Erschütterungsimmissionen
Da Herr Mendelin auf dem Termin am 10.03.2011 in Warstein erneut die darin enthaltenen Themen angesprochen hatte, möchte ich Sie auf diese Weise über den Stand der Dialogs mit der ISW informieren.
Ferner möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich mich mit dem Deutschen Institut für Normunge. V. (DIN) in Verbindung gesetzt habe, um bei der anstehenden Überarbeitung der DIN 4150 Teil 3 die Warstein-Problematikeinzubringen. Bei der Überarbeitung der DIN wird Herr Przybilla als Vertreter des Landesamts für Natur, Umwelt und Aber der Diskussion bei diesem Termin in Warstein wollte ich nicht vorgreifen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Bei diesem Treffen sind die Themen
- Steinwurfereignisse 2006 und 2011 und deren Folgen,
- Sprengerschütterungen und Schäden an Gebäuden,
- derzeitige unters.chiedliche Genehmigungs- und Aufsicht über die Steinbrüche und Möglichkeiten zu Vereinheitlichung sowie
- mögliche Grundwassergefährdung nochmals erörtert worden. Die in Ihrem Vortrag zusammengefassten, aktuell gemessenen Werte von Erschütterungsimmissionen wurden hierbei von Herrn Przybilla vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erneut interpretiert.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie die Situation als unbefriedigend empfinden, denn Sie führen die Schäden an Gebäuden in Warstein allein auf die Sprengungen in den Steinbrüchen zurück. Ich muss dennoch nochmals darauf verweisen, dass die verbindlichen Immissionswerte zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude im Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen vom 31.08.2000 in Abstimmung mit der entsprechenden DIN festgelegt wurden und diese auch in Warstein ihre allgemeine Gültigkeit behalten.
Dennoch sehe ich durchaus Klärungsbedarf und habe deshalb das Deutsche Institut für Normung e. V (DIN), also die Gesellschaft bei der die DIN-Normen erarbeitet werden, angeschrieben und um Informationen darüber gebeten, ob ähnliche Umstände, wie die Ihren bekannt sind und ob in diesem Zusammenhang eine Änderung der bestehenden DIN-~orm angestrebt werden sollte. Ferner beabsichtige ich diese Thematik in die nächsten Sitzung der Fachleute für physikalische Einwirkungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) einzubringen und somit einen Erfahrungsaustausch auf Länderebene zu Über die Ergebnisse werde ich Ihnen eine Information zukommen lassen.
Hinsichtlich Ihrer Fragestellung zu Regelungen der. Europäischen Union zu Erschütterungen im Immissionsschutz muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen wahrscheinlich gemeinte Richtlinie 2002/44/EG vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) mit der Lärm- und Vibrations. Arbeitsschutzverordnung am 06.03.2006 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Sie findet allerdings nur im Arbeitsschutz und nicht im Immissionsschutz Anwendung. Immissionsschutzrechtliche Regelungen zu dieser Thematik gibt es nicht.