines Hochwasserschutzkonzeptes an der mittleren Fulda ist aus fachlicher Sicht die Integration der potenziellen Retentionsräume, die im Rahmen des Retentionskatasters erhobenen wurden, zwingend notwendig.

Zur Umsetzung der in der Planung erfassten Maßnahmen hat das Regierungspräsidium Kassel die Initiative ergriffen und mit allen Beteiligten Gespräche und Verhandlungen geführt. Mit den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wurde eine Vereinbarung zur kooperativen Umsetzung von Maßnahmen geschlossen, die dem umweltverträglichen Hochwasserschutz mit gleichzeitiger Renaturierung der Gewässer dient.

Mit der Durchführung der Maßnahmen wurden in dem Gebiet LudwigsauMecklar folgende Ziele erreicht:

- Förderung dynamischer Prozesse in den Ein- und Ausströmbereichen,

- Verbesserung der Lebensraumfunktion für auentypische Pflanzen und Tiere,

- Verbesserung der Gewässerstrukturgüte und der gewässerökologischen Funktionen,

- Schaffung naturnaher Flachwasserzonen im Kiessee,

- Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslage Mecklar sowie

- naturschutzfachliche Aufwertung bzgl. der Ziele des geplanten FFHGebietes.

Frage 3. Welche Erfolgsaussagen können bisher hinsichtlich der naturschutzfachlichen Entwicklung in dem Maßnahmengebiet getroffen werden?

Bereits im ersten Jahr nach Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen wurden die in der Antwort zu Frage 2 genannten Ziele erreicht.

Frage 4. Welche Hochwasserpegelabsenkungen für fünfjährige und für hundertjährige Hochwasserereignisse werden mit den durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Fuldabrücke K1 alt, im Bereich der Fuldabrücke K1 neu sowie in der Ortslage Mecklar erwartet?

Die Hochwasserstände werden durch die Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen wie folgt abgesenkt:

a) bei einem HQ 100 Ereignis

- ca. 0,31 m im Bereich der Fuldabrücke K1 alt,

- ca. 0,25 m im Bereich der Fuldabrücke K1 neu,

- ca. 0,13 m in der Ortslage Mecklar,

b) bei einem HQ 5 Ereignis

- ca. 0,42 m im Bereich der Fuldabrücke K1 alt,

- ca. 0,38 m im Bereich der Fuldabrücke K1 neu und

- ca. 0,16 m in der Ortslage Mecklar.

Frage 5. Welche Erfolgsaussagen können bisher hinsichtlich der geplanten Hochwasserpegelabsenkung in diesen Bereichen getroffen werden?

Da seit der Fertigstellung der Baumaßnahmen keine Hochwasserereignisse stattgefunden haben, können hierzu noch keine Erfolgsaussagen getroffen werden. Jedoch darf davon ausgegangen werden, dass das Ziel der Planungen nach Durchführung aller Maßnahmen erreicht wird.

Frage 6. Wie hoch sind die Gesamtkosten der durchgeführten Maßnahmen?

Für die Durchführung der Maßnahmen sind Kosten in Höhe von insgesamt 1.881.000,- entstanden. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

- 538.000 für die Herstellung Flussaufspaltung Kiessee,

- 783.000 für den Bau der Flutmulde Mecklar und

- 560.000 für die Herstellung der Flussaufspaltung im Bereich der Kreisstraße K1.

Frage 7. Welchen Anteil an den Gesamtkosten förderte das Land Hessen im Rahmen des Programms naturnahe Gewässer?

Das Land Hessen hat im Rahmen des Programms "Naturnahe Gewässer" einen Kostenanteil in Höhe von insgesamt 1.122.670 (85 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 1,32 Mio. übernommen. Davon entfallen

- auf die Herstellung der Flussaufspaltung Kiessee 457.430

- auf den Bau der Flutmulde Mecklar 665.240.

Für die Herstellung der Flussaufspaltung Kreisstraße K1 ist aus dem Programm "Naturnahe Gewässer" keine Förderung vorgesehen. Diese Baumaßnahme wird in Folge des Ausbaus der Kreisstraße durchgeführt. Der gesamte Ausbau der Kreisstraße K1 wird gemäß dem Finanzausgleichgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anteilig gefördert.

Frage 8. Wie stellt sich die Ökopunkte- Bilanz der durchgeführten Maßnahme dar?

Eine "Ökopunkte- Bilanz" wurde nicht erstellt.