Den Fachkommissionen obliegt die Überprüfung nicht aber die Veränderung oder Erstellung von Aufgaben

6 Die beteiligten Lehrkräfte prüfen die Aufgaben hinsichtlich ihrer schulfachlichen Korrektheit. Das umfasst die Beurteilung der Prüfungstauglichkeit der Aufgaben aus Schülersicht, die Prüfung der Aufgaben hinsichtlich Lehrplankonformität und Übereinstimmung mit den Vorgaben, die Korrektur von Tipp-, Setz- und Umbruchfehlern, die Einschätzung der Eignung und Angemessenheit von und Anforderungshöhe aus schulischer Sicht, die schriftliche Darlegung des Überarbeitungsbedarfs aus schulpraktischer Sicht.

111. Das Verfahren der Überprüfung der Aufgaben

Die Geschäftsführung der Unabhängigen Kommission lädt die jeweiligen Mitglieder der Fachkommissionen zu gemeinsamen Sitzungen ein. Die Überprüfung der Aufgaben findet an den Sitzungstagen und in den Räumen des von der Geschäftsführung benannten Ortes statt. Der jeweilige Vorsitzende der Fachkommission führt die schriftlich abgefassten Prüfergebnisse zusammen und ermittelt den aus Sicht der Fachkommission festgestellten Überarbeitungsbedarf. Bei unterschiedlichen Meinungen gibt die Auffassung des Vorsitzenden den Ausschlag.

Den Fachkommissionen obliegt die Überprüfung, nicht aber die Veränderung oder Erstellung von Aufgaben. Die Ergebnisse der Überprüfung sind schriftlich zu fixieren und den Aufgabenkommissionen zur Kenntnis zu bringen.

IV. Das Verfahren der Koordinierung

Nach Durchführung der Prüfung der Aufgaben finden in allen Fächern gemäß des jeweiligen Zeitplans, der bei der Auftaktveranstaltung festgelegt wurde (s.o.), Koordinierungsgespräche zwischen den beteiligten Wissenschaftlern - zumindest aber der Fachdidaktikerin oder dem Fachdidaktiker - sowie dem Vorsitzenden der Aufgabenkommission und der Fachkoordinatorin oder dem Fachkoordinator statt. Die Mitglieder der Aufgabenkommission sind bei der ersten Koordinierungssitzung zu beteiligen.

In den Koordinierungsgesprächen wird der schriftlich fixierte Überarbeitungsbedarf als Ergebnis der Überprüfung der Aufgaben seitens der Fachkommission den Fachkoordinatoren und Vorsitzenden der Aufgabenkommissionen mitgeteilt und erläutert. Sollten in einzelnen fachlichen Fragen unterschiedliche Auffassungen bestehen bleiben, entscheidet der Vorsitzende der Fachkommission. Gegebenenfalls kann die Unabhängige Kommission zur Konfliktintervention angerufen werden.

Das Ergebnis der Besprechung wird protokolliert. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann hierzu die Paraphierung der einzelnen Überarbeitungsbedarfe auf der vorgelegten Liste vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Punkte werden vom

Vorsitzenden der Aufgabenkommission protokolliert und müssen von allen Beteiligten abgezeichnet werden.

Die im Protokoll festgehaltenen Rückmeldungen aus den Fachkommissionen zu den Aufgaben werden von den Aufgabenkommissionen in die Aufgaben eingearbeitet.

Sollten wider Erwarten die in den Koordinierungsgesprächen getroffenen Absprachen nicht eingearbeitet werden, ist möglichst umgehend gegenüber der Fachkommission schriftlich Stellung zu nehmen und ggf. in einem weiteren Koordinierungsgespräch ein Einvernehmen herzustellen.

Zu allgemeinen Fragen des Faches können Koordinierungssitzungen mit einem erweiterten Teilnehmerkreis aus Vertretern der Fachaufsicht und der Fachdidaktik einberufen werden. In Einzelfällen sind auch fächerübergreifende Koordinierungen mit Vertretern affiner Fächer möglich.

Diese Koordinierungssitzungen sind ebenfalls zu Beginn eines Verfahrens festzulegen und zu terminieren.

