Förderung gemeinnütziger Organisationen durch Lotto Hessen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Verbände, Organisationen und Institutionen sind Destinatäre von LottoHessen?

Nach § 3 des Gesetzes über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen erhalten von den Spieleinsätzen der vom Land Hessen veranstalteten Zahlenlotterien und Zusatzlotterien sowie von den Sportwetten der

- Landessportbund Hessen e.V.,

- die Liga der Freien Wohlfahrtspflege,

- der Hessische Jugendring,

- die Träger der außerschulischen Jugendbildung nach dem Jugendbildungsförderungsgesetz sowie der

- Ring politischer Jugend jeweils bestimmte Prozentsätze, die jedoch durch Höchstbeträge begrenzt sind.

Frage 2. Welche Mittel sind diesen Destinatären in den Jahren 2003, 2004 und 2005 für ihre ehrenamtliche Arbeit aus den Sportwetten-Umsätzen zugeflossen?

Dem Land liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 4. Sieht die Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, diese Wettanbieter ebenfalls zur finanziellen Unterstützung von gemeinnützigen Destinatären zu verpflichten?

Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.