Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, unter Bezugnahme auf die Bitte der Ausschussvorsitzenden, Frau Carina Gödecke in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 10. Juni 2011 teile ich Ihnen zu den Eingaben der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft i.G. vom 30. Mai 2011 folgendes mit:

Mit Schreiben vom 30. Mai 2011 hat sich der Vorsitzende der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft i.G., Herr Michael Böcker, an Frau Ministerpräsidentin Kraft, Herrn Minister Jäger, Frau Regierungspräsidentin Lütkes, die Vorsitzende des Innenausschusses, Frau Düker, und die Mitglieder des Innenausschusses gewandt. In seinem Schreiben führt er unter anderem aus, dass das Beförderungsverbot in den Gemeinden, die der Haushaltssicherung unterliegen, bei den betroffenen Beamtinnen und Beamten zu immer mehr Frust und Verdrossenheit führe. Die Folgen seien derzeit nur zu erahnen. Am Samstag, dem 28. Mai 2011, sei darüber hinaus in der NRZ berichtet worden, dass in der Stadt Oberhausen, nach der Pensionierung des Ersten Beigeordneten, Herrn Bernhard Elsemann, ein Beigeordneter, Herr Reinhard Frind, Erster Beigeordneter und dafür finanziell hoch gestuft werde. Gerade für die Oberhausener Feuerwehr.

Stellungnahme Rechtliche Rahmenbedingungen für Beförderungen in Nothaushaltskommunen

Für die Möglichkeiten der Beförderung von Feuerwehrbeamten - und aller anderen Kommunalbeamten - sind neben den beamtenrechtlichen Vorgaben die finanziellen Verhältnisse in der jeweiligen Kommune entscheidend. Selbstverständlich ist, dass eine Nothaushaltskommune auch bei personalwirtschaftlichen Maßnahmen aus Gründen der Generationengerechtigkeit Einschränkungen unterliegt. Die rechtlichen Grenzen werden von der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) gezogen.

Grundsätzlich sind Beförderungen von Beamten als freiwillige Leistungen bei Kommunen, die sich im Nothaushaltsrecht befinden, unzulässig und werden von den Kommunalaufsichtsbehörden lediglich im Rahmen eines sogenannten Personalausgabenbudgets geduldet. Mit dessen Einführung im Jahr 2006 wurde Gemeinden, die sich in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO) befinden, ermöglicht, Beförderungen vorzunehmen. So ist es gelungen, den Beförderungsstau in den sogenannten Nothaushaltskommunen zumindest zum Teil abzubauen.

Nach der vollständigen Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf die Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) am 1. Januar 2009 wurden die geltenden Erlassregelungen an die veränderten Tatbestandsvoraussetzungen für den Haushaltsausgleich und für die Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes angepasst. Hierzu hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen den Leitfaden Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung vom 6. März 2009 veröffentlicht. Danach haben Gemeinden in der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach einer allgemeinen Sperrfrist von mindestens 2 Jahren nach Beginn der dauerhaften vorläufigen Hauhaltsführung die Möglichkeit der Bildung eines Personalaufwandbudgets.

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

Bei Nothaushaltskommunen, die überschuldet sind, kann die Duldung von Beförderungen jedoch angesichts der dramatischen Verschuldungssituation nicht mehr weiter praktiziert werden. Dies ist bei der Stadt Oberhausen - wie auch bei der von Herrn Böcker ebenfalls angesprochenen Stadt Hagen - der Fall.

Die Stadt Oberhausen hatte im Jahr 2010 kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Zudem ist die Stadt bereits seit dem Jahr 2008 überschuldet. Aktuell hat sich die Haushaltslage der Stadt nicht grundlegend verändert. Den aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2011 und ein fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept hat der Rat der Stadt im Mai 2011 beschlossen, diese aber noch nicht der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Damit befindet sich die Stadt auch aktuell in der vorläufigen Haushaltsführung.

Beförderungssituation bei der Stadt Oberhausen

Trotz der schlechten Haushaltslage der Stadt hat die Bezirksregierung Düsseldorf noch im Jahr 2009 Ausnahmen vom Beförderungsverbot zugelassen. Damit wurde der Stadt ein Beförderungskorridor sowohl für 2009 als auch rückwirkend für 2008 eingeräumt. Danach hatte die Stadt die Möglichkeit, insgesamt 16 Beförderungen (8 pro Jahr) in 2009 vorzunehmen. Diese Entscheidung entsprach damals val/umfänglich dem Begehren der Stadt. Erst seit dem Jahr 2010 wurden der Stadt Oberhausen keine Ausnahmegenehmigungen mehr für Beförderungen erteilt.

Beabsichtigte Beförderung des Beigeordneten Herrn Frind zum ersten Beigeordneten

Von der Absicht der Stadt, den Beigeordneten, Herrn Frind, zum Ersten Beigeordneten zu ernennen, hat die Bezirksregierung aus der Zeitung erfahren. Aktuell liegt der Bezirksregierung kein entsprechender Antrag der Stadt vor. Sollte der Antrag gestellt werden, wird die Bezirksregierung zu prüfen haben, ob die vorgesehene Ernennung für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist (§ 82 Abs. 1 Nr.1 zweite Alternative GO).

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister Perspektiven für personalwirtschaftliche Maßnahmen in Nothaushaltskommunen

Ich gehe davon aus, dass durch die dauerhafte Aufstockung der Verbundmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz, die Änderung des § 76 Absatz 2 GO und den kommenden Stärkungspakt Stadtfinanzen die Handlungsmöglichkeiten der Nothaushaltskommunen - einschließlich personalwirtschaftlicher Maßnahmen - deutlich verbessert werden.