Finanz und hauswirtschaftliche Auswirkungen Darstellung der angestrebten Auslastung

5. Begründung

Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen)

Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus den einschlägigen Fördergrundsätzen.

Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenanteil, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)

Die Notwendigkeit der Förderung ergibt sich aus den einschlägigen Fördergrundsätzen.

6. Finanz- und hauswirtschaftliche Auswirkungen Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, die voraussichtliche Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin / für den Antragsteller, die Finanzlage der Antragstellerin / des Antragstellers usw.

Die angestrebten Auslastung bzw. der Kostendeckungsgrad ergibt sich aus den einschlägigen Fördergrundsätzen

7. Anlagen D Kopie der Vereinssatzung und Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister D Kostenkalkulation gemäß Mustertabelle 4.

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8. Erklärungen

Die Antragstellerin / Der Antragsteller erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten, die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind.

Der Antragstellerin / Dem Antragsteller ist bekannt, dass alle Angaben im Antrag (Ziffern 1 - 8.3 einschließlich mit Antragsstellung vorgelegter und nachgereichter Antragsunterlagen)

- subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz) vom 24. März 1977 (SGV. NRW. 702) sowie § 2 Abs. 1 Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGB!. I S. 2034) sind, das heißt, unter den im § 264 Strafgesetzbuch genannten Voraussetzungen kann es unter anderem strafbar sein, falsche Angaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen zu machen,

- sie / er verpflichtet ist, unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Innspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind. sie / er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält: 0 ja o nein die Katzenkastration sich ausschließlich auf Katzen beziehen wird, die in Nordrhein-Westfalen von ihr/ihm gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.