V. Fertigstellung der Aufgabensets 1 und 3

Das Aufgabenset für den Haupttermin im Frühjahr (Set 1) ist bis zum 30. November eines Jahres abschließend seitens der Aufgabenkommission fertig zu stellen.

Das Aufgabenset für den Haupttermin im Herbst (Set 3) ist bis zum 31. Januar eines Jahres abschließend seitens der Aufgabenkommission fertig zu stellen.

Die Aufgabensets 2 und 4, die von den Aufgabenkommissionen für die beiden Nachschreibtermine im Frühjahr und Herbst entwickelt werden, können zur Begutachtung durch die Fachkommissionen herangezogen werden, wenn die für den jeweiligen Haupttermin vorgesehenen Aufgaben ggf. durch solche der Nachschreibtermine ersetzt werden sollen. Im Übrigen verbleibt die fachliche Verantwortung für die Sets 2 und 4 bei der staatlichen Fachaufsicht.

VI. Praxis-Check

Nach Fertigstellung des Sets für den Haupttermin (Set 1) findet ein Praxis-Check mit externen Lehrkräften statt, die vom MSW benannt werden. Daran nimmt mindestens ein Mitglied der jeweiligen Fachkommission teil. Der Praxis-Check umfasst die schriftliche Lösung der Aufgaben aus Schülersicht die Einschätzung der Eignung und Angemessenheit von und Anforderungshöhe aus Schülersicht das Abgleichen der Bewertungskriterien mit den eigenen Lösungen die Korrektur von Tipp-, Setz- und Umbruchfehlern das Anfertigen eines Kurzprotokolls

Die Ergebnisse des Praxis-Checks werden den Vorsitzenden der Fachkommission und der Aufgabenkommission zugeleitet, die sich darüber abstimmen, inwieweit noch eine Überarbeitung der Aufgaben vorgenommen werden muss. In Einzelfällen sind weitere Gesprächstermine der Fachkommission mit den Fachkoordinatoren und den Vorsitzenden der Aufgabenkommissionen anzusetzen, um etwaige unterschiedliche Ansichten im fachlichen Diskurs auszutragen, damit konsensfähige Aufgaben erstellt werden können.

VII. Freigabe der Aufgaben und Genehmigung durch die Unabhängige Kommission

Nach eventueller Einarbeitung letzter fachlicher Anmerkungen und nach einer abschließenden Überprüfung werden die Aufgaben durch den Vorsitzenden der Fachkommission frei gegeben.

VIII. Genehmigung der Aufgaben durch die Unabhängige Kommission

Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission werden an mindestens zwei Terminen pro Jahr zu Arbeitssitzungen eingeladen, um seitens des MSW sowie des IFS über den Arbeitsstand in den Kommissionen unterrichtet und ggf. beratend tätig zu werden.

Die Unabhängige Kommission genehmigt die von den Fachkommissionen frei gegebenen Endfassungen bis spätestens 28. Februar eines Jahres oder delegiert die Genehmigung an die Fachkommission. Sie hat jederzeit das Recht auf Einsichtnahme in die Aufgaben.

IX. Lektorat

Nach Freigabe der Aufgaben durch die unabhängige Kommission erfolgt ein abschließendes Lektorat der endformatierten Aufgaben durch Fachberaterinnen und Fachberater der Bezirksregierungen, die für ihre Tätigkeit ein Honorar aus den Mitteln des IFS erhalten. Am Lektorat nehmen pro Fach mindestens ein Vertreter der Fachkommission sowie Vertreter des MSW und des IFS teil.

X. Beratung an den Download- und Klausurtagen

An den Download- und Klausurtagen (siehe Anlage) sind die Vertreter der Fachaufsicht und des MSW bei der Hotline präsent, die Wissenschaftler und die Mitglieder der Unabhängigen Kommission sind telefonisch erreichbar, um den Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission, der bei Problemen der ggf. sofort über entsprechende Maßnahmen - wie den Versand von Mitteilungen an alle Schulen entscheidet, beraten zu können. Sollten Mitteilungen versandt werden müssen, werden sie vom Ministerium mit dem Hinweis versandt, dass sie auf Empfehlung der Unabhängigen Kommission hin verschickt werden. Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission werden unmittelbar darauf informiert.