Projekte der Prävention von Straftaten

Prävention:

Frage 30. Welche Projekte der Prävention von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verfolgt die Landesregierung?

Die Hessische Landesregierung hat mit dem Beschluss des "Landesaktionsplans zur Prävention von Gewalt im häuslichen Bereich" die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt vorbereitet, die nunmehr seit dem 1. Februar 2006 im hessischen Justizministerium besteht. Da sexuelle Gewalt gegen Frauen vorwiegend im häuslichen Bereich und durch den Beziehungspartner oder Ex-Beziehungspartner geschieht, ist der verbesserte Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der Frau ein Inhalt der anlaufenden Arbeit der Landeskoordinierungsstelle. Die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle dokumentiert den hohen Stellenwert, den die Landesregierung der Prävention häuslicher Gewalt zumisst.

Als Projekt im engeren Sinne ist das Interventionsprojekt zur Unterstützung der Gewaltprävention im Gesundheitswesen zu benennen; auf die Ausführungen hierzu in der Antwort zur Frage 4 wird verwiesen.

Die hessische Polizei bietet vielfältige Präventionsaktivitäten auf diesem Gebiet im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Schwerpunktprogrammen (z.B. "Sicheres Parkha us"), verhaltensorientierten Beratungen, Seminaren, Vorträgen und Projektwochen (z.B. an Schulen, in Firmen und Bildungsstätten aller Art) und Kursen zur Selbstbehauptung bzw. Selbstverteidigung von Frauen und Mädchen in vielen Präsidiumsbereichen an. Frauen und Mädchen erlernen in diesen Kursen bei praktischen und theoretischen Verhaltensübungen die Vermeidung der Opferwerdung hinsichtlich der verschiedensten Gewaltformen.

Multidisziplinäre Arbeitsgruppen, meist angesiedelt in den Präventionsräten der Kommunen, helfen durch die Vernetzung der Institutionen bei der Verbesserung der Hilfs- und Präventionsmöglichkeiten für Opfer sexueller Gewalt. Hier arbeiten Jugend- und Sozialämter, Erziehungsberatungsstellen, Gesundheitsämter, Ärzte, Justiz, Schulen, Kindergärten und Polizei in unterschiedlichsten Besetzungen zusammen.

Frage 31. Welche weiteren Maßnahmen zur Dunkelfeldaufhellung sind für Hessen geplant?

Eine Möglichkeit der Dunkelfeldaufhellung kann in der konsequenten Umsetzung des neuen polizeilichen Opferschutzprogramms gesehen werden.

Im vergangenen Jahr wurde durch Multiplikatorenschulungen der Einsatz des Opferschutz-Films "Nah dran", des Internet-Auftrittes "Opferschutz INTERAKTIV" und der Informationssoftware "VIKTIM" vorbereitet und schon teilweise in der Praxis durchgeführt. Die Nutzung dieser Anwendungen soll weiterhin intensiviert werden (zu den Einzelheiten siehe Frage 40). Ebenso wurden diese Inhalte in die Aus- und Fortbildung der hessischen Polizei (z.B. Curriculum der VFH) integriert. Dadurch sollen Polizeibeamtinnen und -beamte für Opferschutzbelange sensibilisiert und gleichzeitig für die praktische Ermittlungsarbeit dieser besonderen Deliktsfelder besser geschult werden.

Mittelbar kann auch die Möglichkeit der Videodokumentation von Vernehmungsinhalten zur gewünschten Dunkelfeldaufhellung beitragen. Mehr Opfer und Zeugen können nach Wegfall der Mehrfachbefragungen und der Täterkonfrontation angstfreier Anzeige erstatten.

Durch den professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen und die da durch zu erwartende Vertrauensbildung bei dieser Zielgruppe, verbunden mit der kontinuierlichen Präsentation/Hervorhebung der hohen Aufklärungsquote, können langfristig ein erhöhtes Anzeigeverhalten und eine damit verbundene Dunkelfeldaufhellung erwartet werden.

Ebenso wird im Rahmen der von der Landeskoordinierungsstelle zu entwickelnden Öffentlichkeitsarbeit zum Thema "Häusliche Gewalt" auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger und der Betroffenen darüber zu leisten sein, dass z. B. die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe steht, um diese Betroffenen zur Anzeige zu ermutigen.

Frage 32. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Situation der Frauen, die Opfer von sexueller/sexualisierter Gewalt waren, zu verbessern?

