Die Justiz des Landes Nordrhein Westfalen setzt sich daher für die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ein

B. Eckdaten und Schwerpunkte des Justizhaushalts Erläuterungsband Justiz

Zustellungsreformgesetzes 2002 und des Justizkommunikationsgesetzes 2005 geschaffen wurden, findet die elektronische Kommunikation in der Justiz noch nicht in dem Maße statt, wie es sich der Gesetzgeber erhofft hat. Lediglich im Registerwesen wird seit 2007 in nennenswertem Umfang ein elektronischer Rechtsverkehr praktiziert. Es bleiben daher noch viele Chancen ungenutzt, die Rechtsgewährung durch den zielgerichteten Einsatz moderner Informationstechnik zu beschleunigen.

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich daher für die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs ein. Hierzu wurden in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern nicht nur Maßnahmen auf nationaler Ebene ergriffen (u.a. Aufbau des deutschen Justizportals www.justiz.de nebst mehreren Fachportalen), sondern auch aktive Beteiligungen an von der EU geförderten e-justice-Projekten angestrebt.

Ziel der nordrhein-westfälischen Justiz ist es dabei, die auf europäischer Ebene zu entwickelnden Standards mitzuprägen und an den technischen Entwicklungen von Beginn an teilzuhaben. Das Land Nordrhein-Westfalen kommt dadurch nicht nur in den Vorteil einer früheren Nutzung von neuen Entwicklungen, sondern spart auch Kosten, indem späterer Anpassungsaufwand bei den hiesigen Verfahrenslösungen vermieden wird.

Folgende Projekte wurden bereits als förderungswürdig anerkannt und befinden sich zurzeit in der Umsetzung:

Verteiltes Identitäts-Management (D.I.M.)

Bezahlsystem (PEJA)

EU-weit einsetzbares System für Online-Formulare (EO-Forms)

(Federführung: Österreich)

Transnational Use of Videoconferencing (Federführung: Niederlande).

Für jedes anerkannte Projekt werden aus dem Haushalt der EU bis zu 500.000 EUR zugewiesen.

Außerdem hat die Justiz Nordrhein-Westfalen die Leitung des e-CODEX-Projektes übernommen, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Justizbehörden und den Zugang von Bürgern, Unternehmen und professionellen Kunden zur Justiz verbessern soll. An diesem auf 3 Jahre angelegten Vorhaben, das am 01.12.2010 begonnen hat, sind 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt. Das Finanzvolumen für e-CODEX liegt insgesamt bei 14 Mio. EUR.

B. Eckdaten und Schwerpunkte des Justizhaushalts Erläuterungsband Justiz

Die Gesamtprojektkosten aller laufenden Förderprojekte werden mindestens zu 50 Prozent aus EU-Mitteln gefördert. Der verbleibende Projektaufwand muss durch eigenen Personaloder Sachmitteleinsatz der Mitgliedstaaten abgedeckt werden. Die an den Projekten beteiligten Mitgliedstaaten müssen im Rahmen von Vereinbarungen zusichern, über die erforderlichen Ressourcen zu verfügen.

Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2009 Fördermittel in Höhe von ca. 80.000,-EUR und in 2010 in Höhe von ca. 500.000,- EUR bereit gestellt. Es ist davon auszugehen, dass an direkten bzw. indirekten EU-Fördermitteln im Jahr 2011 voraussichtlich 3,8 Mio. EUR in Nordrhein-Westfalen eingehen werden. Die Projekte können mittelfristig dazu führen, dass eigene Entwicklungskosten in diesen Bereichen vermieden werden. Seitens der EUKommission wurde im Übrigen zugesagt, dass auch die künftigen Haushalte der EU einen Schwerpunkt auf die Förderung des e-Justice-Bereichs legen werden.

Aufgrund der noch nicht konkret feststehenden Höhe der EU-Förderung wurde im Rahmen des Haushaltsentwurfs im Haushaltsjahr 2011 bei der für diese Verwendung eingerichteten Titelgruppe 62 ein Strichansatz ausgebracht.

C. Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln Erläuterungsband Justiz

C. Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln

I. Justizministerium (Kapitel 04 010)

1. Sachhaushalt

Die Ausgaben der Hauptgruppe 5 sind gegenüber dem Jahr 2010 geringfügig erhöht worden.

Ein Mehrbedarf ergibt sich insbesondere bei der BLB-Miete und den Nebenkosten.

Der Ansatz bei Hauptgruppe 8 kann gegenüber dem Vorjahr nochmals reduziert werden, da die Ausstattung der umgebauten Gebäudeteile mit neuem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen (z.B. Aktenrollanlagen zur Archivierung von Altakten, Mobiliar für Diensträume) abgeschlossen ist.