Die Verteilung der Reisekostenmittel auf die Schulen erfolgt auf der Basis der Schülerzahlen

Schulwanderungen und Schulfahrten sind Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit und pädagogisch von großer Bedeutung. Die Reisekostenvergütungen werden im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel den an Schulwanderungen und Schulfahrten teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrern gezahlt, die hierauf einen Rechtsanspruch haben.

Die Verteilung der Reisekostenmittel auf die Schulen erfolgt auf der Basis der Schülerzahlen. Das der einzelnen Schule zustehende Kontingent wird durch Multiplikation der Schülerzahl mit einem Betrag ermittelt, der sich an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und an dem in den Schulformen und Schulstufen bei der Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten entstehenden unterschiedlichen finanziellen Aufwand und Betreuungsaufwand orientiert. Bewirtschaftet werden die Mittel durch die Bezirksregierungen.

Schulen entscheiden in eigener Verantwortung über Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten. Die Schulkonferenz legt den Rahmen einschließlich der Höchstdauer und der Kostenobergrenze fest. Aufgrund des unterschiedlichen Reiseverhaltens der Schulen kann dies dazu führen, dass die den Schulen zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel für die Durchführung der vorgesehenen Schulwanderungen und Schulfahrten nicht ausreichen. In diesen Fällen können Schulleitungen die Dienstreisen der begleitenden Lehrkräfte nur genehmigen, wenn diese im Vorfeld ggf. anteilig auf Reisekosten verzichten. Ein Reisekostenverzicht kann nur freiwillig erfolgen.

Die Beträge sind zweckgebunden für folgende Aufwendungen bestimmt:

Zwecke der Landesschülervertretung (institutionelle Kosten wie z. B. Personalund Bürokosten und Projektkosten z. B. für Seminare, Publikationen, Delegiertenkonferenzen),

Bezirksschülervertretungen und sonstige überörtliche SV - Veranstaltungen,

Schülersprecherseminare der Bezirksregierungen.

Die Mittel werden von der Bezirksregierung in Düsseldorf bewirtschaftet und der Landesschülervertretung sowie den einzelnen Bezirksschülervertretungen auf Antrag gewährt.

Vorhaben der Landesschülervertretung müssen zuvor angemeldet werden, die Fördermittel werden erst nach Prüfung der Projekt-Vorhaben angewiesen.

Soweit in anderen Regierungsbezirken Schülervertretungsseminare abgehalten werden, stellt die Bezirksregierung Düsseldorf den Bezirksregierungen entsprechende Mittel zur Verfügung.

Weitere Aufwendungen für die Landesschülervertretung sind im Kapitel 05 300 unter den Titeln 517 04 und 518 04 veranschlagt. Dabei handelt es sich um die Bewirtschaftungskosten (4.000 EUR) und die Jahresmiete der Räumlichkeiten der Landesschülervertretung (18.000 EUR).

Weiterhin wird für die Freistellung von SV-Verbindungslehrern eine Stelle aus den Rundungsgewinnen bereitgestellt.

Nach dem Runderlass des Kultusministeriums vom 27. Juli 1992 - BASS 10 - 32 Nr. 60 - setzen die oberen Schulaufsichtsbehörden Lehrkräfte als Beraterinnen und Berater im Schulsport ein, um die für den Schulsport zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, Schulträger, Schulen, aber auch Sportverbände und Sportvereine bei der Umsetzung der landesweiten Schwerpunktmaßnahmen zur Entwicklung und Förderung des Sportunterrichts und des außerunterrichtlichen Schulsports beraten.

Sie sind darüber hinaus bei der Planung, Durchführung und Evaluation der regionalen, lokalen und schulinternen Qualifizierungs- und Zertifizierungsangebote für Lehrkräfte eingesetzt.

Die im Zuständigkeitsbereich des MFKJKS des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzten Beraterinnen und Berater im Schulsport sind zudem mit der Organisation des schulsportlichen Wettkampfwesens und mit der Koordination von Maßnahmen der Talentsichtung und Talentförderung beauftragt.

Zur pauschalen Abgeltung ihrer Aufwendungen (Reise-, Telefon-, Porto-, Materialkosten usw.) erhalten die Beraterinnen und Berater im Schulsport eine Kostenerstattung. Sie beträgt in der Regel für die Beraterinnen und Berater in Kreisen durchschnittlich 383 EUR, in kreisfreien Städten durchschnittlich 307 EUR jährlich.

Die Beraterinnen und Berater im Schulsport werden jeweils für ein Schuljahr eingesetzt.