Inflation

Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Abschlussbericht, den Diskussionsentwurf und den Begleitbericht der Arbeitsgruppe Managerverantwortlichkeit zur Kenntnis.

b. Sie stellen fest, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren den gewichtigsten Problemen durch Änderungen im Aktienrecht begegnet ist. Sie sind allerdings der Auffassung, eine Reduzierung der Zahl der gleichzeitig zulässigen Aufsichtsratsmandate, eine echte uneinschränkbare Karenzzeit für einen Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat und eine besondere Verpflichtung der Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmungen auf die Nachhaltigkeit wären weitere gesetzliche Möglichkeiten, um im Management vorzubeugen.

Teilhabe von Frauen in Führungs- und Kontrollgremien der Wirtschaft Berichterstatter: Bayern und Hamburg

1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht der Länderarbeitsgruppe zur Kenntnis. Sie sehen ihn als gute Grundlage für eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit an.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist. Sie ist mit Verfassungsund Europarecht grundsätzlich vereinbar. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit ist ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister empfehlen daher eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung, die eine Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet. Zugleich sind die zur Umsetzung der Quote erforderlichen Zeitläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen hinreichend zu berücksichtigen.

4. Die Justizministerinnen und Justizminister beauftragen die Vorsitzende, den Bericht der Länderarbeitsgruppe an die auf Staatssekretärsebene unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Arbeitsgruppe der Bundesregierung zu übermitteln.

Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kostendeckungsgrad in der Justiz Berichterstatter: Niedersachsen und Hessen

1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kostendeckungsgrad in der Justiz zur Kenntnis.

2. Die Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen ihre Auffassung, dass der durchschnittliche Kostendeckungsgrad in der Justiz von 44 % rasch und nachhaltig verbessert werden muss. Seit 1994 hat es trotz einer Inflationsrate von mehr als 22 % keine Anpassung an die Wertentwicklung gegeben.

3. Die Justizministerinnen und Justizminister halten die Vorschläge der Arbeitsgruppe für notwendig, den unzureichenden Kostendeckungsgrad in der Justiz zu verbessern, ohne den Zugang zum effektiven Rechtsschutz zu erschweren. Sie fordern die Bundesministerin der Justiz auf, die Vorschläge in die in dieser Legislaturperiode geplante Reform der Justizkostengesetze aufzunehmen.

Sie sprechen sich insbesondere dafür aus, die Wertgebühren nach § 34 Gerichtskostengesetz entsprechend der Preisund Einkommensentwicklung seit ihrer letzten Anhebung im Jahr 1994 anzupassen, die Gebührensätze in der Berufungsinstanz und in bestimmten Beschwerdeverfahren um jeweils 0,5 anzuheben,