Die Opfer von sexueller/sexualisierter Gewalt im häuslichen Bereich sollen durch die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle in der Weise profitieren, dass sie durch ein noch auszubauendes, miteinander vernetztes System von Justiz, Polizei, Beratungsstellen, Ärzten und ggfs. Jugendhilfe eine optimale Hilfe erhalten. Dieses Ziel wird zum einen dadurch erreicht werden, dass die mit dem Problem sexueller/sexualisierter Gewalt befassten Professionen durch die Landeskoordinierungsstelle im Rahmen von gemeinsamen Fortbildungen miteinander verbunden werden. Zudem wird die Praxis der örtlichen Gremien zur Prävention häuslicher Gewalt abgefragt und bewertet werden. Dadurch wird für die Opfer die Verbesserung der konkreten Abläufe vor Ort angestrebt.

Täter:

Frage 33. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Rückfallhäufigkeit von Sexualstraftätern vor?

Die nachgefragten Daten sind in den geführten Justizstatistiken nicht enthalten und können von der gerichtlichen und staatsanwaltlichen Praxis nicht erhoben werden.

Im Rahmen der Befragung sämtlicher Staatsanwaltschaften hat lediglich die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hinsichtlich der Rückfallhäufigkeit von Sexualstraftätern eine Schätzung gewagt, die sie zwischen 10 und 25 v.H. ansetzt. "Tendenziell lässt sich den Studien entnehmen, dass

- das allgemeine Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern eher geringer als bei sonstigen Straffälligen ist;

- die einschlägige Rückfallquote bei Sexualstraftätern im Vergleich zu anderen Deliktgruppen eher niedrig ist;

- ein nicht unerheblicher Teil der rückfälligen Sexualstraftäter polytrop kriminell ist;

- etliche der Rückfalltaten - anders als die Bezugstaten - nicht zu einem Freiheitsentzug führen;

- ein Zusammenhang zwischen (allgemeiner und einschlägiger) Rückfälligkeit und Art des in der Bezugssache verwirklichten Sexualdeliktes besteht;

- bei Maßregelpatienten mit einem sexuellen Anlassdelikt zumindest kein erhöhtes Rückfallrisiko feststellbar ist und dass

- Behandlungsvollzug in sozialtherapeutischen Einrichtungen bei einer dem Regelvollzug vergleichbaren Probandengruppe einen (leicht) positiven Effekt hat." (Elz: "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern Sexuelle Missbrauchsdelikte", Kriminologie und Praxis, Bd. 33, Wiesbaden 2001, S. 66) Elz hat in ihrer Untersuchung "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern - Sexuelle Gewaltdelikte" (Kriminologie und Praxis, Bd. 34, Wiesbaden 2002) eine Gruppe von 181 einschlägig Verurteilten zur

Frage Rückfälligkeit mit folgendem Ergebnis beobachtet: Weniger als ein Drittel der Täter (31,5 v.H.) hatte innerhalb des Beobachtungszeitraums keine neuerliche sanktionierte Straftat begangen und sich somit legalbewährt. Etwa die Hälfte der sexuellen Gewalttäter (49,2 v.H.) wurde einmal erneut wegen einer sonstigen Straftat verurteilt, die Quote der einschlägigen Rückfälligkeit betrug 19,3 v.H. (Elz, a.a.O., S. 217 f.).

Frage 34. Wie viele Strafverfahren wurden in Hessen gegen Tatverdächtige geführt, die bereits

a) allgemein strafrechtlich in Erscheinung getreten waren,

b) als Sexualstraftäter vorbestraft waren?

Auf die als Anlage 10 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Sie enthält die Zahl der wegen der Straftaten nach §§ 177 bis 178 StGB verurteilten Personen, die bereits früher einmal verurteilt waren. Die entspricht zwar nicht konkret der Fragestellung; weitergehende Angaben sind jedoch mangels entsprechender statistischer Erhebung nicht möglich. Gleiches gilt für Frage 34 b.

Frage 35. Wie häufig wurden Täter die Weisung gem. § 59a StGB erteilt, als ambulante Heilmaßnahme eine Psychotherapie durchzuführen, und wie oft kam diese zur Anwendung?

Mangels entsprechender statistischer Erhebungen sind keine Angaben möglich.

Auch hier hat bei der Befragung aller Staatsanwaltschaften - vergleiche hierzu Frage 33 - lediglich die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eine vorsichtige Schätzung gewagt. Danach wird dort in etwa 8 bis 10 v.H. der gerichtlich entschiedenen Fälle dem Angeklagten die Weisung erteilt, sich einer ambulanten therapeutischen Behandlung zu unterziehen.