Grundschule

Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen führt auch zu einer Veränderung der Aufgaben von Schulleitung und Schulaufsicht. Die Weiterqualifizierung dieses Personenkreises durch Qualifikationserweiterungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht:

Schulleitungsqualifizierung / Eignungsfeststellungsverfahren Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle als Schulleiterin oder als Schulleiter werden im Vorfeld des Bewerbungsverfahrens für die Übernahme des Amtes qualifiziert. Die Qualifizierungsphase wird mit dem Eignungsfeststellungsverfahren abgeschlossen.

Schul- und Seminarleitungsmitglieder

Zur Nachwuchsförderung werden Lehrerinnen und Lehrer, die sich für Leitungsaufgaben interessieren, durch Orientierungsseminare der Bezirksregierungen unterstützt.

Leitungsmitglieder in Schulen und Studienseminaren, die bereits im Amt sind, erhalten ein modularisiertes Fortbildungsangebot.

Schulaufsichtsbeamtinnen/-beamte

In dem Maß, in dem in den Schulen eine neue Professionalität in der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben entwickelt wird und die Verbesserung der Qualität durch interne Entwicklungsprozesse geleistet wird, verändern sich auch die Aufgaben der Schulaufsicht. Schulaufsicht wird zu einer Einrichtung, die die Veränderungsprozesse an den Schulen durch externe Evaluation (Qualitätsanalyse) und Beratung unterstützt. Das dazu passende Fortbildungsangebot für die Schulaufsichtsbeamtinnen/-beamten wird mit den Maßnahmen für Schulleitungsmitglieder abgestimmt und weiterentwickelt.

Weitere Qualifikationserweiterungen:

Moderatorinnen / Moderatoren Moderatorinnen und Moderatoren sind Lehrkräfte, die Schulen durch zum HE 2011 Stand: 08.03.

Darüber hinaus leiten sie Zertifikatskurse zur Qualifikationserweiterung und führen die Maßnahmen zur Schulleitungsqualifizierung durch. Dazu werden sie auf der Grundlage einer landesweit abgestimmten Planung qualifiziert.

Qualifikationserweiterung in Bedarfsfächern

a) Englisch an Grundschulen und Förderschulen

Für das Fach Englisch in der Grundschule werden sprachliche Qualifizierung und methodisch/didaktische Einführung in das Fach angeboten. Mit der Einführung des Faches Englisch an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen besteht auch an diesen Schulen Fortbildungsbedarf.

b) Bedarfsfächer der Sekundarstufe I und II

Zur Sicherung des Fachunterrichts in den Sekundarstufen I und II sind berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen (Zertifikatskurse) eingerichtet.

Dies betrifft zurzeit die Fächer Chemie, Englisch, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Technik, Kath. und Ev. Religionslehre, Latein, Kunst und Praktische Philosophie.

Die Kapazitäten für diese Qualifizierungsmaßnahmen müssen ausgebaut werden.

In den eigenverantwortlichen Schulen wird Fortbildung sehr viel stärker als gemeinsame Angelegenheit des Kollegiums verstanden. Kollegiumsinterne Fortbildung nutzt die Ressourcen der Lehrerfortbildung besonders wirtschaftlich und wirksam. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird deshalb allen Schulen ein Fortbildungsbudget durch Zuweisung der Mittel über die Schulträger zur Verfügung gestellt: Fortbildungsbudgets der Schulen 2005 2011

Kleine Schule mindestens 350 Euro 800 Euro Mittlere Schule mit 50 Lehrkräften 1.400 Euro 2.250 Euro Große Schule mit 120 Lehrkräften 3.360 Euro 5.400 Euro Summe: 4,8 Mio. Euro 8 Mio. Euro

Der NRW-Bildungsserver learn:line wird zu einem Medien-Portal für alle Schulen weiterentwickelt.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland wurde im Oktober 1949 durch einen Staatsvertrag gegründet. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder.

Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen. Tätigkeit und Finanzierung des Sekretariats beruhen auf einem Staatsvertrag.

Das Sekretariat wird anteilig von den Ländern nach dem jeweils geltenden Königsteiner Schlüssel finanziert.