Staatsdomäne Hofmeierei (Darmstadt)

Die 90 ha große Staatsdomäne Hofmeierei (Darmstadt) wird zum 1. Juli 2006 der Stiftung Hofgut Oberfeld Darmstadt zur Nutzung überlassen. Vereinbart wurden die Veräußerung der Hofstelle der Domäne (3 ha) sowie die Verpachtung der Ländereien (87 ha).

Die gemeinnützige Stiftung Hofgut Oberfeld Darmstadt, die aus dem Verein Initiative Oberfeld e.V. Darmstadt hervorgegangen ist, hat ein nachhaltiges Nutzungskonzept für die landwirtschaftlichen Flächen (das "Oberfeld") und die Hofstelle der Domäne entwickelt (Konzept Landwirtschaft, Vermarktung, Pädagogik, Sozialtherapie, Kultur). Grundlage der Bewirtschaftung ist die ökologische Landwirtschaft, in die sozialtherapeutische Maßnahmen integriert werden. Dazu will die Stiftung in Kooperation mit dem Verein Projekt Lebensweg e.V. auf der Domäne Wohnraum und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen (im Endausbau bis zu 36 Wohnplätze und 60 Werkstattplätze). Mit dieser Einrichtung soll eine stadtnahe Dependance zur ländlichen Heydenmühle in Otzberg-Lengfeld geschaffen werden.

Der Verein Projekt Lebensweg e.V. ist eine aus der Elternschaft der Christophorus-Schule Mühltal hervorgegangene Initiative, die sich das Ziel gesetzt hat, aus eigener Betroffenheit heraus von den Elternhäusern unabhängige Lebensperspektiven für geistig und mehrfach behinderte Menschen nach der Schule zu entwickeln. Die Heydenmühle in Otzberg-Lengfeld betreibt seit 1997 sozialtherapeutische Einrichtungen für Erwachsene jeden Alters. Inzwischen leben dort insgesamt 40 Menschen im betreuten Wohnen und 60 Menschen in den Werkstätten für behinderte Menschen. Die geplante stadtnahe Dependance auf dem Gelände der Domäne Hofmeierei bedeutet für die sozialtherapeutische Arbeit der ländlich gelegenen Heydenmühle eine ideale Ergänzung.

Die Landesregierung befürwortet und unterstützt die geplanten Maßnahmen, daher wurde von einer öffentlichen Ausbietung abgesehen. Der Bedarf an weiteren Wohn- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen ist unstreitig. Bau und Einrichtung der geplanten Wohn- und Werkstätten können mit Mitteln nach der Investitions- und Maßnahmeförderrichtlinie (IMFR) des Sozialministeriums und mit Mitteln aus der SchwerbehindertenAusgleichsabgabe gefördert werden. Eine diesbezügliche grundsätzliche Abstimmung mit dem Sozialministerium ist bereits erfolgt. Weiter erhält die Stiftung Hofgut Oberfeld Darmstadt finanzielle Unterstützung durch die Software AG - Stiftung Darmstadt, die soziale und ökologische Projekte europaweit fördert. Es liegt eine Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor, welche die Konzeption befürwortet, die aus ökologischer, ökonomischer, sozialpädagogischer Sicht gute Voraussetzungen mitbringt und den Nachhaltigkeitsgedanken der Lokalen Agenda 21 erfüllt.

Zur Durchführung der Baumaßnahmen wird die Hofstelle der Domäne an die Stiftung Hofgut Oberfeld Darmstadt veräußert. Die Hofstelle ist im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt als landwirtschaftliche Nutzung Außenbereich - dargestellt. Sie liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Weiter ist die Gesamtanlage (1892 erbaute ehem. Großherzogliche Meierei) unter Denkmalschutz gestellt (Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes). Zusätzlich sind drei Gebäude (zwei Fachwerkgebäude sowie der ehem. Kuhstall) als Kulturdenkmäler ausgewiesen, bei denen sich der Schutz auch auf das Innere der Gebäude bezieht.

Für den engeren, bebauten Teil der Hofstelle in Größe von 12.697 qm (Flurstücke 333, 334/1 und 337) hat der Gutachterausschuss für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Gutachten vom 25. Januar 2006 einen Bodenwert von 60 /qm ermittelt 760.000,00.

Dieser Wert bildete die Grundlage für die Kaufverhandlungen mit der Stiftung Hofgut Oberfeld Darmstadt.

Die Stiftung hat im Rahmen der Verhandlungen mitgeteilt, den ermittelten Wert des abgängigen Schweinestalls in Höhe von 3.611,14 und des nicht wirtschaftlich nutzbaren Kuhstalls, der als Kulturdenkmal zu erhalten ist, in Höhe von 74.489,44 nicht bezahlen zu wollen. Man hat sich darauf geeinigt, von dem ermittelten Gesamtwert diese Beträge in einer Höhe von insgesamt 78.100,58 abzuziehen, sodass der Kaufpreis für die Hofstelle abschließend mit 1.110.843,32 vereinbart wurde.

Das Hessische Baumanagement hat zu dem ausgehandelten Kaufpreis mitgeteilt, dass im vorliegenden Fall der Verkehrswert unter Berücksichtigung des Gemeinbedarfs ermittelt werden kann. Es wurde bestätigt, dass bei diesem Verfahren von einem Verkehrswert auszugehen ist, der unterhalb der ursprünglichen marktangepassten Sachwertermittlung und unterhalb des ausgehandelten Kaufpreises liegt.

Ein entsprechender Kaufvertragsentwurf wurde mit der Vertragspartnerin abgestimmt. Der notarielle Kaufvertrag soll Ende Juni 2006 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hessischen Landtag geschlossen werden. Der Abschluss des Vertrages vor Einholung der Zustimmung wird erforderlich, da nach Ablauf des Domänenpachtverhältnisses zum 30. Juni 2006 rechtzeitig ein Rechts- und Wirtschaftsnachfolger für die Liegenschaft zur Verfügung stehen muss. Bis dahin kann jedoch aus zeitlichen Gründen die Zustimmung durch den Landtag nicht mehr eingeholt werden.

Im Kaufvertrag wird das übliche Wiederkaufsrecht zugunsten des Landes Hessen vereinbart, das die Ansprüche des Landes für den Fall einer nicht zweckentsprechenden Verwertung des Kaufgrundstücks durch die Käuferin sichert.

Im Übrigen ist der zu zahlende Kaufpreis vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages fällig.

Die Zustimmung des Hessischen Landtages nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert der zu veräußernden Grundstücke mehr als 500.000 beträgt (Nr. 5.8 der VV zu § 64 LHO).