Probleme im Bereich der Notstromversorgung des Atomkraftwerkes Biblis

Der Betrieb eines Atomkraftwerkes ist auf eine zuverlässige Stromversorgung für die Steuerung angewiesen. Bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes bzw. der Verbindungen dazu muss das AKW abgefahren werden. Dazu ist eine Eigenversorgung über den Hauptgenerator vorgesehen. Versagen der Haupt- und Reserveanschluss an das öffentliche Stromnetz und die Eigenversorgung, wie es im Februar 2004 in Biblis B geschah, muss die Eigenbedarfsversorgung über dieselbetriebene Notstromaggregate erfolgen. Nur dadurch ist ein geregeltes Abfahren des Reaktorblocks möglich.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Das Notstromnetz der Blöcke A und B des Kernkraftwerkes Biblis besteht aus vier unabhängigen Teilsystemen, wobei zwei Teilsysteme ausreichen, um die Stromversorgung in einem Notstromfall sicherzustellen. Jedem Teilsystem ist ein eigenes Notstromdieselaggregat zugeordnet.

Die Dieselaggregate werden regelmäßig gewartet und in vierwöchigem Abstand auf Funktionsfähigkeit geprüft. Unverfügbarkeiten von Notstromdieselaggregaten führen gemäß den bestehenden Meldekriterien zu einer Vorkommnismeldung. Als Grundlage der Beantwortung der Fragen werden deshalb die dokumentierten meldepflichtigen Ereignisse zugrunde gelegt.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie oft wurde bei Überprüfungen der Notstromaggregate in den Blöcken A und B des Atomkraftwerkes Biblis festgestellt, dass die Aggregate nicht sofort bzw. nicht zur Verfügung standen?

An den acht Notstromdieselaggregaten der Blöcke A und B sind in den letzten zehn Jahren insgesamt acht Störungen aufgetreten, die jeweils zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Unverfügbarkeit einzelner Notstromdieselaggregate geführt haben.

Frage 2. Welche Ursachen konnten für die Nichtverfügbarkeit der Notstromaggregate ermittelt werden?

Die Ursachen der Nichtverfügbarkeit verteilen sich auf verschiedene Komponenten der Notstromdieselaggregate (Dieselmotor, Generator, Startsystem, Kraftstoffversorgung, Kühlsysteme, elektrische und leittechnische Einrichtungen). Sie werden für jedes Ereignis im Detail untersucht. Eine Häufung einzelner Komponenten liegt nicht vor.

Frage 3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Ursachen zukünftig auszuschließen?

Jede Nichtverfügbarkeit eines Notstromdieselaggregates wird sowohl von der Betreiberin als auch von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde unter Hinzuziehung eines Gutachters untersucht und bewertet. Die Ereignisse führen im Regelfall zu Ertüchtigungsmaßnahmen und/oder zu ergänzenden Prüfungen. Die entsprechenden Prüfungen und Abhilfemaßnahmen dienen insbesondere auch dazu, dass sich diese Ereignisse nach Möglichkeit nicht wiederholen. Auf diese Weise werden die Notstromdieselaggregate kontinuierlich optimiert.

Frage 4. Kann die Landesregierung die vollständige Verfügbarkeit der Notstromaggregate garantieren?

Unverfügbarkeiten von einzelnen Notstromdieselaggregaten können nicht ausgeschlossen werden. Diese können durch Zufallsfehler an den Aggregaten selbst oder in den zugehörigen Hilfssystemen verursacht werden. Derartige Fehler werden durch das Anlagenkonzept beherrscht. Durch ein entsprechend festgelegtes Wartungskonzept sowie regelmäßige wiederkehrende Prüfungen wird eine möglichst uneingeschränkte Verfügbarkeit der Notstromdieselaggregate angestrebt.