Grundschule

Einbindung in Vertretungskonzepte

Die Eltern sollen durch die Schulen sowohl über das schulische Vertretungskonzept als auch über Förderangebote und Fördermaßnahmen informiert werden. Dabei ist auf den die Stundentafel ergänzenden Charakter zusätzlicher Förderangebote hinzuweisen. Ebenso soll aufgezeigt werden, dass zahlreiche Förderangebote nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht dauerhaft während des gesamten Schuljahres stattfinden müssen.

Die Schulämter berücksichtigen bei der Entscheidung über die Zuweisung einer Lehrkraft der schulübergreifenden Vertretungsreserve (Grundschule) bzw. über die Zuweisung flexibler Mittel für Vertretungsunterricht an eine Schule die dort vorhandenen zusätzlichen Stellen.

Die einzelne Schule wiederum berücksichtigt die zugewiesenen Stellenanteile in ihrem schulinternen Vertretungskonzept. Wenn in der Schule unvorhergesehener Vertretungsbedarf entsteht, setzt sie diese Lehrkräfte in vertretbarem Rahmen auch zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ein.

Für die Verwendung dieser Stellen in den übrigen Schulformen gilt grundsätzlich folgende Regelung: die von der Landesregierung zusätzlich bereit gestellten Stellen sind ausschließlich zur Vermeidung von Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung einzusetzen; soweit der Bedarf an einer Schule trotz einer Bedarfsdeckungsquote in der Schulform von 100 Prozent und mehr nicht gedeckt ist, sind Abordnungen bzw. Versetzungen vorzunehmen; die Inanspruchnahme von zusätzlichen Stellen gegen Unterrichtsausfall ist grundsätzlich unzulässig; eine Verwendung der Stellen zum Beispiel zur Verringerung von Klassengrößen ist unzulässig. die Einplanung von Stellenreservestunden in den Stundenplan ist unzulässig.

Weitere Verwendungen

Präventionszuschlag Kompetenzzentren:

Für die Förderschulen gilt zusätzlich, dass aus diesem Stellenkontingent auch der Präventionszuschlag (0,5 Stelle je Kompetenzzentrum) für die am Pilotprojekt teilnehmenden Kompetenzzentren bedient werden kann.

NRW-Sportschulen:

Im Schuljahr 2009/2010 sind 5,85 Stellen für NRW-Sportschulen vorgesehen (Bezirksregierung Arnsberg: Goethe-Gymnasium in Dortmund-Mitte 0,65 Stellen; Bezirksregierung Detmold: Besselgymnasium in Minden 1,3 Stellen; Bezirksregierung Düsseldorf: Lessing-Gymnasium in Düsseldorf 1,95 Stellen und Gesamtschule in Solingen 1,3 Stellen; Bezirksregierung Münster: Pascal Gymnasium in Münster 0,65 Stellen).

Komm Mit!:

Im Rahmen des Projekts Komm mit! sind aus dem Kontingent der zusätzlich bereit gestellten Stellen je Projektschule 0,3 Stellen vorgesehen.