Fusion der ehemaligen BKK Berlin und BKK Hamburg

Die heutige CITY BKK ist aus einer Fusion der ehemaligen BKK Berlin und BKK Hamburg im Jahr 2004 entstanden, wobei sich beide Kassen seinerzeit in angespannter finanzieller Lage befanden, die wesentlich aus dem großen Anteil Versicherter mit weit überdurchschnittlichen

Leistungsausgaben resultierte. Trotz Zusammenschlüssen mit weiteren Krankenkassen hat sich hieran bis heute nichts geändert.

Bereits in der Vergangenheit wies die CITY BKK, trotz finanzieller Hilfen des BKK-Systems in erheblichem Umfang (rd. 227,7 Mio.), bis zur Einführung des Gesundheitsfonds den höchsten aller Beitragssätze aus und konnte dennoch die gesetzlich vorgeschriebene Entschuldung zum 31. Dezember 2008 nur mit einem Zuschuss des BKK-Bundesverbandes erreichen.

Versuche, die ungünstige Struktur mit weiteren Fusionen zu verbessern, blieben erfolglos, nicht zuletzt da die Kasse noch im Dezember 2009 ein konkretes Fusionsangebot mit der Begründung abwies, dass bei ihr im Jahr 2009 zwar ein Defizit von 8,1 Mio. drohe, das jedoch aus vorhandenen Rücklagen gedeckt werden könne. Für das Jahr 2010 werde ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet, und Zusatzbeiträge seien nicht notwendig. Allerdings ergab die nähere Prüfung des nach Auforderung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) vorgelegten Haushaltsplans im Januar 2010, dass die optimistische Prognose der Kasse auf einer gegenüber dem Grundlagenbescheid des BVA für 2010 um 23 Mio. erhöhten Erwartung von Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich beruhte. Das BVA schätzte die angewendete Berechnungsmethodik als unzulänglich ein und teilte der Kasse daraufhin mit, dass es die kurzfristige Erhebung eines Zusatzbeitrages für dringend erforderlich hält, um die Leistungsfähigkeit der CITY BKK zu sichern.

Mit Schreiben vom 19. Februar 2010 zeigte der seinerzeitige Vorstand der CITY BKK (Herr Schulz) - unter der Behauptung fortbestehender Zahlungsfähigkeit - eine Überschuldung der Kasse an, sah einen Insolvenztatbestand allerdings nicht als gegeben. Der darauf folgenden Auswertung der am 25. Februar 2010 vorgelegten KV45-Daten für das IV. Quartal 2009, die für die CITY BKK einen Überschuss der Ausgaben von 24,7 Mio. und einen Überschuss der Passiva von 15 Mio. ergab, entgegnete der Vorstand, ein ausgeglichener Haushalt 2009 sei noch möglich.

Am 04. März 2010 forderte das BVA die CITY BKK auf, einen Zusatzbeitrag LH.v. 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen zu erheben (§ 242 Abs. 1 SGB V a.F.), wobei die Kasse zum 01. April 2010 nur einen pauschalen Zusatzbeitrag von 8,- monatlich beschloss, da sie in Anbetracht der befürchteten Mitgliederabgänge (Verlust positiver Deckungsbeiträge) andernfalls von geringeren Einnahmesteigerungen ausging. Das BVA genehmigte daraufhin den Zusatzbeitrag in Höhe von 8,-, damit kurzfristig Einnahmen generiert werden konnten.

Schließlich zeigte der Vorstand dem BVA mit Schreiben vom 12. April 2010 die bilanzielle Überschuldung der Kasse an. Diese Einschätzung wurde auch vom BKK Landesverband Baden-Württemberg und dem BKK Bundesverband geteilt. Zu erwarten sei laut Kasse für 2009 ein Defizit von 20 Mio. und ein Passivvermögen von 10 Mio., für 2010 ein Defizit von 15-20 Mio. und ein Passivvermögen von 25-30 Mio., die Liquidität reiche voraussichtlich noch bis August oder September.

Nach Vorlage der Jahresrechnung 2009 am 17. Mai 2010 (und der späteren Prüfung durch den BKK LV Baden-Württemberg) wies die CITY BKK 2009 ein Defizit von rund 23,3 Mio. und einen Überschuss des Passivvermögens von rund 13,6 Mio. aus - die Kasse war bilanziell überschuldet. Ferner zeigte ein Prüfbericht des Prüfdienstes Krankenversicherung (PDK) vom 15. Juni 2010 über den Finanzstatus der Kasse, dass diese bereits seit Mai 2010 etwa 46% ihrer Krankenhausrechungen erst nach Ablauf der maximalen Zahlungsfrist beglich. Dennoch legte der Vorstand der CITY BKK am 22. Juni 2010 einen Finanzbericht vor, nach dem im Schlussausgleich 2009 eine beträchtliche Erhöhung der Zuweisungen erwartet werde und Aussicht auf ein ausgeglichenes Ergebnis bestünde. Das BVA schätzte die bis dahin von der Kasse vorgelegten Unterlagen als unzureichend ein, um von einer Schließung absehen zu können.

Am 06. Juli 2010 trug die Kasse im BVA vor, man arbeite an einem Sanierungskonzept, das am 19. Juli 2010 vom Verwaltungsrat beschlossen werden solle. Da dessen Bewertung noch ausstand, die Vorbereitung der Abwicklung der Kasse noch nicht abgeschlossen war und Anhaltspunkte für ein Abweichen von dem nach § 171 b Abs. 3 SGB V vorgesehenen Vorrang der Schließung nicht vorlagen, hat das BVA von der Stellung eines Insolvenzantrages innerhalb der 3 Monats-Frist nach § 171 b Abs. 3 SGB V abgesehen.

Am 16. Juli 2010 übersandte die CITY BKK ein erstes Konsolidierungskonzept. Am 22. und 23. Juli 2010 prüften Spezialisten des GKV-Spitzenverbandes und externe Sachverständige (Aconsite Unternehmensberatung) sowie der BKK LV Baden-Württemberg die Belastbarkeit der Einsparungsziele.

Die Stellungnahmen des BKK LV Baden-Württemberg (29. Juli 2010) und des GKVSpitzenverbands (30. Juli 2010) aufgrund der am 15. Juli 2010 gegenüber den Verbänden eingeleiteten Anhörung zu einem möglichen Schließungsverfahren zeigten übereinstimmend.